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   EuG, 16.09.2013 - T-3/07   

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https://dejure.org/2013,24391
EuG, 16.09.2013 - T-3/07 (https://dejure.org/2013,24391)
EuG, Entscheidung vom 16.09.2013 - T-3/07 (https://dejure.org/2013,24391)
EuG, Entscheidung vom 16. September 2013 - T-3/07 (https://dejure.org/2013,24391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. Januar 2007 - Spanien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 5103 der Kommission vom 20. Oktober 2006 über die Kürzung der Unterstützung des Kohäsionsfonds für fünf im Stadium der Durchführung befindliche Vorhaben im Gebiet der autonomen Region Andalusien

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 12.03.2019 - T-135/15

    Italien / Kommission

    Daher ist nicht auszuschließen, dass derartige Verhaltensnormen mit allgemeiner Geltung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach ihrem Inhalt Rechtswirkungen entfalten können und insbesondere die Verwaltung von ihnen im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen wie der Gleichbehandlung oder dem Vertrauensschutz vereinbar sind, sofern ein solches Vorgehen nicht gegen andere höherrangige Vorschriften des Unionsrechts verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2011, Griechenland/Kommission, T-344/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:440, Rn. 192, vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-3/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:473, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-376/12, EU:T:2014:623, Rn. 106 [nicht veröffentlicht]).
  • EuG, 12.03.2019 - T-139/15

    Ungarn / Kommission

    Daher ist nicht auszuschließen, dass derartige Verhaltensnormen mit allgemeiner Geltung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach ihrem Inhalt Rechtswirkungen entfalten können und insbesondere die Verwaltung von ihnen im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen wie der Gleichbehandlung oder dem Vertrauensschutz vereinbar sind, sofern ein solches Vorgehen nicht gegen andere höherrangige Vorschriften des Unionsrechts verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2011, Griechenland/Kommission, T-344/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:440, Rn. 192, vom 16. September 2013, Spanien/Kommission, T-3/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:473, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Juli 2014, Griechenland/Kommission, T-376/12, EU:T:2014:623, Rn. 106 [nicht veröffentlicht]).
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