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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3433
OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99 (https://dejure.org/1999,3433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.11.1999 - 4 U 2045/99 (https://dejure.org/1999,3433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. November 1999 - 4 U 2045/99 (https://dejure.org/1999,3433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anfechtungsansprüche im Konkursverfahren; Zuwendungsbegriff im Konkursrecht; Leistungspflicht eines Auftraggebers an die Nachunternehmer; Einschaltung Dritter durch den Gemeinschuldner im Insolvenzverfahren; Anfechtung gegenüber einer Zwischenperson ; Auslegung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 131; KO § 30; VOB/B § 16 Nr. 6
    Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei Zahlungen des Bauherrn an Nachunternehmer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 16 Nr. 6; KO 37, 30 Nr. 1, Nr. 2
    Anfechtung von Zahlungen des Auftraggebers an Subunternehmer des Auftragnehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Direktzahlungen des Bauherrn an Nachunternehmer: Kann Konkursverwalter des GU Rückzahlung verlangen? (IBR 2000, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 2161
  • NZI 2001, 47
  • EWiR 2000, 253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Dies ist in der Rechtsprechung des BGH, der der Senat sich anschließt, anerkannt (vgl. z. B. BGHZ 38, 44, 46 [BGH 24.09.1962 - VIII ZR 18/62]; BGH ZIP 1998, 793, und jüngst ZIP 1999, 1764, 1765 f.; jeweils m.w.N.).

    Eine Anfechtung gegenüber der Zwischenperson scheidet sogar dann aus, wenn die Anweisung, an den dritten Gläubiger zu leisten, auf einer Verrechnungsabsprache der Mittelsperson mit dem Gemeinschuldner beruht und diese anfechtbar ist (BGH ZIP 1999, 1764 ff.).

    Vielmehr entspricht es dem Inhalt und Schutzzweck der gesetzlichen Regelung zur Konkursanfechtung, dass Rückgewähr grundsätzlich nur von demjenigen verlangt werden kann, dem der Vorteil zugeflossen ist, welcher bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Masseschmälerung ausmacht (BGH ZIP 1999, 1764, 1766; Dähne, BauR 1976, 29, 33, der die Anfechtung auch gegen den Bauherrn als möglich ansieht, begründet seine abweichende Auffassung nicht).

  • BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 18/62

    Konkursanfechtung bei Geschäftsübernahme

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Das gesamte Rechtsverhältnis ist dann hinsichtlich der Anfechtbarkeit so anzusehen, als ob der Dritte seiner Verpflichtung entsprechend an den späteren Gemeinschuldner geleistet und dieser seinen Gläubiger befriedigt hätte (vgl. nur BGHZ 38, 44, 46 [BGH 24.09.1962 - VIII ZR 18/62] m.w.N.).

    Dies ist in der Rechtsprechung des BGH, der der Senat sich anschließt, anerkannt (vgl. z. B. BGHZ 38, 44, 46 [BGH 24.09.1962 - VIII ZR 18/62]; BGH ZIP 1998, 793, und jüngst ZIP 1999, 1764, 1765 f.; jeweils m.w.N.).

    Anders als der Kläger meint, kann demgegenüber auch aus der in BGHZ 38, 44, abgedruckten Entscheidung nichts zu seinen Gunsten abgeleitet werden.

  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90
    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Da die Frage, wer Partei geworden ist, vom Gericht beantwortet werden muß, und nicht nur für die zunächst als Partei behandelte Person, sondern auch für die neue Partei bedeutsam ist, ist dabei auf die objektive Erkennbarkeit sowohl des Gerichtes als auch des bzw. der Gegner abzustellen (vgl. BGH NJW 1988, 1585, 1587 [BGH 12.10.1987 - II ZR 21/87]; OLG Hamm NJW-RR 1991, 188 f. [OLG Hamm 30.05.1990 - 20 W 27/90];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 50 Rn. 3;… Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., vor § 50 Rn. 9).

    Die Annahme, eine andere juristische Person solle in Wirklichkeit verklagt werden, lag daher - anders als im Fall des OLG Hamm (NJW-RR 1991, 188), wo eine branchenfremde konzernangehörige Versicherungsgesellschaft als Beklagte benannt wurde - eher fern.

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Der BGH hat im Falle der an einen Dritten gerichteten, durch Ausführung der Zahlung angenommenen Anweisung inkongruente Deckung angenommen, weil der Anfechtungsgegner keinen Anspruch auf diese Art. der Erfüllung besaß (ZIP 1998, 2008, 2011) [BGH 08.10.1998 - IX ZR 337/97].

    Beschränkt sich der Anfechtungsgegner im Wesentlichen darauf, mit Nichtwissen zu bestreiten, reicht auch ein Vortrag des Verwalters zur Zahlungseinstellung aus, der zwar in einzelnen Punkten lückenhaft ist, eine Ergänzung fehlender Tatsachen aber schon auf der Grundlage allgemeiner Erfahrung und Gebräuche im Geschäftsverkehr zulässt (BGH ZIP 1998, 2008, 2010) [BGH 08.10.1998 - IX ZR 337/97].

