Rechtsprechung
| AG Dresden, 13.02.2002 - 530 IN 2190/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 862
- EWiR 2002, 721
Wird zitiert von ... (8)
- VG Cottbus, 21.08.2026 - 8 L 408/26 Denn zwar kann das tatsächliche Nichtbetreiben des Insolvenzverfahrens die Zurückweisung mangels Rechtsschutzbedürfnis begründen (vgl. AG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 530 IN 2190/01 - juris Rn. 1), allerdings gibt es noch weitere Gründe, aus denen die Zurückweisung mangels Rechtsschutzbedürfnisses resultieren kann.
- LG Aachen, 28.12.2011 - 6 T 115/11
Berechtigung des Insolvenzgerichts zur Beauftragung eines Sachverständigen zwecks …
Zwar mag es zutreffen, dass im Zulassungsverfahren grundsätzlich noch keine Amtsermittlungspflicht gem. § 5 InsO besteht (vgl. BGH NZI 2003, 147 mit Verweis auf: AG Dresden, ZIP 2002, 862;… Ganter, in: MünchKomm-InsO, § 5 Rdnr. 13;… Schmahl, in: MünchKomm-InsO, § 13 Rdnr. 88;… Kirchhof, in: Heidelberger Komm. z. InsO, § 14 Rdnr. 22) und diese im Grundsatz erst eingreift, wenn ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt. - AG Göttingen, 04.06.2002 - 74 IN 81/02
Wegfall des rechtlichen Interesses und der Amtsermittlungspflicht bei Eigenantrag
- AG Göttingen, 06.12.2002 - 74 IN 337/02
Abweisungsgrund; Amtsermittlungspflicht; Anhörungspflicht; Auskunftserzwingung; …
Rn. 10 Dem steht bereits entgegen, dass die in § 5 Abs. 1 InsO festgeschriebene Amtsermittlungspflicht erst eingreift, wenn ein zulässiger Antrag vorliegt (MünchKomm-InsO/Ganter § 5 Rz. 13; BK-Goetsch § 5 Rz. 4; für den konkreten Sachverhalt ebenso AG Dresden ZIP 2002, 862 mit zust. Anm. Schmahl EWiR 2002, 721; LG Potsdam NZI 2002, 555; a.A. LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl. - AG Göttingen, 19.06.2002 - 74 IN 157/02
Antragszurückweisung; Auskunftspflichtverletzung; Eigenantrag; Insolvenzantrag; …
- AG Göttingen, 24.08.2004 - 74 IN 254/04 Dem steht bereits entgegen, dass die in § 5 Abs. 1 InsO festgeschriebene Amtsermittlungspflicht erst eingreift, wenn ein zulässiger Antrag vorliegt (MünchKomm-InsO/Ganter § 5 Rz. 13; BK-Goetsch § 5 Rz. 4; für den konkreten Sachverhalt ebenso AG Dresden ZIP 2002, 862 mit zust. Anm. Schmahl EWiR 2002, 721; LG Potsdam NZI 2002, 555; a. A. LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl.
- AG Göttingen, 24.09.2002 - 74 IN 81/02
- AG Göttingen, 02.01.2004 - 74 IN 303/03 a) Dem steht bereits entgegen, dass die in § 5 Abs. 1 InsO festgeschriebene Amtsermittlungspflicht erst eingreift, wenn ein zulässiger Antrag vorliegt (MünchKomm-InsO/Ganter § 5 Rz. 13; BK-Goetsch § 5 Rz. 4; für den konkreten Sachverhalt ebenso AG Dresden ZIP 2002, 862 mit zust. Anm. Schmahl EWiR 2002, 721; LG Potsdam NZI 2002, 555; a. A. LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl.
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Rechtsprechung
| AG Dresden, 13.02.2002 - 530-IN-2190/01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung von Zwangsmaßnahmen zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte in einem eigenbeantragten Insolvenzverfahren; Rechtsschutzbedürfnis für einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 862
- EWiR 2002, 721
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 06.07.2001 - 19 T 103/01
Keine Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen fehlendes Mitwirkung des …
Auszug aus AG Dresden, 13.02.2002 - IN-2190/01
Entgegen LG Köln, ZInsO 2001, 1017 ist das Gericht auch nicht verpflichtet, den Schuldner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter mit der Verhängung von Zwangsmaßnahmen nach §§ … - AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01
Amtsermittlungsgrundsatz; Antragsabweisung; Antragspflicht; Antragsteller; …
Auszug aus AG Dresden, 13.02.2002 - IN-2190/01
Darüber hinaus widerspräche die Verhängung von Zwangsmaßnahmen in ausschließlich eigenbeantragten Verfahren dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil der Schuldner den Insolvenzantrag gem. § 13 Abs. 2 InsO auch dann jederzeit nach § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen kann, wenn ein Insolvenzgrund ganz offenbar gegeben ist (so auch AG Göttingen, ZInsO 2002, 43 , das allerdings in Fällen der fehlenden Mitwirkung des Schuldners den Antrag für unbegründet hält).
- LG Potsdam, 30.05.2002 - 5 T 124/02
Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anforderungen an …
Die Kammer schließt sich insoweit der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, wonach bei einem Eigenantrag der Schuldnerin diese das Vorliegen des Eröffnungsgrundes schlüssig darzulegen und die notwendigen Unterlagen beizubringen hat und ihr Antrag ohne weiteres abzulehnen ist, wenn die Schuldnerin ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt (vgl. AG Hamburg DStR 2000, 2054 ; AG Göttingen NZI 2001, 670 ; AG Dresden ZIP 2002, 862 ; von der hiesigen Kammer noch offen gelassen im Beschluss v. 23.05.2002, Az. 5 T 50/02; a.A. ausdrücklich LG Köln ZInsO 2001, 1017).
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