Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 21, 22
Mehrheitsbeschluß; bauliche Veränderung; Hofpflasterung; Konkretisierung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 3 § 22 Abs. 1
Begriff der baulichen Veränderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei "baulichen Veränderungen"; Hofpflasterung und Anlage eines Hochbeetes als "bauliche Veränderungen" oder Maßnahmen der "ordnungsgemäßen Verwaltung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grevenbroich - 20 II 15/97
- LG Mönchengladbach - 2 T 110/98
- OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 390
- FGPrax 2000, 7
- ZMR 2000, 54
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 85/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Sie kann daher auch die Änderung der bisherigen Bauausführung beschließen, wenn dies der dauerhaften Beseitigung von Baumängeln oder Alterungsschäden dient (vgl. BayObLG WE 1992, 20, 21).Schließlich hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, daß die Eigentümergemeinschaft mit Stimmenmehrheit eine zu einem früheren Zeitpunkt beschlossene bauliche Maßnahme konkretisieren kann (vgl. BayObLG in WE 1992, 20, 21; 95, 286).
- OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98
Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Die beschlossene Instandsetzungsmaßnahme muß nicht in jeder Hinsicht notwendig und zweckmäßig sein, vielmehr kann die Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Mindestsanierung hinaus mehrheitlich eine "Maximallösung" beschließen (vgl. Senatsbeschluß v. 18.1.1999 - 3 Wx 394/98 -). - OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen; denn der einzelne Wohnungseigentümer soll sich darauf verlassen können, daß einmal getroffene Vereinbarungen grundsätzlich weiterhin Gültigkeit haben und er sich auf den beim Erwerb seines Wohnungseigentums in der Gemeinschaftsordnung festgelegten oder durch nachträgliche Vereinbarung geänderten Kostenverteilungsschlüssel einstellen kann (vgl. wie vor sowie Senatsbeschluß v. 20.3.1998 - 3 Wx 7/98). - OLG Düsseldorf, 20.05.1998 - 3 Wx 96/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Ein Anspruch eines Miteigentümers gegenüber den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft auf Abänderung des vereinbarten Verteilungsschlüssels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung führt und wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. BayObLG WE 1997, 119, 120; 158, 160; Senatsbeschluß v. 20.5.1998 - 3 Wx 96/98 m.w.N.).
- OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01
Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung
Als Maßnahme zur Instandhaltung oder Instandsetzung unterliegt sie gerade nicht dem Zustimmungserfordernis für bauliche Veränderungen nach § 22 Abs. 1 WEG, und ein von dem Mangel betroffener Wohnungseigentümer hat unter Umständen einen Anspruch gegen die Gemeinschaft auf deren Durchführung (vgl. zum Ganzen z. B. BayObLG OLGR 1998, 57; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 43; OLG Braunschweig OLGR 1994, 147) . - OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Modalitäten einer …
Für die spätere Konkretisierung der bereits bestandskräftig beschlossenen Sanierungsmaßnahmen genügte ein Mehrheitsbeschluss (Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2000, 390, 391;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 26a).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 24.11.1999 - 6 W 715/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Benutzungsreglung an Doppelgarage
Papierfundstellen
- FGPrax 2000, 7
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch
Auszug aus OLG Jena, 24.11.1999 - 6 W 715/99
Der Senat folgt anders als das Erstbeschwerdegericht der Auffassung des bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Duplex-Garage auch dann, wenn es sich um in Miteigentum stehendes Teileigentum handelt, nach § 15 Abs. 1 WEG getroffen und im Grundbuch eingetragen werden kann (vgl. Bay0bLG, Rpfleger 1995, 67 f.).Der Senat folgt anders als das Erstbeschwerdegericht der Auffassung des bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Duplex-Garage auch dann, wenn es sich um in Miteigentum stehendes Teileigentum handelt, nach § 15 Abs. 1 WEG getroffen und im Grundbuch eingetragen werden kann (vgl. Bay0bLG, Rpfleger 1995, 67 f.).
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11
Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf …
Rn. 7 1. Es entspricht heute allgemeiner Auffassung, dass eine Garage, die mithilfe einer Hebebühne für zwei oder vier Pkw genutzt werden kann (sog. Doppelstockgarage), einen Raum im Sinne von § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WEG bildet und daher als Ganze im Teileigentum einer Person oder mehrerer Personen in Bruchteilsgemeinschaft stehen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 1427; NJW-RR 1995, 783, 784; AG Rosenheim ZMR 2008, 923, 924;… MünchKomm-BGB/Commichau, 5. Aufl., § 5 WEG Rn. 19;… Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 3 WEG Rn. 7;… Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 3 WEG Rn. 11;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 65;… Zimmer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 24 aE;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn. 34;… Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 43;… Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 29;… Timme/Kesseler, WEG, § 3 Rn. 49;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 3 Rn. 8; Schuschke, NZM 1999, 1121, 1122; Böttcher, RPfleger 2004, 21, 25; Noack, Rpfleger 1976, 5; im Ergebnis auch OLG Jena, ZWE 2000, 232, 233). - BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13
Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer …
Nach verbreiteter Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, ist als weitere Gestaltungsmöglichkeit eine Gebrauchsregelung durch Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer gemäß § 15 Abs. 1 WEG zulässig (BayObLGZ 1994, 195 ff.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 527; OLG Jena, ZWE 2000, 232 f.; OLG Nürnberg, ZWE 2011, 419, 420;… Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 31;… Schultzky in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 15 Rn. 64; Frank, MittBayNot 1994, 512, 513; Schneider, Rpfleger 1998, 9, 12 f.; v. Oefele, MittBayNot 2000, 441 f.; Schmidt, ZWE 2000, 207 f.). - OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts …
Überwiegend wird auch im Verhältnis der Bruchteilseigentümer untereinander § 10 Abs. 2 WEG für anwendbar gehalten (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 67, 68; OLG Jena FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt RPfleger 2000, 212).
- OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 10 W 302/11
Wohnungsgrundbuch: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem …
1995, 67; OLG Jena MittBayNot 2000, 443; OLG Frankfurt … - KG, 30.12.2003 - 1 W 64/03
Eintragung im Wohnungsgrundbuch: Keine Zuordnung eines das Gemeinschaftseigentum …
Es kann dahinstehen, ob dies auch für Regelungen über den Gebrauch des Sondereigentums gilt (vgl. dazu BayObLGZ 1994, 195; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt, NZM 2001, 527 jeweils ohne Erörterung des Problems). - KG, 30.12.2003 - 1 W 65/03
Zuordnung eines Sondernutzungsrechts
Es kann dahinstehen, ob dies auch für Regelungen über den Gebrauch des Sondereigentums gilt (vgl. dazu BayObLGZ 1994, 195; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt, NZM 2001, 527 jeweils ohne Erörterung des Problems).
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