Rechtsprechung
| EuGöD, 10.07.2014 - F-48/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
CW / Parlament
- EU-Kommission
CW gegen Europäisches Parlament.
[fremdsprachig]
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
CW / Parlament
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Beurteilung der Klägerin für den Beurteilungszeitraum 2011
Wird zitiert von ... (5)
- EuGöD, 26.03.2015 - F-124/13
CW / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Aufhebungsklage - Art. 12a des …
Rn. 59 Da die Klägerin hierzu keine weiteren Tatsachen vorgetragen hat, wiederholt das Gericht, was es in Rn. 84 des Urteils CW/Parlament (F-48/13, EU:F:2014:186) festgestellt hat, in dem es über die Klage gegen die Beurteilung für 2011 entschieden hat: Ungeachtet dessen, dass sie ihre Referatsleiterin mündlich informiert hatte, vermerkte die Klägerin im Bericht des Teamleiters jedenfalls nicht das Problem der Enge der Dolmetscherkabinen in Baku, obwohl dies einen Verstoß vor Ort gegen Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 3. Januar 2006 zur Festlegung der Bestimmungen für die beamteten Dolmetscher, die Dolmetscher auf Zeit und Hilfsdolmetscher dieses Organs darstellte.Jedenfalls ist für das Funktionieren einer Verwaltung auch Voraussetzung, dass die Vorgesetzten über Fragen wie die im Zusammenhang mit der Annahme von Sitzungsprotokollen oder den von den Mitgliedern eines Verwaltungsreferats vorrangig anzuwendenden Kommunikationswegen entscheiden können (vgl. in diesem Sinne Urteil CW/Parlament, EU:F:2014:186, Rn. 123), insbesondere in offensichtlich ausufernden Situationen, die in persönliche Auseinandersetzungen münden.
Rn. 106 Was die Ansicht der Referatsleiterin betrifft, die Klägerin habe die einfache Aufgabe der Aktualisierung des Glossars zur gemeinsamen konsolidierten Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage, die ihr am 31. August 2011 übertragen worden sei, verspätet erledigt, weist das Gericht erneut darauf hin, dass entgegen dem Vorbringen der Klägerin die diesbezüglichen Bemerkungen der Referatsleiterin, wie bereits in den Rn. 114 bis 117 des Urteils CW/Parlament (EU:F:2014:186) festgestellt, keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler aufweisen.
Rn. 113 Nachdem die Klägerin die schriftlichen Erklärungen von vier ihrer Kollegen, darunter die von Herrn G., zur Kenntnis nehmen konnte, die vom Parlament für die Zwecke seiner Verteidigung im Rahmen des mit dem Urteil CW/Parlament (EU:F:2014:186) abgeschlossenen Verfahrens vorgelegt worden waren, beantragte sie am 15. November 2013 insbesondere, dass Herr G. dem Ausschuss zur Prüfung ihrer Fähigkeiten in der polnischen Sprache, um die sie ihre Dolmetscherkenntnisse erweitern wollte, nicht angehöre.
Rn. 121 Was außerdem den Streit über die Anwendung der Auswahlkriterien für die Englischkurse im Rahmen der im Jahr 2012 vorgesehenen Sommeruniversitäten betrifft, so hat der Direktor ohne offensichtliche Beurteilungsfehler entschieden, von der Klägerin zu verlangen, sich mit einer E-Mail an denselben Adressatenkreis wie den, an den sie gewöhnlich ihren umfangreichen Schriftwechsel betreffend die Referatsleiterin gerichtet hatte, d. h. mit einer E-Mail an alle Mitglieder des Referats für ihre Unterstellung zu entschuldigen, dass die Referatsleiterin die Kriterien für die Teilnahme an diesen Kursen nicht ordnungsgemäß angewandt habe (vgl. auch Urteil CW/Parlament, EU:F:2014:186, Rn. 71, 72 und 74).
