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Rechtsprechung
   KG, 16.02.1998 - 25 W 7870/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16340
KG, 16.02.1998 - 25 W 7870/97 (https://dejure.org/1998,16340)
KG, Entscheidung vom 16.02.1998 - 25 W 7870/97 (https://dejure.org/1998,16340)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 25 W 7870/97 (https://dejure.org/1998,16340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung eines Haftantrages ; Zulässigkeit eines Antrages auf Anordnung von Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der …

    Diese setzte Gefahr im Verzug voraus und war auf die Vornahme der unaufschiebbaren Maßnahmen beschränkt (KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229;… dazu Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl. § 417 Rdn. 3;… Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, § 417 Rdn. 3).

    Es hätte aber nach bisheriger Rechtsprechung an der Kompetenz der Beteiligten zu 2 für die Beantragung der Abschiebungshaft gefehlt, weil nur der Antrag auf eine einstweilige, jedoch nicht der auf eine bis zur Abschiebung andauernde Haftanordnung als eine nach § 3 Abs. 4 Satz 1 VwVfG zulässige unaufschiebbare Maßnahme in Freiheitsentziehungssachen angesehen worden ist (so KG FGPrax 1998, 157, 158; anders jedoch Nummer 71.1.2.5 der von der Rechtsbeschwerde zitierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung vom 26. Oktober 2009 [Entwurf in BR-Drucks. 669/09; veröffentlicht in GMBl. 2009, 878], nach der die Eilzuständigkeit der Ausländerbehörde des Aufenthaltsorts in diesen Fällen auch die Beantragung der Haft zur Sicherung der Abschiebung einschließen soll).

  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur …

    Rn. 7 Das Vorliegen eines zulässigen Antrages ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BayObLG FGPrax 1997, 117; OLG Schleswig FGPrax 1997, 236, 237; KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Celle FGPrax 2008, 227, 228; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138).
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