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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9063
OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02 (https://dejure.org/2002,9063)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.08.2002 - 2 W 108/02 (https://dejure.org/2002,9063)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. August 2002 - 2 W 108/02 (https://dejure.org/2002,9063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 16; ; FGG § 22; ; FGG § 56 g

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Beschwerderechts durch die Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 16 § 22 § 56g
    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht der Staatskasse in Betreuungsvergütungssachen; Zeit- und Umstandsmoment der Verwirkung; Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ; Duldung rechtswidriger Zustellungspraxis des Amtsgerichts; Ausnutzen des Nichtlaufs der Rechtsmittelfrist zu Lasten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 439
  • FGPrax 2002, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02
    Nach allgemeiner Auffassung kann es gegen den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlaß einer nicht (wirksam) zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BGH NJW 1965, 1532; NJW-RR 1989, 768).

    Der Senat hat bereits u.a. in seinem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 - zum Umstandsmoment und zu der dieses Merkmal grundsätzlich ausschließenden Unkenntnis des Beschwerdeführers von der anzufechtenden Entscheidung im Anschluß an BGH NJW 1965, 1532 ausgeführt, die Zustellung von Vergütungsbeschlüssen sei allein Sache der Gerichte.

  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02
    Nach allgemeiner Auffassung kann es gegen den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlaß einer nicht (wirksam) zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BGH NJW 1965, 1532; NJW-RR 1989, 768).

    Der Beteiligte zu 1. hat den durch die angefochtenen Entscheidungen geschaffenen Zustand infolge Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen und durfte dies auch tun (vgl. BGH NJW-RR 1989, 768).

  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02
    Der Senat hat bereits u.a. in seinem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 - zum Umstandsmoment und zu der dieses Merkmal grundsätzlich ausschließenden Unkenntnis des Beschwerdeführers von der anzufechtenden Entscheidung im Anschluß an BGH NJW 1965, 1532 ausgeführt, die Zustellung von Vergütungsbeschlüssen sei allein Sache der Gerichte.

    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 13.11.2001 (2 W 122/01) Seite 7 allgemein darauf hingewiesen, daß Berufsbetreuer regelmäßig ihren Lebensunterhalt mit der Betreuervergütung bestritten und deshalb rechtzeitig wissen müßten, mit welchen Einnahmen aus ihrer Betreuungstätigkeit sie rechnen könnten.

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei …

    Es entspricht auch allgemeiner Ansicht, dass der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. bzgl. der Festsetzung der Betreuervergütung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.06.2008, Az. 20 W 178/08; Beschluss der Kammer vom 09.04.2008, Az. 3 T 86/08 sowie zur rechtsmissbräuchlichen Erhebung eines Rechtsmittels OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.09.2004 = 20 W 227/04; SchlHOLG FGPrax 2002, 259; BGH NJW 1965, 1532; BGH NJW-RR 1989, 768; Kammer, Beschluss vom 29.11.2007 = 3 T 490/07).
  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers …

    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Verwirkung des Beschwerderechts der …

    Rn. 6 Nach dem auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben kann es treuwidrig sein, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlass einer nicht wirksam zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzu kommen, welche eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1965, 1532 und NJW-RR 1989, 768; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2003, 439).
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