Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
RegSatzV; § 22 BSHG
Sozialhilfe; Bedarfsbemessung; Statistikmodell; Festsetzung der Regelsätze; Prüfungsumfang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialhilfe; Bedarfsbemessung; Statistikmodell; Festsetzung der Regelsätze; Prüfungsumfang
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 K 1851/91
- BVerwG, 02.04.1993 - 5 N 1.92
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92
- OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Papierfundstellen
- FEVS 47, 42
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Im Hinblick auf den mit der Gewährung der Leistungen nach Regelsätzen verfolgten Zweck der Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz ist die gerichtliche Kontrolle beschränkt auf die Überprüfung der Entscheidungsgrundlage in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich eines Aktes wertender Erkenntnis: Innerhalb gewisser "Toleranzen" muß sich die Festsetzung der Regelsatzhöhe auf eine ausreichende tatsächliche Grundlage stützen können: eine solche Grundlage können Erfahrungswerte (BVerwGE 94, 327, 331 = NDV 1994, 155 = FEVS 44, 362 = NVwZ 1994, 1214) oder sorgfältige Ermittlungen der statistischen Ämter über die tatsächlichen Lebenshaltungskosten (Urt. d. Sen. info also 1990, 26, 28) sein.Dies ist - soweit ersichtlich - einstimmige höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung; Unterschiede zeigen sich lediglich in der Terminologie (das BVerwG, BVerwGE 94, 326, 331, 332, spricht von "Vertretbarkeit der Wertungen", der VGH Bad.-Württ., info also 1990, 79, von "Gestaltungsspielraum", das OVG Münster, Urt. v. 22.9.1995 - 24 A 4088/92 -, V.n.b., S. 5 f., von "Einschätzungsprärogative", der Senat, info also 1990, 26, 29, von "administrativer Letztentscheidungsbefugnis") Übereinstimmend ist damit die Grenze des Kontrollumfangs dort gezogen, wo die festgesetzte Regelsatzhöhe nicht mehr geeignet ist, den Zweck der ermächtigenden Norm zu erfüllen, die Führung eines menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Auch durch die Umsetzung des Strukturvolumens auf der Grundlage des neuen Bedarfsbemessungssystems von zunächst "nur" einem Drittel des Gesamtumfangs ist damit eine Höhe gefunden worden, die auf einer vertretbaren Wertung (BVerwGE 94, 326, 331 ff.;… OVG Münster, Urt. v. 22.9.1995, a.a.O.) beruht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1995 - 24 A 4088/92
Verordnung zur Anpassung der Regelsätze der Sozialhilfe ; Haushaltsvorstand; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Dies ist - soweit ersichtlich - einstimmige höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung; Unterschiede zeigen sich lediglich in der Terminologie (das BVerwG, BVerwGE 94, 326, 331, 332, spricht von "Vertretbarkeit der Wertungen", der VGH Bad.-Württ., info also 1990, 79, von "Gestaltungsspielraum", das OVG Münster, Urt. v. 22.9.1995 - 24 A 4088/92 -, V.n.b., S. 5 f., von "Einschätzungsprärogative", der Senat, info also 1990, 26, 29, von "administrativer Letztentscheidungsbefugnis") Übereinstimmend ist damit die Grenze des Kontrollumfangs dort gezogen, wo die festgesetzte Regelsatzhöhe nicht mehr geeignet ist, den Zweck der ermächtigenden Norm zu erfüllen, die Führung eines menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.Auch durch die Umsetzung des Strukturvolumens auf der Grundlage des neuen Bedarfsbemessungssystems von zunächst "nur" einem Drittel des Gesamtumfangs ist damit eine Höhe gefunden worden, die auf einer vertretbaren Wertung (BVerwGE 94, 326, 331 ff.; OVG Münster, Urt. v. 22.9.1995, a.a.O.) beruht.
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Die vom BVerfG im Zusammenhang mit der autonomen Satzungsgebung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (BVerfGE 33, 125, 157 ff., - Facharzt -) und mit dem Erlaß allgemeiner Bestimmungen im Rahmen sogenannter besonderer Gewaltverhältnisse (BVerfGE 33, 1, 11, - Strafgefangene -) entwickelte "Wesentlichkeitstheorie", wonach aus dem Art. 20 Abs. 3 GG zu entnehmenden Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes die Verpflichtung des Gesetzgebers herzuleiten sei, die wesentlichen Regelungen selbst zu treffen, verlangt nicht die Festlegung der Regelsatzhöhe - zumindest durch Rechtsverordnung.
