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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3654
OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. März 2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 3 § 25 Abs. 5
    Stimmrechtsausschluss eines Mitglieds des Wohnungseigentümerbeirats bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stimmrechtsausschluss; Entlastung; Wohnungseigentümerbeirat; Beschlussfähigkeit; Wohnungseigentümerversammlung; Abstimmung; Stimmrecht; Stimmrechtsverbot; Stimmrechtsvollmacht; Stellvertretung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats; Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 735
  • NZM 2002, 345
  • FGPrax 2002, 109
  • ZMR 2002, 786
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Maßgebend ist mithin diejenige Belastung, die ihn trifft, wenn es bei der angefochtenen Entscheidung verbleibt (vgl. BGH NJW 1992, 3305).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - …
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Die Beschlussfähigkeit besteht aber nicht für die Versammlung generell, sie ist vielmehr vor jeder einzelnen Beschlussfassung erneut zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 595, 596; WuM 1980, 329).
  • OLG Köln, 08.11.2006 - 16 Wx 165/06

    Keine Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung bei …

    Diese Rechtsfolge entspricht der herrschenden Rechtsprechung der Obergerichte sowie der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Zweibrücken v. 11.03.2002, NJW-RR 2002, 735; BayObLG v. 09.06.1988, WE 1989, 64;… Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 124;… Mü-Ko/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 25 WEG, Rdnr. 16;… Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 25 Rdnr. 39, 40).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; NZM 1998, 668; KG NJW-RR 1989, 144; OLG Düsseldorf NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; OLG Zweibrücken WE 1991, 357; FGPrax 2002, 109).
  • AG Weimar, 01.03.2013 - 5 C 839/11

    Beschlussfähigkeit muss nicht für jeden Beschluss gegeben sein (hier: …

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

  • AG Schwarzenbek, 02.11.2021 - 2 C 54/19

    Stimmrechtsverbot bezüglich Abberufung von WEG-Verwalter bei …

    Darunter fällt auch die Entlastung eines Verwalter-Eigentümers, weil es sich bei der Entlastung des Verwalters um ein negatives Schuldanerkenntnis handelt (OLG Karlsruhe vom 31.7.2007, Az. 14 Wx 41/06; OLG Zweibrücken vom 11.3.2002, Az. 3 W 184/01;… Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 25 Rn. 106;… Greiner, in: BeckOGK, Stand 1.9.2021, § 26 Rn. 366;… Bartholome, in: BeckOK WEG, 46. Ed. Stand 1.10.2021, § 25 Rn. 102).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 W 219/07

    Haftung des mit der Mietverwaltung von Sondereigentum beauftragten …

    Rn. 17 c. Dass die angefochtene Entscheidung vom 6.7.2007 auf eine mündliche Verhandlung vom 22.3.2006 hin ergangen ist, an der andere als die entscheidenden Richter teilgenommen haben, ist im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden (BayObLG ZMR 2004, 764; OLG Zweibrücken, ZMR 2002, 786).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

    Auf Grund der gleichermaßen bestehenden Interessenkollision erfasst der Stimmrechtsausschluss ebenso die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 f, zitiert nach juris Rndr.
  • LG Leipzig, 19.04.2005 - 1 T 188/05

    Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; …

    Allerdings ist anerkannt, dass ein vom Stimmrecht Ausgeschlossener dann auch nicht für andere als rechtsgeschäftlicher Vertreter abstimmen darf (vgl. insoweit: OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 ).
  • AG München, 28.02.2023 - 484 C 25206/17

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitwertfestsetzung, Bestellung eines …

    Da die Beschlussanträge seine Vormachtstellung (und die anhaltende, durch Eigeninteressen geleitete Majorisierung der übrigen Eigentümer, im Zusammenwirken mit dem - ebenfalls Eigentümer vertretenden - Verwalter) betrafen (vgl. auch TOP 7.3, 7.5 und 7.6), ist hier von seinem Stimmrechtsausschluss (auch namens anderer Eigentümer) entsprechend § 25 Abs. 5 WEG auszugehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.03.2002 - 3 W 184/01 -).
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dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3461
BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01 (https://dejure.org/2002,3461)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2Z BR 177/01 (https://dejure.org/2002,3461)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2Z BR 177/01 (https://dejure.org/2002,3461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Stilllegung eines Müllschluckers; Mehrheitsbeschluss; Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Abfallwirtschaft; Eigentümerbeschluss; Beschlusskompetenz

  • ibr-online

    Stillegung eines Müllschluckers durch Mehrheitsbeschluss?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Fürth/Bayern - 7 UR II 53/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1396/01
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 888
  • NZM 2002, 447
  • FGPrax 2002, 109
  • ZMR 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.01.1996 - 2Z BR 115/95

    Der Beschaffenheit der Gemeinschaftseinrichtung und dem billigen Interesse der …

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01
    Mit einem Mehrheitsbeschluss kann ein Müllschlucker nicht stillgelegt werden (Fortführung von BayObLG NJWE-MietR 1996, 159 = WuM 1996, 488).

    b) Der Senat hat am 18.1.1996 (NJWE-MietR 1996, 159 WuM 1996, 488) entschieden, dass ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, einen vorhandenen Müllschlucker zu schließen, eine Regelung über den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 15 WEG darstelle.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01
    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3500/3502).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …

    Ob ein Beschluss über ein solches Nutzungsverbot nur anfechtbar oder wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig ist (jeweils für Nichtigkeit: BayObLG, NZM 2002, 447 zur Stilllegung eines Müllschluckers; OLG Saarbrücken, FGPrax 2007, 114, 115 zur Stilllegung eines Aufzugs; AG München, ZMR 2017, 601 f. zur Stilllegung eines Schwimmbads), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die …

    Ein solcher vollständiger Gebrauchsentzug eines Gegenstandes des gemeinschaftlichen Eigentums ist einem Mehrheitsbeschluss nicht zugänglich; der Beschluss ist daher nichtig (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 82f; BayObLG WuM 2002, 381ff).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers

    Soweit das Landgericht sich in diesem Zusammenhang an einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in WuM 1996, 488 orientiert hat, hält dieses Gericht an dieser Rechtsauffassung jedoch nicht mehr fest (vgl. nunmehr BayObLG WuM 2002, 381 zur Stilllegung eines Müllschluckers).

    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BayObLG WuM 2002, 381).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter …

    Daran dürfte sich selbst dann nichts ändern, wenn ­ wovon der Antragsteller ausgeht - der damalige die Stilllegung der Müllschluckeranlage betreffende Eigentümerbeschluss als nichtig hätte angesehen werden müssen, da ein Gebrauchsentzug dem Mehrheitsprinzip grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. BayObLG WuM 2002, 381).
  • AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11

    Müllschächte zu schließen: WEG-Beschluss wirksam!

    Im Gegensatz zu den vom BayObLG mit Beschluss vomm28.02.2002 (Az: 2Z BR 177/01, Fundstelle juris) und vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 30.08.2004 (Az: 20 W 440/01, Fundstelle juris) entschiedenen Fällen hat hier nicht die Gemeinschaft die Schließung der Müllabwurfanlagen in eigener Kompetenz als Gebrauchsregelung beschlossen.
  • AG Königstein/Taunus, 21.12.2023 - 21 C 833/23

    Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage per Mehrheitsbeschluss!

    Die Stilllegung einer Müllabwurfanlage bzw. eines Müllschluckers ist mithin einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht zugänglich (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 440/01, BeckRS 2004, 10004; BayObLG Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 177/01, NZM 2002, 447).
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