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Rechtsprechung
   KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5807
KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93 (https://dejure.org/1995,5807)
KG, Entscheidung vom 02.06.1995 - 1 W 3954/93 (https://dejure.org/1995,5807)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - 1 W 3954/93 (https://dejure.org/1995,5807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wohnungsrecht am Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Eintragungsfähigkeit eines umfassenden Nutzungsrechts bei Wohnungseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91

    Beschränkung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit betreffend die Benutzung des …

    Auszug aus KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93
    Die ein Wohnungseigentum betreffende Grunddienstbarkeit ist auch dann wegen Einräumung einer schon formal umfassenden Befugnis zur Nutzung inhaltlich unzulässig, wenn sie zur Ausübung am Sondereigentum oder realen Teilen davon "zu Wohnzwecken", aber im übrigen unbeschränkt bestellt wird (Ergänzung zu Senat OLGZ 1991, 385 = Rpfleger 1991, 441 = DNotZ 1992, 673 = MDR 1992, 52).*).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit immer dann inhaltlich unzulässig, wenn dem Berechtigten schon formal eine umfassende Befugnis zu allen denkbaren Nutzungen unter Ausschluß des Eigentümers eingeräumt wird (OLGZ 1991, 385/386).

    In Fallen dieser Art. wird die Dienstbarkeit nicht zur Benutzung "in einzelnen Beziehungen" eingeräumt, sondern dem Grunddienstbarketisberechtigten trotz der Bezeichnung einer bestimmten Nutzungsart der Sache nach schon formal ein umfassendes Nutzungsrecht im Sinne der erwähnten Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1991, 385) eingeräumt.

  • BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86

    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

    Auszug aus KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93
    Darüber hinaus darf das Grundbuchamt eine Eintragung nicht vornehmen, wenn sie das Grundbuch unrichtig machen würde und dieses Eintragungshindernis sicher feststeht (BGHZ 35, 135/139 f; BayObLGZ 1987, 359/360;… KEHE § 18 Rdnr. 12).

    Auszugehen ist zunächst davon, daß Wohnungs- oder Teileigentum grundsätzlich zugunsten des jeweiligen Inhabers eines anderen Wohnungs- oder Teileigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden kann (vgl. Senat OLGZ 1976, 257/258 f.; BayObLGZ 1979, 444/446 m.w.N.), und dabei nur das Sondereigentum Bezugsobjekt der Ausübung sein kann (…Senat a.a.O.; BayObLGZ a.a.O. und BayObLGZ 1987, 359/362 m.w.N.).

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93
    Darüber hinaus darf das Grundbuchamt eine Eintragung nicht vornehmen, wenn sie das Grundbuch unrichtig machen würde und dieses Eintragungshindernis sicher feststeht (BGHZ 35, 135/139 f; BayObLGZ 1987, 359/360;… KEHE § 18 Rdnr. 12).
  • BayObLG, 19.12.1979 - BReg. 2 Z 55/79

    Zum Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93
    Auszugehen ist zunächst davon, daß Wohnungs- oder Teileigentum grundsätzlich zugunsten des jeweiligen Inhabers eines anderen Wohnungs- oder Teileigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden kann (vgl. Senat OLGZ 1976, 257/258 f.; BayObLGZ 1979, 444/446 m.w.N.), und dabei nur das Sondereigentum Bezugsobjekt der Ausübung sein kann (…Senat a.a.O.;… BayObLGZ a.a.O. und BayObLGZ 1987, 359/362 m.w.N.).
  • KG, 09.01.1976 - 1 W 459/75
    Auszug aus KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93
    Auszugehen ist zunächst davon, daß Wohnungs- oder Teileigentum grundsätzlich zugunsten des jeweiligen Inhabers eines anderen Wohnungs- oder Teileigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden kann (vgl. Senat OLGZ 1976, 257/258 f.; BayObLGZ 1979, 444/446 m.w.N.), und dabei nur das Sondereigentum Bezugsobjekt der Ausübung sein kann (…Senat a.a.O.;… BayObLGZ a.a.O. und BayObLGZ 1987, 359/362 m.w.N.).
  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw. …

    Nach dem Kammergericht kommt die Einräumung einer Dienstbarkeit "zu Wohnzwecken" an einem Wohnungseigentum hingegen nicht in Betracht, weil damit dem Berechtigten schon formal eine umfassende Befugnis zu allen denkbaren Nutzungen unter Ausschluss des Eigentümers eingeräumt werde (KG FGPrax 1995, 226 mit ablehnender Anm. Demharter).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 3 W 65/97

    Sonstiges Zivilrecht

    Zutreffend gehen die Vorinstanzen zunächst davon aus, daß auch Wohnungseigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden kann, und zwar auch so, daß die Ausübung des Rechts auf einen Teil des Belastungsgegenstands, also beim Wohnungseigentum auf einzelne Räume, beschränkt ist (vgl. Senat MittBayNot 1993, 86; KG FGPrax 1995, 226 mit Anm. von Demharter, jeweils m.w.N.).

    Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob das hier eingeräumte "Nutzungsrecht" so umfassend ist, so daß nur die Bestellung eines Nießbrauchs (§ 1030 Abs. 1 BGB) in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1992, 1101; KG FGPrax 1995, 226 und RPfl. 1991, 411; BayObLG …

    Ein der Entscheidung des Kammergerichts (FGPrax 1995, 226) vergleichbarer Sachverhalt liegt nicht vor; denn den Beteiligten zu 2) sollen die im Dachgeschoß gelegenen Räumlichkeiten nicht etwa "zu Wohnzwecken" überlassen werden.

  • BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96

    Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von …

    Das Gesetz geht damit von zwei in Betracht kommenden Formen des Wohnungseigentums aus, die sich in der möglichen Nutzungsart unterscheiden, nämlich in der Nutzung der Räume zu Wohnzwecken oder zu anderen als zu Wohnzwecken (vgl. dazu auch KG FGPrax 1995, 226, 227).
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