Rn. 125 Zur Rüge der Klägerin bezüglich der angeblichen Gewohnheit des Direktors, sie zur Teilnahme an einer Sitzung aufzufordern, ohne ihr den Grund hierfür anzugeben, weist das Gericht darauf hin, dass die Klägerin ihrem Vorgesetzten zur Verfügung zu stehen hat, wenn dieser sie auffordert, an einer Sitzung teilzunehmen (Urteil CW/Parlament, EU:F:2014:186, Rn. 123).
- EuGöD, 30.06.2015 - F-64/13
Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Beurteilung der Klägerin für den …
Ainsi, il n'appartient pas au Tribunal de contrôler le bien-fondé de l'appréciation portée par l'administration sur les aptitudes professionnelles d'un fonctionnaire lorsque cette appréciation comporte des jugements complexes de valeur qui, par leur nature même, ne sont pas susceptibles d'une vérification objective (arrêt CW/Parlement, F-48/13, EU:F:2014:186, point 70, et la jurisprudence citée).Rn. 83 Le Tribunal rappelle que, selon une jurisprudence constante, une décision n'est entachée de détournement de pouvoir que si elle apparaît, sur la base d'indices objectifs, pertinents et concordants, avoir été prise pour atteindre des fins autres que celles excipées (arrêt CW/Parlement, EU:F:2014:186, point 128).
En outre, il convient d'observer que, pour autant que la partie requérante se fonde sur un prétendu harcèlement dont elle aurait été victime durant l'année 2008 afin de prouver un détournement de pouvoir, prises isolément dans le contexte du rapport de notation litigieux, les remarques dont la partie requérante fait état restent dans les limites du large pouvoir d'appréciation du notateur et ne franchissent pas, en tout état de cause, la frontière de la critique désobligeante ou blessante envers la personne même de l'intéressée (voir arrêt CW/Parlement, EU:F:2014:186, point 129, et la jurisprudence citée).
- EuG, 29.06.2018 - T-218/17
HF/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 24 des Statuts - …
Rn. 152 Was den vom Leiter des Referats Audiovisuelles in einer E-Mail vom 19. März 2012 erhobenen Vorwurf betreffend das Fehlen der Klägerin und von zwei anderen ihrer Kollegen bei einer Sitzung angeht, ist festzustellen, dass ein Beamter oder sonstiger Bediensteter seinem Vorgesetzten zur Verfügung zu stehen hat, wenn dieser ihn auffordert, an einer Sitzung teilzunehmen (Urteil vom 10. Juli 2014 CW/Parlament, F-48/13, EU:F:2014:186, Rn. 123). - EuGöD, 15.12.2015 - F-101/14
Clarke / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Mitarbeiter des HABM …
Rn. 98 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Maßnahme nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest hauptsächlich zu anderen als den Zwecken, zu denen das fragliche Ermessen eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen wurde, ein Verfahren zu umgehen, das die Verträge speziell vorsehen, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (…Urteile vom 16. April 2013, Spanien/Rat, C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 5. Oktober 2009, de Brito Sequeira Carvalho und Kommission/Kommission und de Brito Sequeira Carvalho, T-40/07 P und T-62/07 P, EU:T:2009:382, Rn. 172, und vom 10. Juli 2014, CW/Parlament, F-48/13, EU:F:2014:186, Rn. 128). - EuGöD, 11.12.2014 - F-103/13
Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Beurteilung des Klägers für die Zeit vom 15. …
Rn. 56 À cet égard, le Tribunal rappelle d'emblée que les rapports de notation comportent des appréciations qui ne peuvent donner lieu à un contrôle juridictionnel que pour la régularité procédurale, l'exactitude matérielle des faits, ainsi que l'absence d'erreur manifeste d'appréciation ou de détournement de pouvoir par les personnes appelées à intervenir dans l'établissement de ces documents (arrêt CW/Parlement, F-48/13, EU:F:2014:186, point 70).
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