Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Verwalters, Einsichtnahme zu gewähren; Recht zur Einsichtnahme eines jeden Wohnungseigentümers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster - 2 T 35/96
- AG Münster - 34 II 46/96
- OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 724
- FGPrax 1998, 133
- ZMR 1998, 586
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde …
- OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06
Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung - …
Im Rahmen der Einsichtnahme hat der Wohnungseigentümer grundsätzlich gegen Kostenerstattung Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien, da es ihm in aller Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Abschriften zu fertigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1466; OLG Hamm FGPrax 1998, 133).Das Ersuchen des Wohnungseigentümers muss sich daher grundsätzlich auf vorhandene und hinreichend genau bezeichnete Unterlagen beziehen, die ohne nennenswerten Vorbereitungsaufwand und ohne Störungen des Betriebsablaufs der Verwaltung herausgesucht und fotokopiert werden können (OLG Hamm FGPrax 1998, 133).
- AG Brühl, 01.07.2009 - 23 C 604/08
Reichweite eines Auskunftsanspruches des Wohnungseigentümers gegenüber dem …
Im Rahmen dieses Rechts auf Einsichtnahme steht dem einzelnen Wohnungseigentümer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch ein Anspruch auf Fertigung und Übergabe von Fotokopien gegen Kostenerstattung zu (OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1998 - 15 W 124-97, NZM 1998, 724; OLG München, Beschluss vom 29.05.2006 - 34 Wx 27/06, NZM 2006, 512).
- AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt
Das Recht der Einsichtnahme bedeutet nicht, dass ein Anspruch auf Übersendung von Abschriften durch den Verwalter besteht (OLG Hamm, NZM 1998, 724). - AG Berlin-Schöneberg, 14.04.2010 - 77 C 133/09
Wohnungseigentum: Einsichtsrecht eines Wohnungseigentümers in …
Das Ersuchen eines Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme muss sich daher auf vorhandene und hinreichend genau bezeichnete Unterlagen beziehen, die ohne nennenswerten Vorbereitungsaufwand und ohne Störung des Betriebsablaufs der Verwaltung eingesehen und fotokopiert werden können (OLG Hamm, NZM 1998, 724). - AG Berlin-Lichtenberg, 03.08.2006 - 10 C 74/06
Wohnraummiete: Anspruch des anwaltlich vertretenen Mieters auf Überlassung von …
Rn. 30 Die Beklagte durfte die Kläger mithin entgegen ihrer Ansicht darauf verweisen, zunächst Einsichtnahme in die Originalbelege zu nehmen und erst nach Sichtung der Unterlagen und eventueller Erörterungen streitiger Abrechnungspositionen gezielt zu entscheiden, ob und von welchen Belegen für einzelne Positionen sie auch nach der Prüfung noch Kopien benötigen (so auch LG Berlin (63) in GE 2003, 1492; OLG Hamm in ZMR 1998, 586, 587).
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