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   EuGH, 17.01.2008 - C-19/07   

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https://dejure.org/2008,6019
EuGH, 17.01.2008 - C-19/07 (https://dejure.org/2008,6019)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - C-19/07 (https://dejure.org/2008,6019)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - C-19/07 (https://dejure.org/2008,6019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Provisionsanspruch eines Vertreters, dem ein Bezirk zugewiesen ist - Geschäftsabschlüsse ohne Beteiligung des Unternehmers

  • Europäischer Gerichtshof

    Chevassus-Marche

    Rechtsangleichung - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Provisionsanspruch eines Vertreters, dem ein Bezirk zugewiesen ist - Geschäftsabschlüsse ohne Beteiligung des Unternehmers

  • EU-Kommission PDF

    Chevassus-Marche

    Rechtsangleichung - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Provisionsanspruch eines Vertreters, dem ein Bezirk zugewiesen ist - Geschäftsabschlüsse ohne Beteiligung des Unternehmers

  • EU-Kommission

    Chevassus-Marche

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provision für ein in seinem Bezirk ohne seine Beteiligung oder die Beteiligung des Unternehmers geschlossenes Geschäft

  • Judicialis

    Richtlinie 86/653/EWG Art. 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 86/653/EWG Art. 7 Abs. 2
    Rechtsangleichung: Rechtsangleichung - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Provisionsanspruch eines Vertreters, dem ein Bezirk zugewiesen ist - Geschäftsabschlüsse ohne Beteiligung des Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Chevassus-Marche

    Rechtsangleichung - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Provisionsanspruch eines Vertreters, dem ein Bezirk zugewiesen ist - Geschäftsabschlüsse ohne Beteiligung des Unternehmers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Groupe Danone -, Zuordnung des Anspruchs auf Bezirksprovision, mittelbare oder unmittelbare Beteiligung des U an dem Geschäft

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation (Frankreich) eingereicht am 23. Januar 2007 - Paul Chevassus-Marche / Groupe Danone SA, Kro beer brands SA (BKSA), Eaux minérales d'Evian SA (SAEME)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. L 382, S. 17) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1211
  • EuZW 2008, 215
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.12.1996 - C-104/95

    Kontogeorgas / Kartonpak

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-19/07
    In seinem Urteil vom 12. Dezember 1996, Kontogeorgas (C-104/95, Slg. 1996, I-6643), hatte der Gerichtshof Art. 7 der Richtlinie in einem Kontext auszulegen, in dem der Unternehmer seine Waren selbst an Kunden vertrieb, die dem Bezirk angehörten, den er einem Handelsvertreter zugewiesen hatte.

    In dem im Urteil Kontogeorgas fraglichen Fall erkannte der Gerichtshof daher, dass Art. 7 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie dahin auszulegen ist, dass ein Handelsvertreter, dem ein Bezirk zugewiesen ist, Anspruch auf Provision auch für die Geschäfte hat, die ohne seine Mitwirkung mit Kunden abgeschlossen wurden, die diesem Bezirk angehören (Urteil Kontogeorgas, Randnr. 19).

  • EuGH, 09.11.2000 - C-381/98

    Ingmar

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-19/07
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die Informationen, über die es verfügt, bei Würdigung unter Berücksichtigung des Anliegens des Schutzes des Handelsvertreters, der eines der Hauptziele der Richtlinie darstellt (Urteile vom 30. April 1998, Bellone, C-215/97, Slg. 1998, I-2191, Randnr. 13; vom 9. November 2000, Ingmar, C-381/98, Slg. 2000, I-9305, Randnr. 20, und vom 23. März 2006, Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, Slg. 2006, I-2879, Randnr. 19), und der dem Unternehmer nach Art. 4 der Richtlinie obliegenden Verpflichtung, nach Treu und Glauben zu handeln, für die Feststellung einer solchen Beteiligung, die rechtlicher, z. B. mittels eines Vertreters, oder tatsächlicher Natur sein kann, ausreichen.
  • EuGH, 23.03.2006 - C-465/04

    Honyvem Informazioni Commerciali - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-19/07
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die Informationen, über die es verfügt, bei Würdigung unter Berücksichtigung des Anliegens des Schutzes des Handelsvertreters, der eines der Hauptziele der Richtlinie darstellt (Urteile vom 30. April 1998, Bellone, C-215/97, Slg. 1998, I-2191, Randnr. 13; vom 9. November 2000, Ingmar, C-381/98, Slg. 2000, I-9305, Randnr. 20, und vom 23. März 2006, Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, Slg. 2006, I-2879, Randnr. 19), und der dem Unternehmer nach Art. 4 der Richtlinie obliegenden Verpflichtung, nach Treu und Glauben zu handeln, für die Feststellung einer solchen Beteiligung, die rechtlicher, z. B. mittels eines Vertreters, oder tatsächlicher Natur sein kann, ausreichen.
  • EuGH, 30.04.1998 - C-215/97

    Bellone

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-19/07
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die Informationen, über die es verfügt, bei Würdigung unter Berücksichtigung des Anliegens des Schutzes des Handelsvertreters, der eines der Hauptziele der Richtlinie darstellt (Urteile vom 30. April 1998, Bellone, C-215/97, Slg. 1998, I-2191, Randnr. 13; vom 9. November 2000, Ingmar, C-381/98, Slg. 2000, I-9305, Randnr. 20, und vom 23. März 2006, Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, Slg. 2006, I-2879, Randnr. 19), und der dem Unternehmer nach Art. 4 der Richtlinie obliegenden Verpflichtung, nach Treu und Glauben zu handeln, für die Feststellung einer solchen Beteiligung, die rechtlicher, z. B. mittels eines Vertreters, oder tatsächlicher Natur sein kann, ausreichen.
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