Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
§ 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG; §§ 7 Abs. 4, 7 Abs. 6, 7 Abs. 5 GasNEV
Thyssengas GmbH
- bundesgerichtshof.de
Thyssengas GmbH
- rechtsinformationen.bund.de
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren über die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze im Rahmen der Bestimmung eines Gasnetznutzungsentgelts: Tatrichterliche Überprüfbarkeit; Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Thyssengas GmbH
§ 21 Abs 2 S 1 EnWG, § 7 Abs 4 GasNEV, § 7 Abs 5 GasNEV, § 7 Abs 6 GasNEV
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren über die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze im Rahmen der Bestimmung eines Gasnetznutzungsentgelts: Tatrichterliche Überprüfbarkeit; Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer ... - IWW
§ 7 Abs. 6 GasNEV, § ... 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV, § 7 Abs. 4, 5 GasNEV, § 7 Abs. 5 GasNEV, § 21 Abs. 2 EnWG, § 5 Abs. 2 GasNEV, § 1 EnWG, § 7 Abs. 5 Nr. 1 GasNEV, § 7 Abs. 5 Nr. 2 GasNEV, § 7 Abs. 5 Nr. 3 GasNEV
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Festlegung des Zinssatzes für die Verzinsung des Eigenkapitals durch den Tatrichter
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Festlegung des EK-Zinssatzes unterliegt der tatrichterlichen Überprüfung; zum Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde (Thyssengas GmbH)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung der Festlegung des Zinssatzes für die Verzinsung des Eigenkapitals durch den Tatrichter
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung internationaler Kapitalmärkte bei Zuschlag zur Abdeckung unternehmerischer Wagnisse nach GasNEV
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berücksichtigung internationaler Kapitalmärkte bei Zuschlag zur Abdeckung unternehmerischer Wagnisse nach GasNEV
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 61/08
- BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 457
- EnWZ 2015, 273
Wird zitiert von ... (76) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
Entega II
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13
Rn. 63 Die vom Senat bislang offen gelassene (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 50 - Entega II) Frage, ob ein Sicherheitszuschlag stets geboten ist, um einen Preismissbrauch bejahen zu können, bedarf nach allem auch im Streitfall keiner Entscheidung. - BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
BGH entscheidet in Preismißbrauchssache
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13
Dieses Erfordernis gilt unabhängig von einem mit Rücksicht auf die Unwägbarkeiten der Feststellung der maßgeblichen Tatsachen gegebenenfalls anzusetzenden Sicherheitszuschlag (BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 251 - Flugpreisspaltung). - BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07
Rheinhessische Energie
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13
Ebenso wie bei der für die Verzinsung des Fremdkapitals maßgeblichen Frage, welche Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt üblich sind (dazu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 50 ff. - Rheinhessische Energie I), steht der Regulierungsbehörde hinsichtlich der Feststellung der tatsächlichen Grundlagen folglich weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zu. - BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12
Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13
Die Festlegung eines bestimmten Zinssatzes ist deshalb als rechtmäßig anzusehen, wenn die Regulierungsbehörde von einer zutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist und wenn sie den ihr in § 7 Abs. 5 GasNEV eröffneten Beurteilungsspielraum fehlerfrei ausgefüllt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 26 f. - Stadtwerke Konstanz GmbH;… Beschluss vom 22. Juli 2014 - EnVR 59/12, RdE 2014, 495 Rn. 25 - Stromnetz Berlin GmbH). - BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12
Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der …
Auszug aus BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13
Die Festlegung eines bestimmten Zinssatzes ist deshalb als rechtmäßig anzusehen, wenn die Regulierungsbehörde von einer zutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist und wenn sie den ihr in § 7 Abs. 5 GasNEV eröffneten Beurteilungsspielraum fehlerfrei ausgefüllt hat (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 26 f. - Stadtwerke Konstanz GmbH; Beschluss vom 22. Juli 2014 - EnVR 59/12, RdE 2014, 495 Rn. 25 - Stromnetz Berlin GmbH).
