Rechtsprechung
| EuGöD, 03.09.2015 - F-65/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Dickmanns / EUIPO
Aussetzung - Art. 42 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung - Geordnete Rechtspflege
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Dickmanns / EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Dickmanns / EUIPO
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGöD, 15.12.2015 - F-101/14
Clarke / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Mitarbeiter des HABM …
Auszug aus EuGöD, 03.09.2015 - F-65/15
Rn. 7 Mit am 6. Oktober 2014 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften, die als Rechtssachen F-101/14, F-102/14 und F-103/14 in das Register eingetragen worden sind, haben Frau Clarke, Frau Dickmanns und Frau Papathanasiou im Übrigen im Wesentlichen beantragt, jeweils die sie betreffende Entscheidung von 28. November 2013 aufzuheben.Rn. 10 In der vorliegenden Rechtssache sind die Parteien mit Schreiben vom 2. Juni 2015 aufgefordert worden, zu einer eventuellen Aussetzung des Verfahrens bis zum Erlass einer verfahrensbeendenden Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen F-101/14, Clarke/HABM, F-102/14, Dickmanns/HABM, und F-103/14, Papathanasiou/HABM, Stellung zu nehmen.
Rn. 11 Mit Schreiben vom 9. Juni 2015 sprach sich das HABM gegen die in Erwägung gezogene Aussetzung aus, im Wesentlichen, weil es der Ansicht war, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens grundlegend von dem der Rechtssachen F-101/14, Clarke/HABM, F-102/14, Dickmanns/HABM, und F-103/14, Papathanasiou/HABM, unterscheide.
Rn. 15 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass sich die unter dem Aktenzeichen F-102/14 in das Register eingetragene Klage, wie in Rn. 7 der vorliegenden Beschlusses ausgeführt, direkt gegen die gegenüber der Klägerin ergangenen Entscheidung vom 28. November 2013 richtet.
Rn. 17 Daher ist trotz des Umstands, dass sich der Gegenstand der vorliegenden Klage, die sich auf die Entscheidung vom 4. Juni 2014 über die Kündigung des Vertrags bezieht, tatsächlich von dem der verbundenen Rechtssachen F-101/14, Clarke/HABM, F-102/14, Dickmanns/HABM, und F-103/14, Papathanasiou/HABM, die die Entscheidungen vom 28. November 2013 betreffen, unterscheidet, festzustellen, dass diese Klagegegenstände eng miteinander verbunden sind, da die Frage der Rechtmäßigkeit der Entscheidung vom 4. Juni 2014 über die Kündigung des Vertrags eng mit der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegenüber der Klägerin ergangenen Entscheidung vom 28. November 2013 verknüpft ist.
Rn. 18 Das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache ist daher nach Art. 42 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung bis zum Erlass einer verfahrensbeendenden Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen F-101/14, Clarke/HABM, F-102/14, Dickmanns/HABM, und F-103/14, Papathanasiou/HABM, auszusetzen.
Das Verfahren in der Rechtssache F-65/15, Dickmanns/HABM, wird bis zum Erlass der verfahrensbeendenden Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen F-101/14, Clarke/HABM, F-102/14, Dickmanns/HABM, und F-103/14, Papathanasiou/HABM, ausgesetzt..
- EuG, 11.06.2019 - T-538/18
Dickmanns/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf …
Rn. 8 Die Klägerin erhob gegen die Entscheidung vom 4. Juni 2014 eine unter der Rechtssachennummer F-65/15 in das Register eingetragene Klage, mit der sie die Aufhebung dieser Entscheidung und Schadensersatz begehrte.Mit Beschluss vom 3. September 2015, Dickmanns/HABM (F-65/15, nicht veröffentlicht, EU:F:2015:97) stellte der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union fest, dass der Gegenstand dieser Klage mit dem der die Entscheidung vom 28. November 2013 betreffenden Klage in der Rechtssache F-102/14 verbunden sei.
Das Verfahren in der Rechtssache F-65/15 wurde deshalb bis zur verfahrensbeendenden Entscheidung in den oben in Rn. 5 genannten verbundenen Rechtssachen F-101/14 bis F-103/14 ausgesetzt.
Rn. 9 Die Klage der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 (Rechtssache F-65/15) wurde auf das Gericht übertragen und unter der Rechtssachennummer T-550/16 in das Register eingetragen.
- EuG, 18.11.2019 - T-181/19
Dickmanns/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf …
Rn. 8 Die Klägerin erhob gegen die Entscheidung vom 4. Juni 2014 eine unter der Rechtssachennummer F-65/15 in das Register eingetragene Klage, mit der sie die Aufhebung dieser Entscheidung und Schadensersatz begehrte.Mit Beschluss vom 3. September 2015, Dickmanns/HABM (F-65/15, nicht veröffentlicht, EU:F:2015:97), stellte der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union fest, dass der Gegenstand dieser Klage mit dem der die Entscheidung vom 28. November 2013 betreffenden Klage in der Rechtssache F-102/14 verbunden sei.
Das Verfahren in der Rechtssache F-65/15 wurde deshalb bis zur verfahrensbeendenden Entscheidung in den oben in Rn. 5 genannten verbundenen Rechtssachen F-101/14 bis F-103/14 ausgesetzt.
Rn. 9 Die Klage der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 (Rechtssache F-65/15) wurde auf das Gericht übertragen und unter der Rechtssachennummer T-550/16 in das Register eingetragen.
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