Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 4035/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kostenerstattung bei Umzug - gewöhnlicher Aufenthalt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 107 BSHG; § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
Erstattung; gewöhnlicher Aufenthalt; Kosten; Kostenerstattung; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Umzug - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 107; SGB I § 30 Abs. 3 S 2
Sozialhilferecht: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts, Erstattung von Umzugskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 16.03.1999 - 3 A 1305/97
- OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 4035/99
Papierfundstellen
- FEVS 52, 26
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98
Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 4035/99
Bei der Auslegung des Rechtsbegriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" in § 107 BSHG ist die für alle Sozialleistungsbereiche geltende Vorschrift des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 18.3.1999 - 5 C 11.98 -, FEVS 49, 434;… Urt. d. Sen. v. 7.3.2000 - 4 L 2968/99 - a. A.: Schellhorn.Danach kommt es - in erster Linie - auf die objektiven Lebensumstände sowie ein zeitliches Element ("nicht nur vorübergehend") an (Senatsbeschl. v. 1.3.1999, a. a. O.
; so auch: Urt. d. BVerwG v. 18.3.1999, a. a. O.).In Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Hilfesuchende seinen Aufenthaltsort nicht freiwillig wechselt (beispielsweise bei Zwangsräumung der Wohnung oder bei Flucht ins Frauenhaus), schließt allein dieser Umstand die Annahme eines nicht nur vorübergehenden Verweilens ebenso wenig aus wie die Besonderheit, dass der Aufenthalt an dem neuen Ort "zukunftsoffen" ist oder (nur) "bis auf Weiteres" dauern soll (wie etwa in Übergangswohnheimen für Asylbewerber oder Spätaussiedler; dazu: Urt. d. BVerwG v. 18.3.1999, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 01.03.1999 - 4 L 2545/97
Sozialhilfe; Kostenerstattung; Hilfebedürftiger; Umzugskosten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 4035/99
Zu dem erstgenannten Begriff (…dazu: Schellhorn, BSHG, 15. Aufl. 1997, § 107 Rdnr. 6;… Schoch, in: LPK-BSHG, 5. Aufl. 1998, § 107 Rdnr. 13; Beschl. d. Sen. v. 1.3.1999 - 4 L 2545/97 -, NDV-RD 1999, 81 = NdsRpfl.1999, 297 = FEVS 49, 541 = DÖV 2000, 84, Ls) bedarf es zur Entscheidung des vorliegenden Falles einer Begriffsbestimmung durch den Senat nicht.
Danach kommt es - in erster Linie - auf die objektiven Lebensumstände sowie ein zeitliches Element ("nicht nur vorübergehend") an (Senatsbeschl. v. 1.3.1999, a. a. O.;… so auch: Urt. d. BVerwG v. 18.3.1999, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 2968/99
Ausländer; Duldung; gewöhnlicher Aufenthalt; Kindergartenbeiträge; Übernahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 4035/99
Bei der Auslegung des Rechtsbegriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" in § 107 BSHG ist die für alle Sozialleistungsbereiche geltende Vorschrift des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 18.3.1999 - 5 C 11.98 -, FEVS 49, 434; Urt. d. Sen. v. 7.3.2000 - 4 L 2968/99 - a. A.: Schellhorn.
- VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02
Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise
Ob ein Hilfesuchender, der den Ort seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts verlassen hat, an einem anderen Ort schon einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, ist in erster Linie nach seinen objektiven Lebensumständen und einem zeitlichen Element zu bestimmen; erst in zweiter Linie können auch subjektive Vorstellungen des Hilfesuchenden berücksichtigt werden (OVG Lüneburg, 12.04.2000 - 4 L 4035/99 -, FEVS 52, 26 = NDV-RD 2000, 73). - OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 12 LB 538/02
Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen eines Erstattungsverlangens …
Zurückzugreifen ist deshalb mangels einer abweichenden Regelung im Sinne des § 37 Satz 1 SGB I auf die in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I enthaltene Legaldefinition (…vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 18.3.1999 - BVerwG 5 C 11.98 - , FEVS 49, 434, 436;… Urt. v. 7.10.1999 - BVerwG 5 C 21.98 - , FEVS 51, 385 f.; 4. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 1.3.1999 - 4 L 2545/97 - , FEVS 49, 541, 543; Urt. v. 12.4.2000 - 4 L 4035/99 - , FEVS 52, 26, 27 f.).Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des 4. Senats des erkennenden Gerichts (…Beschl. v. 1.3.1999, a.a.O.; Urt. v. 12.4.2000, a.a.O.) in erster Linie auf die objektiven Lebensumstände und in zweiter Linie auf die subjektive Absicht der hilfesuchenden Person bei dem Umzug an.