- BGH, 09.07.2019 - EnVR 41/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
Diese Auswahlentscheidung kann von Rechts wegen nur dann beanstandet werden, wenn sich feststellen lässt, dass der gewählte methodische Ansatz von vornherein ungeeignet ist, die Funktion zu erfüllen, die ihm im Rahmen des zugrunde gelegten Modells zukommt, oder dass ein anderes methodisches Vorgehen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände so deutlich überlegen ist, dass die Auswahl einer anderen Methode nicht mehr als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 26 - Thyssengas GmbH).Die hierfür anzustellenden Erwägungen sind mit der Feststellung der dafür maßgeblichen Tatsachen jedoch so eng verwoben, dass auch sie im Wesentlichen dem Bereich der tatrichterlichen Würdigung zuzuordnen sind (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 28 - Thyssengas GmbH).
Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Regulierungsbehörde nicht generell gehalten, die theoretische Bandbreite, die sich aufgrund der einzelnen Entscheidungsmöglichkeiten bei der Anwendung der CAPM-Methode ergibt, zu ermitteln und aus diesem Bereich im Wege einer abstrakten Gesamtabwägung einen Wert auszuwählen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 80 - Thyssengas GmbH).
Rn. 44 Die Entscheidung der Regulierungsbehörde ist allerdings nur dann rechtsfehlerfrei, wenn sie sich anerkannter wissenschaftlicher Methoden bedient und diese in Einklang mit den Vorgaben aus § 21 Abs. 2 EnWG und § 7 Abs. 5 StromNEV anwendet und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür feststellbar sind, dass die sich hieraus ergebende Höhe der Eigenkapitalverzinsung gleichwohl das Ziel einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals verfehlt (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 80 - Thyssengas GmbH).
Rn. 129 Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, hat der Senat diese Vorgehensweise für die erste Regulierungsperiode als fehlerfrei angesehen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 45 ff. - Thyssengas GmbH).
Rn. 131 Insoweit haben sich nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts ebenfalls keine Erkenntnisse ergeben, die die zur Bestimmung dieses Werts herangezogenen Methoden abweichend von der ersten Regulierungsperiode (dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 48 ff. - Thyssengas GmbH) als ungeeignet erscheinen ließen.
- BGH, 09.07.2019 - EnVR 52/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
Diese Auswahlentscheidung kann von Rechts wegen nur dann beanstandet werden, wenn sich feststellen lässt, dass der gewählte methodische Ansatz von vornherein ungeeignet ist, die Funktion zu erfüllen, die ihm im Rahmen des zugrunde gelegten Modells zukommt, oder dass ein anderes methodisches Vorgehen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände so deutlich überlegen ist, dass die Auswahl einer anderen Methode nicht mehr als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 26 - Thyssengas GmbH).Die hierfür anzustellenden Erwägungen sind mit der Feststellung der dafür maßgeblichen Tatsachen jedoch so eng verwoben, dass auch sie im Wesentlichen dem Bereich der tatrichterlichen Würdigung zuzuordnen sind (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 28 - Thyssengas GmbH).
Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Regulierungsbehörde nicht generell gehalten, die theoretische Bandbreite, die sich aufgrund der einzelnen Entscheidungsmöglichkeiten bei der Anwendung der CAPM-Methode ergibt, zu ermitteln und aus diesem Bereich im Wege einer abstrakten Gesamtabwägung einen Wert auszuwählen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 80 - Thyssengas GmbH).
Rn. 44 Die Entscheidung der Regulierungsbehörde ist allerdings nur dann rechtsfehlerfrei, wenn sie sich anerkannter wissenschaftlicher Methoden bedient und diese in Einklang mit den Vorgaben aus § 21 Abs. 2 EnWG und § 7 Abs. 5 GasNEV anwendet und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür feststellbar sind, dass die sich hieraus ergebende Höhe der Eigenkapitalverzinsung gleichwohl das Ziel einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals verfehlt (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 80 - Thyssengas GmbH).
