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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1783
VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89 (https://dejure.org/1989,1783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.1989 - 6 S 972/89 (https://dejure.org/1989,1783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 1989 - 6 S 972/89 (https://dejure.org/1989,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umdeutung eines Antrags auf vorläufige Weitergewährung ungekürzter Sozialhilfe; Kürzung der Regelsatzhilfe allein nach "Gruppenmerkmalen"; Einstweilige Anordnung auf vorläufige Leistung ungekürzter Regelsatzhilfe bei festgestellten Ermessensfehlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1989, 776
  • FEVS 39, 208
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1988 - 6 S 2270/88

    Sozialhilfe: Anordnungsgrund bei Kürzung der Regelsatzhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Dieser Rechtsprechung ist der Senat und sind andere Oberverwaltungsgerichte bisher stets gefolgt (Senatsurteil vom 12.06.1985, Leitsatz in ESVGH 36, 152 und Beschl. v. 24.08.1988 -- 6 S 2270/88 --; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.04.1986, Inf AuslR 86, 224; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.09.1986, NVwZ 87, 438;… VG Würzburg, Urt. v. 15.07.1988, NJW 88, 3110; ebenso Huber, NDV 88, 251).

    Es muß vielmehr zusätzlich überwiegend wahrscheinlich sein, daß die Behörde die begehrte Leistung bei fehlerfreier Ermessensausübung tatsächlich gewähren würde (st.Rspr. des VGH Baden-Württemberg, auch des beschließenden Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 24.08.1988, a.a.O.; noch strenger BVerwG -- Wehrdienstsenat --, Beschl. v. 16.08.1978 RiA 79, 154, wonach der Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur dann in Betracht kommt, wenn das Ermessen nur in einer Richtung ausgeübt werden kann; a. M. OVG Münster, Beschl. v. 11.10.1988, ZfSH/SGB 1989, 193).

    Allerdings bemerkt der Senat, daß er in anderen Entscheidungen (besonders im Beschluß vom 24.08.1988, a.a.O.) die Ansicht vertreten hat, daß der Anordnungsgrund bei Verfahren, in welchen die vorläufige Leistung der vollen anstatt der gekürzten Regelsatzhilfe begehrt wird, regelmäßig gegeben ist.

  • OVG Hamburg, 22.09.1986 - Bs I 102/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Dieser Rechtsprechung ist der Senat und sind andere Oberverwaltungsgerichte bisher stets gefolgt (Senatsurteil vom 12.06.1985, Leitsatz in ESVGH 36, 152 und Beschl. v. 24.08.1988 -- 6 S 2270/88 --; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.04.1986, Inf AuslR 86, 224; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.09.1986, NVwZ 87, 438;… VG Würzburg, Urt. v. 15.07.1988, NJW 88, 3110; ebenso Huber, NDV 88, 251).

    Denn die im sogenannten Warenkorb aufgeführten einzelnen Positionen bezeichnen nur beispielhaft den dort genannten oder einen gleichwertigen Bedarf und sind nicht etwa verbindliche Vorgaben dafür, wofür ein Hilfeempfänger die Regelsatzhilfe ausgeben muß (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.09.1986, a.a.O.;… VG Würzburg, Urt. v. 15.07.1988, a.a.O.;… Huber, a.a.O. S. 253 f.).

