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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,607
BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93 (https://dejure.org/1995,607)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 5 C 21.93 (https://dejure.org/1995,607)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 5 C 21.93 (https://dejure.org/1995,607)
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  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 446
  • FamRZ 1996, 545 (Ls.)
  • DVBl 1996, 857
  • DÖV 1996, 840
  • FEVS 46, 360
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 125.83
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93
    Die dafür zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 125.83 - [Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 3 S. 6 = FEVS 33, 457 [459 f.]]) belegt diesen Beurteilungsmaßstab jedoch nicht.

    Im Gegensatz zum rechtlichen Maßstab des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts im vorliegenden Streitfall, die bei der Beurteilung, was ein "angemessener Platz im Arbeitsleben" ist, die Berücksichtigung der Behinderung mit dem Zusatz ausgeblendet haben, es müsse sich um einen "seinen sonstigen Fähigkeiten entsprechenden" Arbeitsplatz handeln, enthielt der vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (a.a.O.) referierte Beurteilungsmaßstab der damaligen Vorinstanz einen solchen Zusatz nicht.

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …

    Nach den in diesem Punkt unangegriffenen Tatsachenfeststellungen des LSG liegt eine Behinderung im bezeichneten Sinn bei der Klägerin vor, die an einer geistigen Leistungsstörung (s insoweit zur Legasthenie BVerwG, Urteil vom 28.9.1995 - 5 C 21/93 -, FEVS 46, 360 ff), nämlich einer ausgeprägten rezeptiven und expressiven Sprachentwicklungsverzögerung mit auditiver Gedächtnisschwäche, litt; diese geistige Behinderung war auch wesentlich.

    Insoweit ist wie bei der Prüfung einer Behinderung selbst auch ihre Wesentlichkeit wertend auszurichten an den Auswirkungen für die Eingliederung in der Gesellschaft (so wohl auch BVerwG, Urteil vom 28.9.1995 - 5 C 21/93 -, FEVS 46, 360 ff).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …

    Bei der Legasthenie handelt es sich anerkanntermaßen um eine Behinderung im Sinne dieser Bestimmung (BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21.93 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 16 S. 10 f.; VGH Kassel, Beschlüsse vom 3. Januar 2006 - 8 TG 3292/05 - NJW 2006, 1608 und vom 5. Februar 2010 - 7 A 2406/09.Z - NVwZ-RR 2010, 767 ; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 2 ME 309/08 - NVwZ-RR 2009, 68 und vom 10. März 2015 - 2 ME 7/15 - NVwZ-RR 2015, 574 , OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 M 16.09 - juris Rn. 4; Langenfeld, RdJB 2007, 211 ; Cremer/Kolok, DVBl 2014, 333 ).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung …

    Deshalb ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß es für die Frage, ob ein Kind oder Jugendlicher seelisch behindert ist, auf das Ausmaß, den Grad der seelischen Störungen ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 5 C 21.93 - ).
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