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Da die Frage, wer Partei geworden ist, vom Gericht beantwortet werden muß, und nicht nur für die zunächst als Partei behandelte Person, sondern auch für die neue Partei bedeutsam ist, ist dabei auf die objektive Erkennbarkeit sowohl des Gerichtes als auch des bzw. der Gegner abzustellen (vgl. BGH NJW 1988, 1585, 1587 [BGH 12.10.1987 - II ZR 21/87]; OLG Hamm NJW-RR 1991, 188 f. [OLG Hamm 30.05.1990 - 20 W 27/90];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 50 Rn. 3;… Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., vor § 50 Rn. 9).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1995, 293 ff.; ZIP 1996, 1015), der der Senat sich anschließt, ist in Fällen, bei denen der Gemeinschuldner an der anfechtbaren Rechtshandlung nicht beteiligt war, die subjektive Anfechtungsvoraussetzung in § 30 Nr. 2 KO "Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners" in einer dem objektiven Tatbestand sinnvoll angepassten Weise zu verstehen.
  • BGH, 18.04.1996 - IX ZR 268/95

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1995, 293 ff.; ZIP 1996, 1015), der der Senat sich anschließt, ist in Fällen, bei denen der Gemeinschuldner an der anfechtbaren Rechtshandlung nicht beteiligt war, die subjektive Anfechtungsvoraussetzung in § 30 Nr. 2 KO "Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners" in einer dem objektiven Tatbestand sinnvoll angepassten Weise zu verstehen.
  • RG, 18.05.1900 - VII 39/00

    Kann die Anfechtungsklage aus § 23 (§ 30 n. F.) Ziff. 2 K.O. gegen …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Inkongruent ist dagegen eine Deckung, die der Gläubiger einer Geldforderung dadurch erlangt, dass der spätere Gemeinschuldner ihm durch eine mit ihm und einem Dritten vereinbarte Schuldübernahme einen zahlungsfähigen Schuldner verschafft, wenn der Gemeinschuldner dem Schuldübernehmer eine Gegenleistung erbracht hat oder noch schuldet und die Gegenleistung einen höheren Wert hat als die übernommene Schuld (RGZ 46, 101, 103).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Dies ist in der Rechtsprechung des BGH, der der Senat sich anschließt, anerkannt (vgl. z. B. BGHZ 38, 44, 46 [BGH 24.09.1962 - VIII ZR 18/62]; BGH ZIP 1998, 793, und jüngst ZIP 1999, 1764, 1765 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 176/98

    Zahlung an einen Subunternehmer mit befreiender Wirkung nach Erlaß eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99
    Zuvor waren weder im Konkursantragsverfahren nach § 106 Abs. 1 Satz 2 KO noch im Vergleichseröffnungsverfahren nach §§ 57 ff. VglO ein allgemeines Veräußerungsverbot oder sonstige verfügungsbeschränkende Maßnahmen angeordnet worden, die die Ermächtigung zur Erfüllung nach § 16 Nr. 6 VOB/B zum Erlöschen gebracht hätten (vgl. BGH ZIP 1999, 1269, 1270).
  • RG, 10.05.1927 - VI 61/27

    Anfechtung

  • BGH, 20.01.2011 - IX ZR 58/10

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter auf Anweisung …

    Rn. 17 aa) In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass Befriedigungen, die nicht in der Art erbracht werden, in der sie geschuldet sind, eine inkongruente Deckung im Sinne von § 30 Nr. 2 KO gewähren (vgl. für Direktzahlungen des Auftraggebers gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B an einen Nachunternehmer BGH, Beschluss vom 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766;… Urteil vom 16. Oktober 2008, aaO Rn. 13; OLG Dresden, ZIP 1999, 2161, 2165 mit zustimmender Anmerkung von Schmitz EWiR 2000, 253 f).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 2/05

    Anfechtbarkeit von Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer

    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Direktzahlungen des Auftraggebers gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B an einen Nachunternehmer diesem eine inkongruente Deckung im Sinne von § 30 Nr. 2 KO gewähren (BGH, Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden, ZIP 1999, 2161, 2165 mit zustimmender Anmerkung von Schmitz EWiR 2000, 253 f).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …

    Leistet der Dritte nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35).
  • BGH, 06.06.2002 - IX ZR 425/99

    Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer als inkongruente …

    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in ZIP 1999, 2161, 2165 mit zustimmender Anmerkung von Schmitz EWiR 2000, 253 f abgedruckt ist) hat mit Recht angenommen, daß Direktzahlungen des Auftraggebers gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B an einen Nachunternehmer diesem eine inkongruente Deckung i.S.v. § 30 Nr. 2 KO gewähren.
  • OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlung einer Arztrechnung durch die private …

    Leistet der Dritte nicht an den Insolvenzschuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Insolvenzschuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 842; BGH ZIP 1998, 2008; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 35).
  • OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03

    Pflicht zur Rückgewähr einer empfangenen Zahlung zur Insolvenzmasse bei …

    Eine solche Direktzahlung des Schuldners der Schuldnerin an deren Gläubiger ist regelmäßig besonders verdächtig, weil sie an den Zahlungsverzug der Schuldnerin und deren Zahlungsschwierigkeiten anknüpft und somit inkongruent ist (BGH ZInsO 2002, 766 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Dresden ZIP 1999, 2161];… Kirchhof in: Münchener Kommentar zur InsO, § 131 Rz. 35;… Kreft in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 3. Aufl., § 131, Rz. 9).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 45/03
    Auf dieses Innenverhältnis kommt es bei der Frage, ob eine Drittleistung als inkongruent anzusehen ist, aber entscheidend an (vgl. OLG Düsseldorf, WM 1985, 1042, 1043; OLG Dresden, ZIP 1999, 2161; BGH ZIP 1998, 2008;… Münchener Kommentar - Kirchhof, § 131 InsO, Rdnr. 35 u. 11).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06

    Anfechtungsanspruch eines Insolvenzverwalters wegen einer Zahlung an den …

    Leistet der Dritte nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, a.a.O.; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99 , ZInsO 2002, 766 ; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165 [OLG Dresden 11.11.1999 - 4 U 2045/99] ;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 35)." Auf die gerügte mangelnde Gläubigerstellung der Insolvenzschuldnerin kommt es danach gar nicht an.
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