Zur aktuellen Fassung von § 1041 ZPO.
Zivilprozeßordnung
| 10. Buch - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| 4. Abschnitt - Zuständigkeit des Schiedsgerichts (§§ 1040 - 1041) |
(1) 1Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. 2Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme angemessene Sicherheit verlangen.
(2) 1Das Gericht kann auf Antrag einer Partei die Vollziehung einer Maßnahme nach Absatz 1 zulassen, sofern nicht schon eine entsprechende Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht beantragt worden ist. 2Es kann die Anordnung abweichend fassen, wenn dies zur Vollziehung der Maßnahme notwendig ist.
(3) Auf Antrag kann das Gericht den Beschluß nach Absatz 2 aufheben oder ändern.
(4) 1Erweist sich die Anordnung einer Maßnahme nach Absatz 1 als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche ihre Vollziehung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der Maßnahme oder dadurch entsteht, daß er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden. 2Der Anspruch kann im anhängigen schiedsrichterlichen Verfahren geltend gemacht werden.
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Rechtsprechung zu § 1041 ZPO a.F.
37 Entscheidungen zu § 1041 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 18.12.2025 - I ZB 42/25
Zurückverweisung an das Schiedsgericht nach Gehörsverletzung?
- BGH, 21.12.2023 - I ZB 37/23
Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche; Überprüfung der materiellen ...
- BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12
Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf ...
- BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der ...
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 41/22
Schiedsverfahren: Mitwirkung des Schiedsrichters; Ablehnung des Schiedsrichters ...
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 21/21
Stellt der Antragsgegner im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ...
- OLG München, 24.06.2021 - 34 Sch 62/19
Prozesskostensicherheit im Verfahren auf Aufhebung eines Schiedsspruchs
- OLG Stuttgart, 09.12.2025 - 21 Sch 7/25
Prozesskostensicherheit in Verfahren um Aufhebung eines Schiedsspruchs
- OLG Köln, 19.01.2018 - 19 Sch 17/17
- BGH, 12.01.2023 - I ZB 33/22
Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit bei Widerklagen