Rn. 129 Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, hat der Senat diese Vorgehensweise für die erste Regulierungsperiode als fehlerfrei angesehen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 45 ff. - Thyssengas GmbH).
Rn. 131 Insoweit haben sich nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts ebenfalls keine Erkenntnisse ergeben, die die zur Bestimmung dieses Werts herangezogenen Methoden abweichend von der ersten Regulierungsperiode (dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 48 ff. - Thyssengas GmbH) als ungeeignet erscheinen ließen.
- BGH, 15.07.2025 - EnVR 1/24
Baukostenzuschuss für Batteriespeicher
Bei dieser Bewertung stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die nicht exakt im Sinne von "richtig oder falsch", sondern nur durch eine wertende Entscheidung beantwortet werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 18 - Thyssengas GmbH;… vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 24;… vom 23. November 2021 - EnVR 91/20, WM 2023, 537 Rn. 46 - Netzreservekapazität II;… vgl. zu einem Wertungsspielraum der Regulierungsbehörde auch EuGH, RdE 2021, 534 Rn. 132).
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 143/16
Rechtmäßigkeit der Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 hinsichtlich …
Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die erste Regulierungsperiode, in der der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 27.01.2015, EnVR 39/13 Rn. 80, bei juris, Thyssengas GmbH) ausführt, es könne für diesen Fall dahinstehen, ob eine von einzelnen Aspekten losgelöste Gesamtabwägung zu erfolgen habe.Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Beschluss vom 27.01.2015, EnVR 39/13, Rn. 45 ff. bei juris, Thyssengas GmbH).
Für die erste Regulierungsperiode hat der Senat die Methodik der Bundesnetzagentur ausdrücklich gebilligt (…Beschluss vom 24.04.2013, VI-3 Kart 61/08 (V), Rn. 144 ff. bei juris), diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Beschluss vom 27.01.2015, EnVR 39/13, Rn. 48 ff. bei juris, Thyssengas GmbH).
- BGH, 03.03.2020 - EnVR 26/18
Rechtsfehlerfreie Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes zur Bestimmung der …
Dies hat zur Folge, dass es in der Regel nicht nur einen einzigen Zinssatz gibt, der den Vorgaben von § 7 Abs. 5 StromNEV entspricht (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, N&R 2015, 165 Rn. 18 - Thyssengas GmbH). - BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 50.15
Sachbescheidungsinteresse; formelle Begründung; Mietleitung; …
Diese Würdigung kann deshalb nicht allein durch die Kategorien von falsch und richtig erfasst werden (vgl. ähnlich für Teilelemente der Entscheidung über den Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse auf den Eigenkapitalzinssatz nach § 7 Abs. 5 GasNEV: BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13 - N&R 2015, 165 Rn. 16 ff.). - OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 453/24 Die besagte Regel hat der Bundesgerichtshof mit der Komplexität der gemäß § 7 Abs. 5 StromNEV bzw. GasNEV vorzunehmenden Prüfung und Bewertung begründet (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 18).
Die Regulierungsbehörde ist danach, soweit das Gesetz hierzu keine Vorgaben macht, weder an ein bestimmtes (wirtschafts-) wissenschaftliches Modell noch an bestimmte Methoden zur Ermittlung und Bemessung der im Rahmen des gewählten Modells heranzuziehenden Parameter gebunden (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 26).
Dies folgt schon daraus, dass sich sämtliche bisherigen Eigenkapitalzinssatzfestlegungen der Bundesnetzagentur insgesamt als rechtmäßig erwiesen haben (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 94/23, juris Rn. 7;… vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, juris Rn. 32 ff.;… vom 11. Dezember 2018 - EnVR 48/17, juris Rn. 4 ff.; vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 10 ff.).
