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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 20.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - I-25 Wx 31/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5662
OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - I-25 Wx 31/02 (https://dejure.org/2002,5662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2002 - I-25 Wx 31/02 (https://dejure.org/2002,5662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - I-25 Wx 31/02 (https://dejure.org/2002,5662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Haftungsbeschränkung des Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836e Abs. 1 S. 3
    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Berufung des Erben auf die Haftungsbeschränkung des § 1836e Abs. 1 S. 3 BGB im Falle einer Geltendmachung der Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn; Einordnung der Betreuervergütung als Nachlassverbindlichkeit mit dem Tod des Betreuten

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 219
  • FamRZ 2002, 1659
  • Rpfleger 2002, 624
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Ein Rückgriff der Staatskasse wegen der Betreuervergütung kommt deshalb von vornherein nicht in Betracht, wenn dem Erben nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten kein Aktivvermögen verbleibt (ebenso der nach der Senatsentscheidung bekannt gewordene Beschluss des BayObLG FamRZ 2002, 699 mit kritischen Anmerkungen von Bienwald).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Wie der Senat soeben entschieden hat (Beschluss vom 16.05.2002 - 25 Wx 5/02 - ), steht nach § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung.
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Diese Ansicht entsprach für Betreuerforderungen bis 31.12.1998 allgemeiner Auffassung (z. B. BayObLG, FamRZ 1998, 697).
  • LG Leipzig, 14.06.2000 - 16 T 1714/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02
    Das Landgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Erbe nach dem Tod des Betreuten gegenüber dem Betreuer unbegrenzt hafte, wenn ein direkter Anspruch gegen den Erben geltend gemacht wird und die Staatskasse nicht vorher eingetreten sei (ebenso: LG Leipzig, FamRZ 2000, 1451), und zwar auch dann, wenn der Nachlass zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten unzureichend sein sollte, wovon im vorliegenden Fall bei einem Nachlasswert von 733, 96 DM und Erbfallschulden in Form von Beerdigungskosten auszugehen ist.
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung; …

    Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03

    Zur Inanspruchnahme der Erben für Vergütung des Betreuers des Verstorbenen

    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
  • LG Duisburg, 30.03.2005 - 12 T 49/05
    Ihm stehen auch in diesem Fall die ehemals in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG und nunmehr in § 102 SGB-XII erwähnten Freibeträge zu (vgl. OLG Düsseldorf, BtPrax 2002, 265).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 W 2/03
    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22 [OLG Jena 19.10.2000 - 6 W 512/00]; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7116
OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02 (https://dejure.org/2002,7116)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.06.2002 - 2 W 33/02 (https://dejure.org/2002,7116)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 2 W 33/02 (https://dejure.org/2002,7116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht

    Geschäftskosten des Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2
    Betreuungsrecht: Vergütung des Berufsbetreuers - Erstattung der Auslagen für allgemeine Bürokosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Büroeinrichtung ist mit der Betreuervergütung abgegolten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1194
  • FGPrax 2002, 219
  • FamRZ 2002, 1656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00

    Auslagen des Betreuers - Aufwendungsersatz für Fotokopien

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02
    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Vorschriften des ZSEG für die Auslagen von Zeugen und Sachverständigen im Übrigen keine entsprechende Anwendung auf Betreuungsverhältnisse finden (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 864; OLG Dresden, Rpfleger 2001, 492, 493).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02
    Daran hat sich durch die Neuregelung der Betreuervergütung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 nichts geändert (so auch OLG Brandenburg, FPR 2002, 280, 281; BayObLG, BtPrax 2001, 125).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02
    Daran hat sich durch die Neuregelung der Betreuervergütung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 nichts geändert (so auch OLG Brandenburg, FPR 2002, 280, 281; BayObLG, BtPrax 2001, 125).
  • OLG Dresden, 21.05.2001 - 15 W 542/01

    Vergütung des Berufsbetreuers - Fotokopierkosten - Ersatz von Aufwendungen gegen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02
    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Vorschriften des ZSEG für die Auslagen von Zeugen und Sachverständigen im Übrigen keine entsprechende Anwendung auf Betreuungsverhältnisse finden (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 864; OLG Dresden, Rpfleger 2001, 492, 493).
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