Rechtsprechung
| BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1059 Abs. 2 Nr. 1 d ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO; Art. 4 § 1 Abs. 2 Satz 1 SchiedsVfG
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch, Abgrenzung; - ICC; - formelle Antragserfordernisse; - Präklusion, Ausschluss durch Parteivereinbarung Aufhebungs-/Versagungsgründe: - rechtliches - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 1059 Abs. 2, Nr. 1d, Nr. 2b
Anwendung ausländischen (Patent-)Rechts durch das Schiedsgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EWiR 2000, 199
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.09.1985 - III ZR 16/84
Einigung auf die Anwendung deutschen Verfahrensrechts im Verfahren vor dem …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99
Dies gilt auch dann, wenn die Parteien, wie hier, die Anwendung der Verfahrensordnung der Internationalen Handelskammer in Paris vereinbart haben, weil danach die Parteien über das anwendbare Verfahrensrecht bestimmen können (Art. 11 ICC-Schiedsgerichtsordnung v. 1.1.1988; BGH NJW 1986, 1436 ).Der Verzicht erstreckt sich demnach nicht auf das gerichtliche Aufhebungsverfahren nach dem 10. Buch der ZPO , also auch auf die dispositiven Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 (für das alte Recht: BGH NJW 1986, 1436 = WM 1985, 1485/1486).
Zu diesen bestimmenden Verfahrensvorschriften gehören auch die Regelungen einer institutionellen Verfahrensordnung - hier die ICC-Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung -, der die Parteien sich unterworfen haben (BGH WM 1985, 1485 /1486 = NJW 1986, 1436 = RIW 1985, 972 m.w.N.).
Es erschöpft sich nicht darin, den Parteien Gelegenheit zu geben, alles ihnen erforderlich erscheinende vorzutragen (BGH WM 1, 983, 270), sondern das Vorgetragene zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BGH WM 1985, 1485/1487).
- BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88
Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99
Da das Schiedsverfahren vor dem 1.1.1998 begonnen hatte, bestimmt sich der Umfang des rechtlichen Gehörs nach § 1041 Abs. 1 Nr. 4 ZPO a.F. In Rechtsprechung und Literatur war bereits vor der Gesetzesänderung weitgehend anerkannt, daß zwischen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs und dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung ein kausaler Zusammenhang bestehen muß (BGH NJW 1990, 2199/2200;… Stein-Jonas-Schlosser ZPO 21. Aufl. § 1041 Rn. 36). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99
Ein Verstoß gegen diese Pflicht läßt sich deshalb nur feststellen, wenn er sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfG NJW 1967, 1955 ; 1989, 2611). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99
Allerdings muß das Schiedsgericht - wie auch andere Gerichte - nicht jedes Vorbringen der Parteien in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich verbescheiden (BVerfG NJW 1956, 1026 ).
- OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aufhebung des Schiedsspruchs wegen …
52 Soweit die Antragsgegnerin im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs einzelne Verstöße rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199 m. Anm. Berger; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165;… Zöller/Geimer § 1059 Rn. 40, 68). - OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters
Soweit der Antragsteller bestimmte Verstöße im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165;… Zöller/Geimer § 1059 Rn. 68). - OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
Ausschluss von Gründen zur Ablehnung des Schiedsrichters - Steuerberater der …
Soweit der Antragsteller bestimmte Verstöße im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165;… Zöller/Geimer § 1059 Rn. 68).
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