Rn. 291 Die beschriebene behördliche Vorgehensweise entsprach derjenigen in den vergangenen Regulierungsperioden, die seinerzeit sowohl vom erkennenden Senat (…z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 2018 - VI-3 Kart 143/16 [V], juris Rn. 152) als auch vom Bundesgerichtshof (etwa BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 45) jeweils gebilligt worden war.
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 429/24 Die besagte Regel hat der Bundesgerichtshof mit der Komplexität der gemäß § 7 Abs. 5 StromNEV bzw. GasNEV vorzunehmenden Prüfung und Bewertung begründet (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 18).
Die Regulierungsbehörde ist danach, soweit das Gesetz hierzu keine Vorgaben macht, weder an ein bestimmtes (wirtschafts-) wissenschaftliches Modell noch an bestimmte Methoden zur Ermittlung und Bemessung der im Rahmen des gewählten Modells heranzuziehenden Parameter gebunden (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 26).
Dies folgt schon daraus, dass sich sämtliche bisherigen Eigenkapitalzinssatzfestlegungen der Bundesnetzagentur insgesamt als rechtmäßig erwiesen haben (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 94/23, juris Rn. 7;… vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, juris Rn. 32 ff.;… vom 11. Dezember 2018 - EnVR 48/17, juris Rn. 4 ff.; vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 10 ff.).
Rn. 294 Die beschriebene behördliche Vorgehensweise entsprach derjenigen in den vergangenen Regulierungsperioden, die seinerzeit sowohl vom erkennenden Senat (…z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 2018 - VI-3 Kart 143/16 [V], juris Rn. 152) als auch vom Bundesgerichtshof (etwa BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 45) jeweils gebilligt worden war.
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 80/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde rechtsfehlerfrei, wenn sie sich anerkannter wissenschaftlicher Methoden bedient, diese in Einklang mit den Vorgaben aus § 21 Abs. 2 EnWG 2021 und § 7 Abs. 4 und 5 StromNEV anwendet und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür feststellbar sind, dass die sich hieraus ergebende Höhe der Eigenkapitalverzinsung gleichwohl das Ziel einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals verfehlt (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 80 - Thyssengas GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 44 - Eigenkapitalzinssatz II).Rn. 41 aa) Das Beschwerdegericht und der Bundesgerichtshof haben bereits für die vergangenen Regulierungsperioden das Vorgehen der Bundesnetzagentur gebilligt, nachdem das in den damaligen Verfahren durch einen gerichtlichen Sachverständigen beratene Beschwerdegericht sich mehrfach ausführlich mit den Methoden zur Mittelwertbildung befasst hatte (BGH, ZNER 2015, 116 Rn. 45 bis 47 - Thyssengas GmbH;… Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 42/13, ZNER 2015, 129 Rn. 45 bis 51 - Stadtwerke Rhede GmbH;… EnVR 37/13, ZNER 2015, 133 Rn. 29 bis 36 - ONTRAS Gastransport GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 128 f. - Eigenkapitalzinssatz II;… vom 27. April 2022 - EnVR 48/18, ER 2022, 163 Rn. 14).
