Rechtsprechung
| EuG, 06.09.2012 - T-180/10 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Nickel Institute / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 16. April 2010 - Nickel Institute/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nickel Institute / Kommission
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 8. Februar 2010, mit der dem Kläger der uneingeschränkte Zugang zu bestimmten Stellungnahmen der Dienststellen der Kommission über die Entwürfe der Richtlinien 2008/58/EG und 2009/2/EG zur Einstufung, Verpackung und ...
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 29.09.2014 - T-3/13
Ronja / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) …
Rn. 30 Insoweit ist festzustellen, dass nach gefestigter Rechtsprechung der Streitgegenstand, wie er mit der Klageschrift bestimmt worden ist, ebenso wie das Rechtsschutzinteresse bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung nicht entfallen darf, da der Rechtsstreit sonst in der Hauptsache erledigt ist; dies setzt voraus, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (…Urteil vom 9. September 2011, LPN/Kommission, T-29/08, Slg, EU:T:2011:448, Rn. 56, und Beschluss vom 6. September 2012, Nickel Institute/Kommission, T-180/10, EU:T:2012:408, Rn. 19).Rn. 31 Da der Klägerin im Laufe des Verfahrens vollständiger Zugang zu den Schreiben Österreichs gewährt worden ist, ist in Bezug auf die diese Schreiben betreffenden Nichtigkeitsanträge davon auszugehen, dass der Rechtsstreit insoweit gegenstandslos geworden und somit eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist (…Urteil LPN/Kommission, EU:T:2011:448, Rn. 57, und Beschluss Nickel Institute/Kommission, EU:T:2012:408, Rn. 20).
- EuG, 23.09.2015 - T-245/11
ClientEarth und International Chemical Secretariat / ECHA - Zugang zu Dokumenten …
Rn. 119 Insoweit ist festzustellen, dass bezüglich der erbetenen Informationen, die auf der Internetseite der ECHA verbreitet worden sind, der Rechtsstreit gegenstandslos geworden ist und die Kläger ihr Rechtsschutzinteresse verloren haben, so dass eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 23. November 2004, Turco/Rat, T-84/03, Slg. 2004, II-4061, Rn. 28 bis 30, vom 9. September 2011, LPN/Kommission, T-29/08, Slg. 2011, II-6021, Rn. 57, Beschlüsse des Gerichts vom 6. September 2012, Nickel Institute/Kommission, T-180/10, Rn. 20…, vom 14. Januar 2014, Miettinen/Rat, T-303/13, Rn. 17 bis 19, …und vom 7. Mai 2014, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-511/10, Rn. 20).
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