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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.01.1999 - 3Z BR 267/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12589
BayObLG, 04.01.1999 - 3Z BR 267/98 (https://dejure.org/1999,12589)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1999 - 3Z BR 267/98 (https://dejure.org/1999,12589)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1999 - 3Z BR 267/98 (https://dejure.org/1999,12589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a Abs. 1 und 3; KostO § 156; ZPO § 104
    Rechtsmittel gegen die Kostenfestsetzung im landgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.06.1994 - 3Z BR 165/94
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1999 - 3Z BR 267/98
    Da es sich bei dem Verfahren nach § 156 KostO und dem sich anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren - wie schon § 21 RPflG zeigt - um zwei verschiedene Verfahren handelt, stellt das vorliegende Rechtsmittel auch keine weitere Beschwerde dar, die nach § 104 Abs. 3 Satz 1, § 568 Abs. 3 ZPO unzulässig wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 28.6.1994 3Z BR 165/94).
  • LG Stuttgart, 03.03.2003 - 2 T 70/03
    Aufgrund dieser Rechtskraftwirkung der Kostenentscheidung sind die Beteiligten gehindert, Kostenerstattungsansprüche in einem neuen Hauptsacheverfahren durchzusetzen, bleiben also auf das Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen (…Bärmann/Pick/Merle a.a.O., § 47 Rdnr. 74 und Rdnr. 11; BayObLG, NJW-RR 2003, 80 und FGPrax 1999, 77; OLG Frankfurt a.M. OLGR 2002, 297; KG, NJW-RR 1989, 329; BGH NJW 1998, 755).

    Wie sich aus § 13a Abs. 1 und Abs. 3 FGG ergibt, sind Kosten zwar nur insoweit festzusetzen, als sie zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit erforderlich sind (…Bärmann/Pick/Merte a.a.O. § 47 Rdnr. 71; BayObLG FGPrax 1999, 77).

  • OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08

    Zuständigkeit für Kostenfestsetzung

    So ist im Verfahren der Notarkostenbeschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO, die an das Landgericht als Beschwerdegericht zu richten ist, nach einer in diesem Verfahren ergangenen Kostengrundentscheidung aufgrund der Verweisung des § 13 a Abs. 3 FGG (auch) auf § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kostenfestsetzung nach ganz einhelliger Auffassung durch den Rechtspfleger des Landgerichts als der ersten mit der Sache befaßten gerichtlichen Instanz vorzunehmen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 28.06.1994 - 3Z BR 165/94, hier zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 1999, 77; KG KG-Report 2005, 686; OLG Stuttgart, DNotZ 1077, 59 f.).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02

    Rechtsbeschwerde bei Kostenfestsetzung

    Über die Erstattungsfähigkeit von Kosten wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (Bay-ObLG, FGPrax 1999, 77 ff).
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