Zu Recht nimmt es an, dass das methodische Vorgehen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände so deutlich überlegen sein muss, dass die getroffene Auswahlentscheidung nicht mehr als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar angesehen werden kann (vgl. BGH, ZNER 2015, 116 Rn. 45 bis 47 - Thyssengas GmbH;… ZNER 2015, 129 Rn. 45 bis 51 - Stadtwerke Rhede GmbH;… ZNER 2015, 133 Rn. 29 bis 36 - ONTRAS Gastransport GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 128 f. - Eigenkapitalzinssatz II;… ER 2022, 163 Rn. 14).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 94/23
Eigenkapitalzinssatz V - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde rechtsfehlerfrei, wenn sie sich anerkannter wissenschaftlicher Methoden bedient, diese in Einklang mit den Vorgaben aus § 21 Abs. 2 EnWG 2021 und § 7 Abs. 4 und 5 StromNEV anwendet und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür feststellbar sind, dass die sich hieraus ergebende Höhe der Eigenkapitalverzinsung gleichwohl das Ziel einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals verfehlt (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 80 - Thyssengas GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 44 - Eigenkapitalzinssatz II).Zu Recht nimmt es an, dass das methodische Vorgehen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände so deutlich überlegen sein muss, dass die getroffene Auswahlentscheidung nicht mehr als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar angesehen werden kann (vgl. BGH, ZNER 2015, 116 Rn. 45 bis 47 - Thyssengas GmbH;… Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 42/13, ZNER 2015, 129 Rn. 45 bis 51 - Stadtwerke Rhede GmbH;… EnVR 37/13, ZNER 2015, 133 Rn. 29 bis 36 - ONTRAS Gastransport GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 128 f. - Eigenkapitalzinssatz II;… vom 27. April 2022 - EnVR 48/18, ER 2022, 163 Rn. 14).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Eigenkapitalzinssatz IV - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 148/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 86/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
- BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 549/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 466/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 1061/16
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 348/16 v. 22.03.2018
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 1062/16
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 88/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 319/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 129/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 92/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 335/16
Rechtmäßigkeit der Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 hinsichtlich …
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 83/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; Analyse …
- BGH, 03.03.2020 - EnVR 56/18
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Festlegung des …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20
REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
"Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 485/16
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 348/16
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von …
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 89/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14
Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers …
- BGH, 06.10.2015 - EnZR 50/14
Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelt: Darlegung der Billigkeit der …
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 93/23
Eigenkapitalzinssatz VI - Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die vierte …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 36/15
Rechtmäßigkeit der Festlegung "GABI Gas 2.0"
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 91/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 12.12.2017 - EnVR 2/17
Festlegung BEATE - Energiewirtschaftsrechtliche Festlegung von Vorgaben zur …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 18/15
Rechtmäßigkeit der Festlegung "GABI Gas 2.0"
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 311/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 544/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 718/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 130/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- BGH, 03.03.2020 - EnVR 27/18
Festsetzung des Eigenkapitalzinssatzes zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 743/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 37/15
Rechtmäßigkeit der Festlegung "GABI Gas 2.0"
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 775/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 498/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 813/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 883/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 619/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 908/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 3/21
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 5 Kart 6/21 (V) v. 12.05.2022
- OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - 3 Kart 459/11
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 689/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 757/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 6/21
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Betrieb von …
- BGH, 03.03.2020 - EnVR 34/18
Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die …
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 87/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 85/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 79/20
Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als …
- OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 201 Kart 12/14
Energierecht: Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Überprüfung der …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 80/20
Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 81/20
Festlegung der Berechnung distanzunabhängiger Ein- und Ausspeiseentgelte …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 758/19
"Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 90/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 84/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 05.07.2022 - EnVR 78/20
Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als …
- OLG Schleswig, 01.02.2021 - 53 Kart 21/19
Festlegung der Erlösobergrenzen bei der Elektrizitätsnetznutzung: …
- BGH, 27.04.2022 - EnVR 48/18
Rechtsbeschwerde im Energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren: …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2023 - 5 Kart 5/21
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas; …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 761/19
"Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 5 Kart 2/21
Unmöglichkeit der Erzielung vollständiger Fehlerfreiheit der Datengrundlage des …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 551/24
- OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 3 Kart 749/19
1. Die von der Bundesnetzagentur in der vierten Qualitätsregulierung der …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - Kart 758/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Ermächtigungsgrundlage …
- BGH, 03.03.2020 - EnVR 36/18
Vornahme einer komplexen Prüfung und Bewertung durch die Regulierungsbehörde bei …
- OLG Düsseldorf, 22.12.2022 - 5 Kart 11/21
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