Rechtsprechung
| EuG, 15.05.2012 - T-184/11 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Nijs / Rechnungshof
- EU-Kommission
Bart Nijs gegen Rechnungshof der Europäischen Union.
[fremdsprachig] Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarordnung - Disziplinarverfahren - Entfernung aus dem Dienst mit Aufrechterhaltung der Ruhegehaltsansprüche - Art. 22a und Art. 22b des Statuts - Erfordernis der Genauigkeit des Rechtsmittels - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 28. März 2011 von Bart Nijs gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 13. Januar 2011 in der Rechtssache F-77/09, Nijs/Rechnungshof
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGöD, 13.01.2011 - F-77/09
- EuG, 15.05.2012 - T-184/11 P
Wird zitiert von ... (5)
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2026 - C-893/24 {FN:38} Urteil vom15. Mai 2012, Nijs/Rechnungshof (T-184/11 P, EU:T:2012:236, Rn. 85).
- EuG, 09.06.2021 - T-514/19
DI/ EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Erstattung von Kosten für …
Rn. 197 Schließlich setzt die Einhaltung von Art. 47 der Charta, obwohl die Beschäftigungsbedingungen weder ein festes Verhältnis zwischen den dort genannten Disziplinarstrafen und den verschiedenen Arten von Verfehlungen durch die Beamten vorsehen noch klarstellen, inwiefern das Vorliegen erschwerender oder mildernder Umstände in die Auswahl der Strafe einfließen muss, voraus, dass eine "Strafe", die von einer Verwaltungsbehörde verhängt wird, die nicht selbst die in diesem Artikel vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, wie es im vorliegenden Fall beim Direktorium der Fall ist, einer späteren Kontrolle durch ein Gericht unterliegt, das die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Fehler und Strafe hat (vgl. Urteil vom 15. Mai 2012, Nijs/Rechnungshof, T-184/11 P, EU:T:2012:236, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. September 2010, Andreasen/Kommission, T-17/08 P, EU:T:2010:374, Rn. 146 und 147; EGMR, 31. März 2015, Andreasen/Vereinigtes Königreich und 26 andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, CE:ECHR:2015:0331DEC002882711, § 73). - EuGöD, 17.07.2012 - F-54/11
BG / Bürgerbeauftragter - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - …
Dies bedeutet bei Disziplinarstrafen, dass es u. a. befugt sein muss, die Verhältnismäßigkeit der Strafe gegenüber dem Dienstvergehen zu beurteilen, ohne sich auf die Suche nach offensichtlichen Beurteilungsfehlern oder einem Ermessensmissbrauch zu beschränken (Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2012, Nijs/Rechnungshof, T-184/11 P, Randnrn. 85 und 86). - EuG, 23.03.2022 - T-757/20
OT/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarstrafe - Verweis - Art. …
Rn. 173 Um wirksam zu sein, setzt der Rechtsbehelf nämlich voraus, dass eine "Strafe" der nachträglichen Kontrolle durch ein Rechtsprechungsorgan unterworfen werden kann, das befugt ist, die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Fehlverhalten und der Strafe in vollem Umfang zu überprüfen, wenn diese von einer Verwaltungsbehörde verhängt wird, die ihrerseits, wie im vorliegenden Fall der Generalsekretär des Parlaments, die Voraussetzungen von Art. 47 der Charta der Grundrechte nicht erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2012, Nijs/Rechnungshof, T-184/11 P, EU:T:2012:236, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 9. Juni 2021, DI/EZB, T-514/19, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2021:332, Rn. 197; siehe auch in diesem Sinne EGMR, 31. März 2015, Andreasen/Vereinigtes Königreich und 26 weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, CE:ECHR:2015:0331DEC002882711, § 73). - EuG, 04.12.2012 - T-78/11
Lenz / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale …
Eine solche Verfälschung muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2012, Nijs/Rechnungshof, T-184/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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