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   EuG, 14.07.2021 - T-670/19   

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EuG, 14.07.2021 - T-670/19 (https://dejure.org/2021,21211)
EuG, Entscheidung vom 14.07.2021 - T-670/19 (https://dejure.org/2021,21211)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - T-670/19 (https://dejure.org/2021,21211)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-430/11

    Die Richtlinie über die Rückführung illegaler Einwanderer verbietet es nicht,

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-670/19
    En el asunto C-430/11,.
  • EuG, 14.12.2022 - T-296/21

    SU/ EIOPA

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob der Verlust einer Chance endgültig ist, zu dem Zeitpunkt zu beurteilen ist, zu dem der Unionsrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, einschließlich der Gesichtspunkte, die nach dem Erlass der rechtswidrigen Handlung, die dem Schaden zugrunde liegt, eingetreten sind, entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 50, in dem die Tatsache berücksichtigt wird, dass die Stellen, auf die sich die Klägerin beworben hatte, inzwischen besetzt worden sind, und vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament, T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 164, in dem Ereignisse berücksichtigt wurden, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Gerichts noch nicht eingetreten waren, wie die bevorstehende Versetzung des Klägers in den Ruhestand).

    Im vorliegenden Fall ist zur Beurteilung dieser Endgültigkeit zu prüfen, ob die Klägerin am Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils und in Anbetracht der von der EIOPA zu erlassenden Maßnahmen zur Durchführung des vorliegenden Urteils ihre Chance auf Verlängerung ihres Vertrag nach dessen Ablauf, d. h. ab dem 16. Januar 2021, endgültig verloren hat (Urteil vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament, T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 164; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. Oktober 1994, C/Kommission, T-47/93, EU:T:1994:262, Rn. 52).

    So hat das Gericht in der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament (T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 164), ergangen ist, obwohl die Verwaltung noch keine Maßnahmen zur Durchführung des Aufhebungsurteils erlassen hatte, eine Entschädigung für den Verlust einer Chance gewährt, "früher" auf eine Direktorenstelle ernannt zu werden, nämlich zum Zeitpunkt der Mitteilung der Entscheidung, die Bewerbung des Klägers nicht zu berücksichtigen und einen anderen Bewerber zu ernennen.

  • EuGH, 26.01.2023 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Europäische Parlament die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament (T-670/19, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2021:435), mit dem das Gericht zum einen die Entscheidung des Parlaments vom 10. Dezember 2018 aufgehoben hat, mit der die Bewerbung von Herrn Fernando Carbajo Ferrero abgelehnt und A, ein anderer Bewerber, auf die Stelle des Direktors für Medien der Generaldirektion Kommunikation des Parlaments ernannt worden war (im Folgenden: streitige Entscheidung), und zum anderen das Parlament verurteilt hat, 40 000 Euro als Ersatz des materiellen Schadens an ihn zu zahlen.
  • EuG, 06.07.2022 - T-631/20

    MZ / Kommission

    Da die angefochtene Entscheidung im Übrigen nach dem in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vorgesehenen Verfahren erlassen wurde, ergibt sich daraus, dass die streitige Beschränkung auch einen unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung aufweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament, T-670/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:435, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Das vorliegende Rechtsmittel, mit dem das Europäische Parlament das Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2021, Carbajo Ferrero/Parlament (T-670/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:435; im Folgenden: angefochtenes Urteil), anficht, betrifft bestimmte Aspekte des Verfahrens zur Einstellung höherer Führungskräfte der Unionsorgane, insbesondere das Verhältnis, in dem die Kriterien zueinander stehen, die im Verlauf eines solchen Verfahrens zur vergleichenden Analyse der Verdienste der Bewerber herangezogen werden.
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