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   EuGH, 06.02.2014 - C-301/13 P   

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https://dejure.org/2014,1683
EuGH, 06.02.2014 - C-301/13 P (https://dejure.org/2014,1683)
EuGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - C-301/13 P (https://dejure.org/2014,1683)
EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - C-301/13 P (https://dejure.org/2014,1683)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    El Corte Inglés / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 20. März 2013, El Corte Inglés/HABM - Chez Gerard (CLUB GOURMET) (T-571/11), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juli 2011 (Sache R 1946/2010-1) zu einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 17.10.2019 - T-279/18

    Alliance Pharmaceuticals/ EUIPO - AxiCorp (AXICORP ALLIANCE)

    Diese Schlussfolgerung wird in keiner Weise durch die Rechtsprechung entkräftet, die in Rn. 21 der angefochtenen Entscheidung und vom EUIPO in Rn. 27 der Klagebeantwortung und in der mündlichen Verhandlung genannt wurde, um zum einen die Zurückweisung einer für die Klägerin günstigen Auslegung der Beschreibung und zum anderen die Notwendigkeit, diese Beschreibung eng auszulegen, zu stützen, nämlich Rn. 67 des Beschlusses vom 6. Februar 2014, El Corte Inglés/HABM (C-301/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:235), Rn. 31 des Urteils vom 11. November 2009, Frag Comercio Internacional/HABM - Tinkerbell Modas (GREEN by missako) (T-162/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:432), Rn. 62 des Urteils vom 6. April 2017, NANA FINK (T-39/16, EU:T:2017:263), und Rn. 62 des Urteils vom 18. Oktober 2018, Next design+produktion/EUIPO - Nanu-Nana Joachim Hoepp (nuuna) (T-533/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:698).

    Insoweit trifft es zum einen hinsichtlich der in Rn. 21 der angefochtenen Entscheidung angeführten Rechtsprechung zu, dass der Unionsrichter im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens und des Vergleichs von Waren und Dienstleistungen anerkannt hat, dass es möglich ist, dass die Beschreibung der von einer älteren Marke erfassten Waren und Dienstleistungen keinen Vergleich mit den von einer angemeldeten Marke bezeichneten Waren und Dienstleistungen zulässt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 6. Februar 2014, El Corte Inglés/HABM, C-301/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:235, Rn. 67, und Urteil vom 11. November 2009, GREEN by missako, T-162/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:432, Rn. 31).

    Erstens haben in der Rechtssache, die zum Beschluss vom 6. Februar 2014, El Corte Inglés/HABM (C-301/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:235), geführt hat, weder der Wortlaut der Beschreibung der von der in dieser Rechtssache in Rede stehenden älteren Marke bezeichneten Dienstleistungen noch die von der Klägerin im Verfahren vor dem EUIPO vorgetragenen Gesichtspunkte gezeigt, dass sich der Schutz dieser Marke auf andere Waren oder Dienstleistungen als die der Klasse 35 im Sinne des Abkommens von Nizza erstreckt.

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