Zwar können, obwohl unter dem Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes die jeweilige politische Gemeinde und nicht eine bestimmte Wohnung zu verstehen ist (…Bayerischer VGH, Urt. v. 29.7.1999 - 12 B 97.3431 -, FEVS 51, 517, 519;… Urt. v. 25.1.2001 - 12 B 99.512 -, FEVS 52, 373 ff), die konkret gegebenen Wohnverhältnisse jedenfalls als Teil einer Gesamtschau nicht unberücksichtigt bleiben (in diesem Sinne: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 12.4.2000, a.a.O.).
- VG Kassel, 05.03.2003 - 7 E 3330/00 Nach ständiger und einhelliger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, FEVS 49, 434; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000 - 4 L 4035/99 -, FEVS 52, 26 ff.; OVG Weimar, Urteil vom 01.07.1997 -2 KO 3896/97 -, ZfF 1998, 253) findet die Definition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I auch im Rahmen des § 107 BSHG Anwendung.
Sind die Umstände des Aufenthaltes eher beschränkt und ungesichert, so liegt kein gewöhnlicher Aufenthalt vor (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg soll die subjektive Absicht des Hilfesuchenden bei dem Umzug lediglich in zweiter Linie Berücksichtigung finden (Urteil vom 12.04.2000, a.a.O.).
- VG Kassel, 28.05.2002 - 7 E 2272/01 Nach ständiger und einhelliger Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Weimar, Urteil vom 01.07.1997 -2 KO 3896/97 -, ZfF 1998, 253; BVerwG, Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, FEVS 49, 434; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000 - 4 L 4035/99 -, FEVS 52, 26 ff.) findet die Definition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I auch im Rahmen des § 107 BSHG Anwendung.
Sind die Umstände des Aufenthaltes eher beschränkt und ungesichert, so liegt kein gewöhnlicher Aufenthalt vor (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg soll die subjektive Absicht des Hilfesuchenden bei dem Umzug lediglich in zweiter Linie Berücksichtigung finden (Urteil vom 12.04.2000, a.a.O.).
- VG Stuttgart, 31.07.2002 - 8 K 5655/00
Rückfahrten an wenigen Wochenenden stehen einer Begründung des dauerhaften …
Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch gegenüber über dem Beklagten ist damit zum einen, dass C. der Ort seines "bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts" war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000 - 4 L 4035/99 -, NDV-RD 2000, 73f), und zum anderen, dass er von dort "verzogen" ist.Auf die Bedingungen seines Wohnens wie auch auf die Frage, ob und inwieweit der Hilfeempfänger über Arbeiten, Schlafen und Wohnen hinaus in G. "Fuß fassen" konnte, kommt es hingegen nicht an (abweichend OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000 - 4 L 4035/99 -, NDV-RD 2000, 73f, dem insoweit nicht gefolgt wird).
- VG Kassel, 26.06.2007 - 7 E 2880/03 Rn. 24 Da das Bundessozialhilfegesetz keine näheren Regelungen zur Bestimmung des Rechtsbegriffs des gewöhnlichen Aufenthalts enthält, gilt gemäß § 37 Satz 1 SGB I die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I mit der Maßgabe, dass der unbestimmte Rechtsbegriff unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck sowie Regelungszusammenhang der jeweiligen Norm auszulegen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa U. v. 31.08.1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99 S. 158 [162, 164] = FEVS Bd. 46, S.133;… U. v. 18.03.1999 - 5 C 11.89 - FEVS 49, 434 [436] sowie der Oberverwaltungsgerichte - z.B. BayVGH, U. v. 25.10.2001 - 12 B 00.2321 - FEVS 53, S. 127 [130]; OVG Lüneburg, U. v. 12.4.2000 - 4 L 4035/99 - FEVS 52, S. 26 ff.).
