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   OLG Nürnberg, 29.05.2012 - 15 W 791/12   

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https://dejure.org/2012,13237
OLG Nürnberg, 29.05.2012 - 15 W 791/12 (https://dejure.org/2012,13237)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.2012 - 15 W 791/12 (https://dejure.org/2012,13237)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 15 W 791/12 (https://dejure.org/2012,13237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 28 GBO

  • openjur.de

    Grundbucheintragung: Erstreckung einer Löschungsbewilligung auf "im Grundbuch und an allen etwaigen sonstigen dort vermerkten Mithaftstellen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung einer grundbuchrechtlichen Eintragung zu einer Löschungsbewilligung

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung - Erstreckung einer Löschungsbewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 28
    Auslegung einer Löschungsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 780
  • FGPrax 2012, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 83/95

    Bestimmtheit der Grundstücksbezeichnung in Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2012 - 15 W 791/12
    Die Eintragungsbewilligung ist auch im Hinblick auf § 28 GBO auslegungsfähig (allgemeine Meinung; vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 279; OLG Schleswig FGPrax 2010, 21; BGH NJW 1984, 1959; Demharter, GBO, § 28 Rn. 1, 14; Wilsch, in: Hügel, GBO, Stand: 01.03.2012, § 28 vor A).

    Ein solcher Zusatz wird allerdings als zu unbestimmt angesehen, um die weiteren Grundstücke zu bezeichnen (BayObLGZ 1995, 279; Demharter, aaO, § 28 Rn. 8).

    Die nächstliegende Auslegung des Zusatzes ist nämlich nicht, dass das Recht außer an der ausdrücklich angegebenen Grundbuchstelle nur an der dort im Mithaftvermerk genannten Stelle gelöscht werden soll, sondern vielmehr, dass das Recht ohne eine solche Einschränkung an jeder betroffenen Stelle gelöscht werden soll (BayObLGZ 1995, 279).

    Der Senat weicht insbesondere nicht von der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ab; das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.8.1995 ausdrücklich den Unterschied zu Fällen hervorgehoben, in denen die Löschungsbewilligung auch einen Hinweis darauf enthält, dass es sich um Gesamtrechte handelt und die Rechte an allen in den Mithaftvermerken genannten Stellen gelöscht werden sollen (BayObLGZ 1995, 279).

  • OLG Schleswig, 26.08.2009 - 2 W 241/08

    Übertragung von Grundstücksrechten im Wege der Spaltung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2012 - 15 W 791/12
    Die Eintragungsbewilligung ist auch im Hinblick auf § 28 GBO auslegungsfähig (allgemeine Meinung; vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 279; OLG Schleswig FGPrax 2010, 21; BGH NJW 1984, 1959; Demharter, GBO, § 28 Rn. 1, 14; Wilsch, in: Hügel, GBO, Stand: 01.03.2012, § 28 vor A).
  • BGH, 16.03.1984 - V ZR 206/82

    Verurteilung zur Auflassung einer Grundstücksteilfläche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2012 - 15 W 791/12
    Die Eintragungsbewilligung ist auch im Hinblick auf § 28 GBO auslegungsfähig (allgemeine Meinung; vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 279; OLG Schleswig FGPrax 2010, 21; BGH NJW 1984, 1959; Demharter, GBO, § 28 Rn. 1, 14; Wilsch, in: Hügel, GBO, Stand: 01.03.2012, § 28 vor A).
  • OLG Rostock, 09.05.2016 - 3 W 102/13

    Grundbuchsache: Erstreckung der Löschungsbewilligung für eine Grundschuld auf

    Die Löschungsbewilligung erstreckt sich über das ausdrücklich genannte Grundstück hinaus auch auf alle in der Eintragung als mithaftend aufgeführten weiteren Grundstücke (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.05.2012, 15 W 791/12, FGPrax 2012, 195; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 28 Rn. 8).
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