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   OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05   

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https://dejure.org/2006,5539
OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05 (https://dejure.org/2006,5539)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2006 - 16 Wx 203/05 (https://dejure.org/2006,5539)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 16 Wx 203/05 (https://dejure.org/2006,5539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderungsansprüche gegen einen Betreuer wegen zuviel gezahlter Vergütung aufgrund öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Rechtsnatur des Verfahrens auf Festsetzung einer Betreuervergütung; Bindung des Gerichts an Feststellungen des Urkundsbeamten im ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderung der an einen Betreuer ausbezahlten Vergütung

  • Judicialis

    FGG § 56g

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g
    Rückforderung der Betreuervergütung bei Auszahlung ohne förmliche Festsetzung und nachträglicher Festsetzung eines niedrigeren Betrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung zurückforderbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 116
  • FamRZ 2006, 1482 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05
    Dieser würde nur dann entfallen, wenn dem privaten Vertrauensschutzinteresse des Beteiligten zu 2.), d.h. seinem Interesse am Schutz seines Vertrauens auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage, gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage Vorrang einzuräumen wäre (vgl. BVerwG NJW 1985, 2436 ff.).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05
    Denn § 56 GFGG, der über § 69 e Abs. 1 FGG zur Anwendung kommt, erfasst nach seinem Wortlaut lediglich die Festsetzung von Ansprüchen gegen den Betreuer - mit der Folge eines entsprechenden Vollstreckungstitels, § 56 Abs. 6 FGG -, bietet aber keine Grundlage für die Festsetzung von Rückforderungsansprüchen gegen den Betreuer wegen erfolgter Überzahlung (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1221 ff., 1223).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05
    Die bloße Anweisung der Vergütung durch den Kostenbeamten ohne förmliches Beschlussverfahren wird wirkungslos, wenn in einem Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 56 g Abs. 1 Satz 1 FGG eine Entscheidung ergeht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 m.w.N. = FamRZ 2001, 1643 ff.).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Insbesondere ist die Betreuerin durch die gerichtliche Festsetzung der Betreuervergütung beschwert, weil diese eine Beitreibung des überzahlten Betrags im Wege des Justizbeitreibungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 JBeitrO vorbereitet (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116; LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 17).

    Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Anweisung des Kostenbeamten des Gerichts wirkungslos (OLG Köln FGPrax 2006, 116; Keidel/Engelhardt FamFG 17. Aufl. § 168 Rn. 5; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1495; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 168 Rn. 5; Zöller/Lorenz ZPO 29. Aufl. § 168 FamFG Rn. 3; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 168 FamFG Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Februar 2013 - XII ZB 492/12 - FamRZ 2013, 781 Rn. 7 mwN).

    Ihr steht insoweit ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu (OLG Köln FGPrax 2006, 116; LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 13; vgl. zur Rückforderung zu viel gezahlter Sachverständigenvergütung Bach/Meyer/Höver JVEG 25. Aufl. § 2 JVEG Rn. 2.10), welcher im Wege des Justizbeitreibungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 JBeitrO nach vorheriger Festsetzung im gerichtlichen Festsetzungsverfahren beizutreiben ist.

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (OLG Köln FGPrax 2006, 116 unter Berufung auf BVerwG NJW 1985, 2436, 2437; LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 21; LG Detmold Beschluss vom 12. Mai 2010 - 3 T 8/10 - juris Rn. 3; Keidel/Engelhardt FamFG 17. Aufl. § 168 Rn. 5; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 168 Rn. 5; Zöller/Lorenz ZPO 30. Aufl. § 168 FamFG Rn. 3; vgl. auch zur Rückforderung zu viel gezahlter Sachverständigenvergütung OLG Karlsruhe Justiz 1991, 208).

    In dem förmlichen Festsetzungsverfahren ist das Gericht nicht an die vorherige formlose Verwaltungsanordnung (§ 168 Abs. 2 Satz 4 FamFG) gebunden; es kann diese überschreiten oder - wie vorliegend - unterschreiten (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f.; vgl. auch OLG Köln FGPrax 2006, 116).

  • LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 25 T 622/12

    Betreuervergütung bei einer Ausbildung zum Krankenpfleger und zum Heilpädagogen

    Die bloße Anweisung der Vergütung durch den Kostenbeamten, die vorliegend ohne förmliches Beschlussverfahren erfolgt ist, wird wirkungslos, wenn in einem Festsetzungsverfahren nach § 168 Abs. 1 S. 1 FamFG eine Entscheidung ergeht (OLG Köln, Beschl. v. 20.1. 2006, FGPrax 2006, 116; Engelhardt , in: Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 168 Rn 5).

    Die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren ist deshalb ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, schutzwürdiges Vertrauen in die Beständigkeit der ausgezahlten Vergütung zu begründen (OLG Köln, Beschl. v. 20.1. 2006, FGPrax 2006, 116).

  • LG Düsseldorf, 08.03.2013 - 25 T 612/12

    Erhöhung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers

    Die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren ist ohne das Hinzutreten weiterer Umstände schon nicht geeignet, schutzwürdiges Vertrauen in die Beständigkeit der ausgezahlten Vergütung zu begründen, so dass sogar in bestimmten Grenzen zu viel gezahlte Vergütung zurückgefordert werden kann (OLG Köln, Beschl. v. 20.1. 2006, FGPrax 2006, 116).
  • LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07

    Erstattung und Neufestsetzung der Vergütung eines Betreuers; Persönliche und

    Vielmehr ist das vorliegende Verfahren lediglich dazu bestimmt, auf die Durchsetzung eines festgestellten Rückforderungsanspruchs hinzuwirken und eine Rückzahlungsanordnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 JBeitrO anzukündigen (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116 f; BayObLG FamRZ 2003, 1221 ff. , beide m.w.N.).

    Der Vertrauensgrundsatz hindert die Rückforderung von überzahlten Betreuervergütungen nur dann, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber demöffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage Vorrang einzuräumen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116 f [OLG Köln 20.01.2006 - 16 Wx 203/05] ).

  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Die bloße Anweisung der Vergütung durch den Kostenbeamten ohne förmliches Beschlussverfahren wird wirkungslos, wenn in einem Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 168 FamFG eine Entscheidung ergeht (zu vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20. Januar 2010 - 16 Wx 203/05).
  • LG Kleve, 14.07.2016 - 4 T 152/16

    Schuldnerverzeichnis; Eintragungsanordnung; Zustellung; Gerichtsvollzieher;

    Die §§ 5 GvKostG, 66 GKG bieten keine Rechtsgrundlage für die Titulierung eines Rückforderungsanspruchs des Gläubigers durch das Erinnerungs- oder Beschwerdegericht (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage bei der Betreuervergütung und Seggewiße/Weber DS 2015, 264, 266 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach JVEG).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Die bloße Anweisung der Vergütung durch den Kostenbeamten ohne förmliches Beschlussverfahren wird wirkungslos, wenn in einem Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 168 FamFG eine Entscheidung ergeht (zu vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20. Januar 2010 - 16 Wx 203/05).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2010 - 8 W 312/10

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse

    Andernfalls hätte er prüfen können, ob er die an ihn herangetragene Betreuung zu dem ihm zugebilligten Stundensatz von 27 Euro übernehmen wollte, zumal es sich dabei auch um rechtlich oder tatsächlich schwierige Betreuungen handelte und er deshalb davon ausgehen konnte, dass sich die Vormundschaftsgerichte, die ihn als Betreuer ausgewählt haben, seine Erfahrung nutzbar machen wollten (zum Vertrauensschutz des Betreuers auch OLG Köln FGPrax 2006, 116; dort wird im konkreten Fall zwar der Vertrauensschutz verneint, es liegen aber auch nicht die Besonderheiten des vorliegenden Falles vor.).
  • LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vertrauen auf die Beständigkeit der ausgezahlten

    Die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren ist deshalb ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen in die Beständigkeit der ausgezahlten Vergütung zu begründen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2006, FGPrax 2006, 116).
  • KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12

    Betreuervergütung: Bindungswirkung der Art der Betreuerbestellung; Rückzahlung zu

    Die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren ist deshalb ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen in die Beständigkeit der ausgezahlten Vergütung zu begründen (OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2006 - 16 Wx 203/05 -, juris).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

  • LG Hagen, 30.04.2019 - 3 T 128/193
  • LG Chemnitz, 04.06.2012 - 3 T 544/11
  • LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11

    Betreuervergütung: Erlöschen sowie Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs auf

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