Rechtsprechung
| EuG, 16.07.2014 - T-52/12 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Sonstiges (2)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.
[fremdsprachig]
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Beschlusses K(2011) 7260 endg. der Kommission vom 7. Dezember 2011, mit dem die von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 an griechische Landwirte gewährten Ausgleichszahlungen als rechtswidrige staatliche ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Der Gerichtshof bestätigt, dass der griechische Staat verpflichtet ist, von …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Hellenische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Juli 2014, Griechenland/Kommission (T-52/12, EU:T:2014:677, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (…ABl. 2012, L 78, S. 21, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat. - EuG, 19.10.2022 - T-850/19
Griechenland/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Tätigkeiten, die mit der …
Rn. 47 Jede gegenteilige Auslegung liefe darauf hinaus, das Vorliegen eines Vorteils anhand der Ursache oder des Zwecks der Beihilfe festzustellen, was den objektiven Charakter des Begriffs des Vorteils und folglich die Anwendung von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Frage stellen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-52/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:677, Rn. 66 und 67).Es würde ausreichen, dass sich die Behörden auf die Legitimität der mit dem Erlass einer Beihilfemaßnahme angestrebten Ziele berufen, um diese als allgemeine Maßnahme der Anwendung von Art. 107 Abs. 1 AEUV zu entziehen (vgl. Urteil vom 16. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-52/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:677, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der …
{FN:2} - T-52/12, EU:T:2014:677.{FN:10} - T-52/12 R, EU:T:2012:447.
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Rn. 1 Mit ihrem am 19. September 2014 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenen Rechtsmittel beantragt die Hellenische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Griechenland/Kommission (T-52/12, EU:T:2014:677, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (…ABl. 2012, L 78, S. 21, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat. - EuG, 09.12.2015 - T-233/11
Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bergbausektor - Subvention, …
Im Rahmen der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, die die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen wechselseitig bindet, ist der betreffende Mitgliedstaat darüber hinaus sogar zur Berechnung des genauen Betrags der zurückzufordernden Beihilfen verpflichtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-52/12, EU:T:2014:677, Rn. 197 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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