Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 43 Abs. 2, § 113 Abs. 1 S. 4
Flurbereinigung, vorbeugende Unterlassungsklage, Vermessungsingenieur, Feststelllungsantrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassung der Erteilung bestimmter Vermessungsaufträge auf vertraglicher Grundlage; Vergabe von Vermessungsaufträgen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens; Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes auf die Unterlassung zukünftiger Handlungen; ...
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen, 23.10.2007 - F 7 BS 350/07
Rechtsschutzbedürfnis/Rechtsschutzbedürfnis, fehlendes
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07
Mit Beschluss vom 23.10.2007 - F 7 BS 350/07 - hat der Senat die Anträge des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz gegenüber der freihändigen Vergabe von Vermessungsleistungen durch den Beklagten zu 1 abgelehnt.Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes könnte er seine Belange im Zusammenhang mit der Vergabe von Vermessungsaufträgen auf vertraglicher Basis wahren, so wie er es auch hier in dem von ihm zeitgleich anhängig gemachten Verfahren F 7 BS 350/07 getan hat.
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07
Die Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes auf die Unterlassung zukünftiger Handlungen setzt jedoch ein besonderes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraus (BVerwG, Urt. v. 23.5.1989, BVerwGE 82, 76, Rn. 46 bei juris). - VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50
Antrag auf Zulassung der Berufung, Videoüberwachung einer gemeindlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07
Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch ein tatsächliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn die befürchtete Handlung zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BayVGH, Beschl. v. 3.4.2006, 24 ZB 06.50, Rn. 28 bei juris). - VG München, 22.06.2009 - M 8 K 08.4547
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07
Dies kann gegeben sein im Hinblick auf die Wiederholung umstrittener Äußerungen, wenn eine Wiederholung den Kläger in eigenen Rechten verletzen kann (…BVerwG, a. a. O.) oder wenn der Beklagte auf der Fortsetzung einer als subjektiv-rechtswidrig angesehenen Verhaltensweise besteht (VG München, Urt. v. 22.6.2009 - M 8 K 08.4547, Rn. 19 bei juris). - OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 398/07
Festsetzungsfeststellungsklage; Kraftfahrzeugstilllegung; Feststellungsinteresse; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07
Es genügt deshalb jedes nach Lage des Falles anerkennenswerte schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art (SächsOVG, Beschl. v. 30.11.2009, 3 B 398/07, Rn. 5 bei juris m. w. N.).
- OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21
Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung
Anders als bei vorbeugendem Rechtsschutz gegen einen drohenden Verwaltungsakt, unterliegt der vorbeugende Rechtsschutz gegenüber Realakten nicht denselben strengen Anforderungen, da sich der Gesetzgeber hier nicht für einen prinzipiellen Vorrang des repressiven Rechtsschutzes entschieden hat; insbesondere finden die §§ 68 ff. VwGO, aber auch die §§ 80 ff. VwGO keine Anwendung und der repressive Rechtsschutz wirkt nicht zurück (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 24.2.2010, F 7 D 23/07, juris Rn. 21;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, Vorb § 40 Rn. 33 ff. m.w.N.).Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch ein tatsächliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn die befürchtete Handlung zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (OVG Bautzen, Urt. v. 24.2.2010, F 7 D 23/07, juris Rn. 21;… VGH München, Beschl. v. 3.4.2006, 24 ZB 06.50, juris Rn. 28).
- VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16
Datenübermittlung an Gleichstellungsbeauftragte im BEM-Verfahren
Droht die Verletzung (grund-)rechtlich geschützter Rechte durch ein schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn das Verwaltungshandeln zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 - juris Rn. 21). - VG Minden, 27.09.2011 - 10 K 2860/10
Anspruch auf Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung einer überzahlten …
Rn. 33 Vgl. dazu Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG), Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 -, veröffentlicht in der juris-Datenbank; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar 17. Auflage 2011, § 43 Rdnr. 23.Rn. 35 Vgl. erneut Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 -, a.a.O.
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 23 SO 38/08
Rückforderung von darlehnsweise gewährter Sozialhilfe; Zulässigkeit einer …
In einem solchen Fall ist das Begehren als allgemeine Leistungsklage in der Gestalt einer vorbeugenden Unterlassungsklage zu fassen (OVG Sachsen v. 24.02.2010, F 7 D 23/07, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 19 B 372/23
Kriegsgräberstätte; Grabschmuck; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund; …
Rn. 5 BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris, Rn. 26 f. m. w. N; Sächs. OVG, Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 -, juris, Rn. 21; Bay. VGH, Beschluss vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 -, juris, Rn. 25 f. m. w. N.; Wöckel, in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, vor § 40, Rn. 25 m. w. N. - VG Magdeburg, 08.04.2020 - 3 A 154/18
Beschluss über Jagdpachtvertrag; Feststellungsklage
Dabei haben sich in der Rechtsprechung bestimmte Fallgruppen herausgebildet wie beispielsweise im Zusammenhang mit zu erwartenden Sanktionen oder einer drohenden Geldbuße, ferner das Interesse an Rehabilitierung, die Gefahr einer Wiederholung der Beeinträchtigung und die Vermeidung wirtschaftlicher oder persönlicher Nachteile, wobei das Feststellungsinteresse durch den Kläger substantiiert darzulegen ist (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 24.02.2010 - F 7 D 23/07; VG Minden, Urteil v. 27.09.2011, 10 K 2860/10; alle juris;… Kopp/Schenke, VwGO, § 43 Rz. 23). - VG Magdeburg, 06.05.2020 - 3 A 357/17
Glücksspielrecht: Verpflichtung zur Bearbeitung von Spielersperren
Dabei haben sich in der Rechtsprechung bestimmte Fallgruppen herausgebildet wie beispielsweise im Zusammenhang mit zu erwartenden Sanktionen oder einer drohenden Geldbuße, ferner das Interesse an Rehabilitierung, die Gefahr einer Wiederholung der Beeinträchtigung und die Vermeidung wirtschaftlicher oder persönlicher Nachteile, wobei das Feststellungsinteresse durch den Kläger substantiiert darzulegen ist (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 24.02.2010 - F 7 D 23/07; VG Minden, Urteil v. 27.09.2011, 10 K 2860/10; alle juris;… Kopp/Schenke, VwGO, § 43 Rz. 23). - VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 153/11
Gerichtliche Feststellung eines "alten Wasserrechts"; Kenntnis der Behörde vom …
Dabei haben sich in der Rechtsprechung bestimmte Fallgruppen herausgebildet wie beispielsweise im Zusammenhang mit zu erwartenden Sanktionen oder einer drohenden Geldbuße, ferner das Interesse an Rehabilitierung, die Gefahr einer Wiederholung der Beeinträchtigung und die Vermeidung wirtschaftlicher oder persönlicher Nachteile, wobei das Feststellungsinteresse durch den Kläger substantiiert darzulegen ist (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 24.02.2010 - F 7 D 23/07 - juris; VG Minden, Urteil vom 27.09.2011 - 10 K 2860/10 - juris;… Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 43 Rdnr. 23). - VG Berlin, 16.03.2012 - 10 K 40.10
Unterlassung der Fortsetzung bzw. Durchführung von Abrissarbeiten an einer …
Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch ein tatsächliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn die befürchtete Handlung zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. dazu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 - m. w. N.; siehe auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 - zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".