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Solche "Kompensationsüberlegungen" gehören aber auch zu einer fehlerfreien Ermessensentscheidung nach § 120 Abs. 2 Satz 4 BSHG (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 16.01.1986, BVerwGE 72, 354/360 zur insoweit gleichartigen Problematik des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Sollte der Antragsgegner dennoch lediglich den Willen gehabt haben, Hilfe jeweils nur für den Folgemonat zu bewilligen und im übrigen dem Antragsteller in Aussicht zu stellen, eine erneute Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen werde erst nach Ablauf der im Bescheid bestimmten Frist stattfinden, so wäre dieser Wille rechtlich unerheblich, denn ebenso wie für die Frage, ob die Behörde überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen wollte (vgl. BVerwGE 78, 3; 29, 310), ist auch für die Bestimmung des Regelungsgehaltes eines Verwaltungsakts nicht der innere, sondern der erklärte Wille der Behörde maßgebend.
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Sollte der Antragsgegner dennoch lediglich den Willen gehabt haben, Hilfe jeweils nur für den Folgemonat zu bewilligen und im übrigen dem Antragsteller in Aussicht zu stellen, eine erneute Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen werde erst nach Ablauf der im Bescheid bestimmten Frist stattfinden, so wäre dieser Wille rechtlich unerheblich, denn ebenso wie für die Frage, ob die Behörde überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen wollte (vgl. BVerwGE 78, 3; 29, 310), ist auch für die Bestimmung des Regelungsgehaltes eines Verwaltungsakts nicht der innere, sondern der erklärte Wille der Behörde maßgebend.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    In seinem grundlegenden Urteil vom 14.03.1985 (BVerwGE 71, 139/146 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht eingehend dargelegt, daß eine solche Kürzung nicht die Regel, sondern nur die Ausnahme sein darf.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, ist nämlich laufend geleistete Sozialhilfe keine rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung mit Versorgungscharakter, sondern Hilfe in einer gegenwärtigen Notlage, deren Notwendigkeit ständig überprüft werden muß (BVerwGE 57, 237;… ebenso Gottschick/Giese, BSHG, 9. Aufl., Anm. 8.3 zu § 4; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, S. 813).
  • VGH Bayern, 27.08.1987 - 25 CE 87.01911
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Das als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gefaßte Begehren des Antragstellers ist in deshalb dahin auszulegen und umzudeuten, daß insoweit an die Stelle des Antrags nach § 123 VwGO der hier allein sachdienliche Antrag nach § 80 VwGO tritt (…vgl. Kopp, VwGO, 8. Aufl., RdNr. 11 zu § 80; BayVGH, Beschl. v. 27.08.1987, DVBl. 1988, 590, 591).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1985 - 19 B 2154/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Irrt die Behörde über den Eintritt der aufschiebenden Wirkung oder beachtet sie die aufschiebende Wirkung nicht, stellt das Gericht fest, daß die vom Betroffenen eingelegten Rechtsbehelfe des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben (…a.a.O., RdNrn. 700, 702; st. Rspr., vgl. zuletzt etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.04.1989 -- 14 S 1029/89 --) und ordnet es gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO die Aufhebung etwaiger Folgemaßnahmen an (…Finkelnburg/Jank, a.a.O., RdNr. 703; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.12.1979, BWVPr. 1980, 136, 137; OVG Münster, Beschl. v. 03.12.1985, NJW 1987, 1964).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1985 - 6 S 196/85

    Kürzung der Sozialhilfe für türkische Asylbewerber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89
    Dieser Rechtsprechung ist der Senat und sind andere Oberverwaltungsgerichte bisher stets gefolgt (Senatsurteil vom 12.06.1985, Leitsatz in ESVGH 36, 152 und Beschl. v. 24.08.1988 -- 6 S 2270/88 --; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.04.1986, Inf AuslR 86, 224; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.09.1986, NVwZ 87, 438;… VG Würzburg, Urt. v. 15.07.1988, NJW 88, 3110; ebenso Huber, NDV 88, 251).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 14 S 1029/89

    Handwerksrecht: Wahl des Gesellenausschusses - Rechtsschutz, vorläufiger …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1990 - 6 S 3342/89

    Sozialhilfe - Kürzung der Regelsatzhilfe für Asylbewerber

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist überwiegend wahrscheinlich auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls ausreichend eingegangen und dabei geprüft worden, ob der Antragsteller nach seinen Lebensumständen auf bestimmte Bedürfnisse verzichten kann, die zwar durch die Regelsatzhilfe abgedeckt werden sollen, für seinen Lebensunterhalt aber nicht unerläßlich sind (vgl. zu diesen Anforderungen an eine Ermessensentscheidung nach § 120 Abs. 2 Satz 4 BSHG BVerwG, Urt. v. 14.03.1985, BVerwGE 71, 139/146 ff. und Senatsbeschl. v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776).