Das OVG Lüneburg hat in dem zitierten Urteil vom 12.4.2000 (a.a.O., S. 28) die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts bei einer Unterkunft bei Verwandten von knapp einem Monat verneint und dabei darauf abgestellt, dass die dortigen Lebensbedingungen - u. a. bedingt durch eine Erkrankung der Kinder der Verwandten und die deshalb zu engen Wohnverhältnisse - für ein längeres Verweilen zu wenig gesichert gewesen seien.
- OVG Saarland, 03.09.2007 - 3 Q 133/06
Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Trägers für Jugendhilfeleistung bei …
ständige Rechtsprechung des BVerwG, etwa Entscheidungen vom 7.10.1999 - 5 C 21.98 -, FEVS 51, 385, vom 19.5.2000 - 5 B 5.00 -, zitiert nach juris, vom 23.10.2001 - 5 C 3.00 -, FEVS 53, 200, vom 6.2.2003 - 5 C 34.02 -, FEVS 54, 391 = E 117, 367, vom 26.2.2004 - 5 C 39.02 - und vom 7.7.2005 - 5 C 9.04 -, NVwZ 2006, 97; siehe etwa auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.7.2004 - 3 R 6/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6.3.2003 - 2 LA 14/03 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 12.9.2002 - 12 A 4625/99 -, FEVS 54, 221; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.4.2000 - 4 L 4035/99 - FEVS 52, 26; siehe auch Mergler/Zink, BSHG, § 103 Rdnr. 34 b, 35; Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 97 RdNr. 28 ff.; LPK-BSHG, 6. Aufl., § 97 Rdnrn. 30. - VG Braunschweig, 22.01.2004 - 3 A 295/03
Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattung; Umzug
Zurückzugreifen ist deshalb mangels einer abweichenden Regelung im Sinne des § 37 Satz 1 SGB I auf die in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I enthaltene Legaldefinition (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1999 - BVerwG 5 C 11.98 -, FEVS 49, 434, 436;… Urt. v. 07.10.1999 - BVerwG 5 C 21.98 -, FEVS 51, 385 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 01.03.1999 - 4 L 2545/97 -, FEVS 49, 541, 543; Urt. v. 12.04.2000 - 4 L 4035/99 -, FEVS 52, 26, 27 f.).Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (…Beschl. v. 01.03.1999, a. a. O.; Urt. v. 12.04.2000, a. a. O.;… vgl. auch Urt. v. 06.01.2003 - 12 LB 538/02 -) in erster Linie auf die objektiven Lebensumstände und in zweiter Linie auf die subjektive Absicht der hilfesuchenden Person bei dem Umzug an.
- VG Kassel, 27.02.2004 - 7 E 1264/01 Dies ergibt schon die wörtliche und nicht erst die systematische Auslegung der Anspruchsnorm (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000 - 4 L 4035/99 - (zitiert nach Juris)).
Maßgeblich sind bei der Beurteilung objektive Lebensumstände, ein zeitliches Element, und auch die subjektive Absicht des Hilfesuchenden (OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000, a. a. O.).
- VG Oldenburg, 03.06.2005 - 13 A 3042/04
Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei Schaustellern
Die Formulierung von § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I macht deutlich, dass es - in erster Linie - auf die objektiven Lebensumstände sowie ein zeitliches Element (nicht nur vorübergehend) ankommt (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. April 2000 - 4 L 4035/99 -, Nds. Rpfl. 2001, 73). - VG Düsseldorf, 30.04.2003 - 13 K 8447/01
Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des Rechtsbegriffs …
- VG Minden, 14.01.2002 - 6 K 4215/99
Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung aus Sozialhilfemitteln; …
- VG Braunschweig, 22.02.2001 - 4 A 444/99
Erstattung von geleisteter Sozialhilfe; Gewährung von Sozialleistungen wegen …
- VG Frankfurt/Oder, 09.12.2021 - 6 K 987/15
- VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3705/01
Kostenerstattung; Nochmaliger Umzug im Gebiet des neuen Trägers der Sozialhilfe
- VG Göttingen, 14.11.2001 - 2 A 2286/00
Fortdauernde Vollzeitpflege; geschützte Einrichtung; gewöhnlicher Aufenthalt; …
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