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Die vom BVerfG im Zusammenhang mit der autonomen Satzungsgebung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (BVerfGE 33, 125, 157 ff., - Facharzt -) und mit dem Erlaß allgemeiner Bestimmungen im Rahmen sogenannter besonderer Gewaltverhältnisse (BVerfGE 33, 1, 11, - Strafgefangene -) entwickelte "Wesentlichkeitstheorie", wonach aus dem Art. 20 Abs. 3 GG zu entnehmenden Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes die Verpflichtung des Gesetzgebers herzuleiten sei, die wesentlichen Regelungen selbst zu treffen, verlangt nicht die Festlegung der Regelsatzhöhe - zumindest durch Rechtsverordnung. - BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92
Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Das BVerwG hat die Vorlagefrage bejaht (BVerwGE 94, 335). - BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Dabei hält es der Senat nicht für geboten, die der EVS 1983 zugrunde liegenden statistischen Methoden und Zahlen im einzelnen zu untersuchen, da sie weder vom Antragsteller angegriffen werden noch sonst einen nicht hinnehmbaren wissenschaftlichen Irrtum (vgl. dazu BVerwGE 25, 307, 317) erkennen lassen. - VerfGH Bayern, 14.12.1993 - 15-VII-92
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Bedenken gegen die Zulässigkeit des Normenkontrollantrages wegen der Festsetzung der Regelsatzhöhe durch Runderlaß des Nds. Sozialministeriums, wie sie der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 14.10.1992 dargelegt hat (ebenso zum Begriff der "Verordnung" nach Art. 98 Satz 4 BayVerf: BayVerfGH NVwZ 1994, 995) hat das BVerwG in seinem Beschluß vom 25.11.1993 (…a.a.O.) nicht für durchgreifend erachtet. - OVG Bremen, 09.04.1991 - 2 N 1/90
Regelsätze in Sozialhilfe; Normenkontrolle; Prozeßrechtlicher Nachteil; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Ihm bleibt danach innerhalb des gesetzgeberischen Rahmens nur noch ein so geringer Spielraum, daß seine Entscheidung zur Konkretisierung des sozialstaatlich Gebotenen nicht mehr als wesentliche, dem Gesetzgeber vorbehaltene Regelung erscheint (vgl. auch OVG Bremen DÖV 1991, 893; VGH Bad.-Württ. info also 1990, 79). - OVG Niedersachsen, 14.01.1991 - 4 M 135/90
Vorläufiger Rechtsschutz; Ermessensspielraum; Einstweilige Anordnung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Es hätte dem Nds. Sozialministerium in gleicher Weise freigestanden, das Warenkorbmodell 1985 fortzuschreiben oder zu einem anderen Bedarfsbemessungssystem zurückzukehren oder überzugehen (Beschl. d. Sen. ZfF 1991, 112).
- OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 2667/98
Beitragsfestsetzung; Unterhalt eines Pflegekindes; Landesrechtsvorbehalt; …
Der bundesverfassungsrechtliche Vorbehalt des Gesetzes in der Form des nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, demokratisch-parlamentarischen Prinzipien und/oder durch die betroffenen Grundrechte (mit-)begründeten Parlamentsvorbehalts (vgl. BVerfGE 33, 1, 11 ff.; 33, 125, 157 ff.; 40, 237, 248 ff.; 41, 251, 259 ff.) kann dann verletzt sein, wenn es zu wesentlichen Regelungen ("Wesentlichkeitstheorie") an einer parlamentarischen Leitentscheidung fehlt (BVerwG, Urt. v. 26. Aug. 1998 - 6 C 5.97 - Urt. d. Sen. v. 28. Febr. 1996 - 4 K 1851/91 -, Nds. Rpfl.1996, 168 = FEVS 47, 42).
- OVG Niedersachsen, 25.09.1996 - 4 L 4040/95
Sozialhilfe; Zwei Arten Haushaltsenergie; Sparsamer Verbrauch; Ausgleich des …
Auszugehen ist davon, daß die Regelsätze den "Regelbedarf" des laufenden Lebensunterhaltes umfassen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 1 RegelsatzVO) und daß die Festsetzung der Regelsätze in Niedersachsen für 1990/1991 nach Einführung der ersten Stufe des sogenannten Statistikmodells als neuem Bedarfsbemessungssystem nicht zu beanstanden ist (Urt. d. erk. Sen. v. 28. Febr. 1996 - 4 K 1851/91 -). - VG Minden, 23.04.2002 - 6 L 367/02
Kein Zusatzgeld für Diabetiker aus Sozialhilfemitteln mehr
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urt. vom 21.01.1993 -5 C 3.91-, DVBl 1993, 794; Urt. vom 30.05.1995 -5 C 14.95-, FEVS 47, 42; ebenso OVG NW in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 30.09.1996 -8 B 2066/96-, FEVS 47, 257. - OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 4 L 1244/96
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt;; Deckelung; Regelsatz
Zu den in Niedersachsen geltenden Regelsätzen für 1990/1991 hat der Senat entschieden, daß ihre Festsetzung - durch Erlaß - nach Einführung der ersten Stufe des sogenannten Statistikmodells als neuen Bedarfsbemessungssystems nach den für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle anzuwendenden Prüfungsmaßstäben nicht zu beanstanden ist (Urt. v. 28. Febr. 1996 - 4 K 1851/91 -, FEVS 47, 42;… ebenso Urt. v. 21. März 1996 - 4 L 4713/92 -).
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