    Etwas fraglich erscheint dagegen, ob ihn der Antragsgegner bei notwendigen Fahrten mit der Bundesbahn (z. B. zum Rechtsanwalt in T) auf einmalige Beihilfen verweisen darf, weil auf diese Weise wiederum das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt werden könnte (…BVerwG, Urt. v. 14.03.1985, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 20.06.1989, a.a.O.).

    Ist bei ihm ein bestimmter im Warenkorb genannter Bedarf nicht vorhanden oder hält er ihn für nicht so dringlich wie einen anderen, dient die Regelsatzhilfe auch zur "Kompensation": Sie darf und muß zur Deckung auch des überdurchschnittlich hohen anderen "Regelbedarfs" ausgegeben werden (Senatsbeschl. v. 20.06.1989, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1990 - 6 S 318/90

    Zur Sozialhilfekürzung bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs

    Sie müssen erkennen lassen, ob und inwieweit die individuelle Bedarfslage an dem Ort, an dem sich die Personen aufhalten, und entsprechend ihren persönlichen Verhältnissen nach den Grundsätzen, die das Sozialhilferecht prägen, die beabsichtigte Kürzung rechtfertigen (…BVerwG, Urt. v. 14.03.1985, BVerwGE 71, 139/146 ff.; Senatsurt. v. 12.06.1985, Leitsatz in ESVGH 36, 152 und Senatsbeschl. v. 24.08.1988 -- 6 S 2270/88 -- sowie v. 20.06.1989, DÖV 89, 776 = FEVS 39, 208, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn es würde das Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen der Gewährung voller Regelsatzhilfe und deren Kürzung umkehren, müßten Hilfeempfänger für einen Bedarf, für dessen Deckung sie pauschale Hilfen erhalten, über welche sie dann jeweils frei verfügen können, in jedem Einzelfall einmalige Beihilfen beantragen (…BVerwG, Urt. v. 14.03.1985, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 20.06.1989, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer

    Geht es um einen Anordnungsanspruch im Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung, ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zusätzlich glaubhaft zu machen, dass eine dem Antragsteller positive Entscheidung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., B.v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776; B.v. 11.04.1990 - 6 S 3275/98 - B.v. 02.08.1990, NVwZ-RR 1992, 57; B.v. 19.11.1993 - A 16 S 2002/93 - B.v. 10.10.1996 - 10 S 2528/96 -, zugleich offenlassend, ob die Erfolgswahrscheinlichkeit noch zusätzlich dadurch gesteigert sein muss, dass es um eine Vorwegnahme der Hauptsache geht, oder ob dieser Umstand nur eine zusätzliche Begründung für das Erfordernis einer gesteigerten Erfolgswahrscheinlichkeit darstellt; B. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378;… zu den gesteigerten Anforderungen wegen Vorwegnahme der Hauptsache vgl. auch Marx a.a.O. Rn. 32).
  • VG Schwerin, 17.11.2000 - 7 B 859/00
    Die im Rahmen der summarischen Prüfung vorzunehmende Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage ergibt, daß das Obsiegen in der Hauptsache nicht nur überwiegend wahrscheinlich ist, sondern, wenn der Erlaß einer einstweiligen Anordnung - wie der Antragsgegner meint - die Hauptsache vorläufig vorwegnimmt bzw. mit Blick auf das im Hauptsacheverfahren erreichbare Klageziel überschießend ist, darüber hinaus der geforderte hohe Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache hier gegeben ist (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 1989, 827; BVerwG, Buchholz Nr. 310 § 123 Nr. 15 Satz 2; VGH BW DÖV 1989, 776; NVwZ-RR 1991, 64; NVwZ-RR 1992, 57; OVG Hamburg NVwZ 1987, 438).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1995 - 14 S 3220/94

    Zum Begriff des Reisegewerbes - hier keine Reisegewerbekarte für Ausführung von …

    Eine Ausnahme von dem Verbot, die Hauptsache vorweg zu nehmen, gilt im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur, wenn die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO schlechterdings notwendig ist, wenn also die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.09.1985 - 1 S 712/85-, VBlBW 1986, 21, vom 20.06.1989 - 6 S 972/89 - und vom 21.02.1991 - 10 S 308/91-;… Kopp, aaO, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1994 - 6 S 745/94

