Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 1066 ZPO.
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Zivilprozeßordnung
10. Buch - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
10. Abschnitt - Außervertragliche Schiedsgerichte (§ 1066) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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§ 1066Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Zehnten Buches
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