Rechtsprechung
| BGH, 19.03.2024 - EnZR 62/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
- Verbraucherzentrale Bundesverband
E.ON darf Stromabrechnung nicht verspätet versenden
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
E.ON darf Stromabrechnung nicht verspätet versenden
Verfahrensgang
- LG München I, 27.05.2021 - 17 HKO 8876/20
- OLG München, 20.04.2023 - 29 U 3369/21
- BGH, 19.03.2024 - EnZR 62/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.04.2021 - I ZR 23/20
Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - EnZR 62/23
Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt wurden, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7; vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 Rn. 5;… vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, K&R 2022, 370 Rn. 10). - BGH, 25.06.2020 - I ZR 205/19
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde eines Kreditanbieters; Klage eines …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - EnZR 62/23
Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt wurden, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7;… vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 Rn. 5;… vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, K&R 2022, 370 Rn. 10). - BGH, 27.01.2022 - I ZR 77/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer im Streit eines Vertriebsunternehmens für …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - EnZR 62/23
Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt wurden, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7;… vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, K&R 2022, 370 Rn. 10).
- BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 256/25
Bemessung des Werts der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines …
Einem Kläger, der weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, ist es dementsprechend nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - EnZR 62/23, juris Rn. 2;… vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 6;… vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 312/25
Verwerfung der unzulässigen Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen …
Einem Kläger, der weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, ist es dementsprechend nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - EnZR 62/23, juris Rn. 2;… vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 6;… vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; jeweils mwN).
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