    Sozialhilfe: Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung für Asylbewerber in …

    Ist jedoch überwiegend wahrscheinlich, daß der Antragsgegner bei fehlerfreier Ermessensausübung so entscheiden würde, wie dies in der zur Leistung verpflichtenden einstweiligen Anordnung bestimmt ist, steht der Ermessenscharakter der Entscheidung einer unmittelbaren Leistungsgewährung im Wege vorläufigen Rechtsschutzes nicht entgegen (vgl. Beschl. des Senats v. 24.08.1988 - 6 S 2270/88 - und v. 20.06.1989 - 6 S 972/89 -, DÖV 1989, 776/778).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 10 S 2528/96

    Wirtschaftliche Förderung von nichtkommerziellen Rundfunkveranstaltern

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, kommt eine einstweilige Anordnung bei noch ausstehenden Ermessensentscheidungen nicht schon im Hinblick auf den Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung in Betracht, sondern nur dann, wenn zusätzlich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine für einen Antragsteller positive Entscheidung spricht (ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, vgl zB Beschl v 20.06.1989, DÖV 1989, 776, 777 mwN;… Kopp, VwGO, 10. Aufl, § 123 Rdnr 12 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1995 - 6 S 2854/92

    Einstellung von Sozialhilfeleistungen, die ausdrücklich für einen bestimmten …

    Dabei entspricht es der Sachlage, die Änderung des Bewilligungsbescheides rechtlich an den Maßstäben des § 48 SGB X zu beurteilen; denn bezogen auf den benannten Bewilligungszeitraum stellt sich der ältere Bewilligungsbescheid als ein Verwaltungsakt mit (insoweit begrenzter) Dauerwirkung dar (ebenso OVG Münster…, Urt. vom 24.03.1993 - 24 A 1093/90 -, FEVS 44, S. 330 (335 f.) unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urt. vom 15.11.1967 a.a.O.; vgl. auch Senat, Beschl. vom 20.06.1989 - 6 S 972/89 -, FEVS 39, 208; Beschl. vom 01.03.1994 - 6 S 361/94 -).
  • VG Meiningen, 20.11.2007 - 1 E 364/07

    Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Ernennung zum Beamten …

    der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzgarantie nur dann, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs schwere, unzumutbare oder nicht anders abwendbare Nachteile drohen (BVerfG, B. v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, NJW 1989, 827 ff.; BVerwG, B. v. 21.01.1999, 11 VR 8/98, NVwZ 1999, 650 ff.; VGH B-W, B. v. 20.06.1989, 6 S 972/89, DÖV 1989, 776 ff.), der Rechtsschutz also leer zu laufen droht.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 6 S 836/91

    Kürzung der Sozialhilfe eines Asylbewerbers gemäß BSHG § 120 Abs 2 S 4

    Die Kürzung der Regelsatzhilfe allein nach asylbezogenen "Gruppenmerkmalen" ist infolgedessen unzulässig (…BVerwG, Urt. v. 14.03.1985, BVerwGE 71, 139/146 ff.; Senatsurt. v. 12.06.1985, Leitsatz in ESVGH 36, 152 und Senatsbeschl. v. 20.06.1989, DÖV 1989, 776 = FEVS 39, 208 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 31.03.2008 - 1 E 683/07

    Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutzantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO …

  • VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05

    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch auf vorläufige Prüfungsteilnahme bei einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 6 S 2373/94

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - aufschiebende Wirkung …

  • VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
  • VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 279/07

    Recht der Landesbeamten; Zu den Voraussetzungen subjektiver und objektiver …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 6 S 2139/90

    Zum Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf dingliche Sicherung seines …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1990 - 6 S 3275/89

    Jugendhilfe für Volljährige; Ermessen, Beurteilungsspielraum und …

  • VG Leipzig, 09.01.2014 - 4 L 1164/13

    Einstellung von Abbruchmaßnahmen eines Gebäudes auf einem Nachbargrundstück wegen …

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