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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4196
BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04 (https://dejure.org/2004,4196)
BayObLG, Entscheidung vom 16.08.2004 - 4Z BR 45/04 (https://dejure.org/2004,4196)
BayObLG, Entscheidung vom 16. August 2004 - 4Z BR 45/04 (https://dejure.org/2004,4196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 1; ; FGG § 27; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 1; FGG § 27; GG Art. 19 Abs. 4
    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung einer Abschiebungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei Erledigung der Hauptsache; Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Grenze durch den Übergang von der Untersuchungshaft zur Vorbereitungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 307
  • BayObLGZ 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Dies dient auch der Entlastung der Gerichte, die damit Rechtsschutz insgesamt für alle Rechtsschutzsuchenden schneller und effektiver gewähren können (vgl. BVerfG vom 5.12.2001, Az. 2 BvR 527/99, BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04

    Eintragungsfähigkeit eines Bergschadensminderungsverzichts an einem …

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00

    Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines beendeten Freiheitsentzuges

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    So hat das Bundesverfassungsgericht in Fällen der Abschiebungshaft ein Rechtsschutzbedürfnis auch nach Erledigung der Hauptsache bejaht, da die (tatsächlich stattgefundene) Inhaftierung in schwerwiegender Weise in das Grundrecht auf Freiheit der Person eingreife und die Haftanordnung den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens impliziere, somit geeignet sei, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. BVerfG a.a.O., BVerfG vom 24.7.2002, Az. 2 BvR 2266/00, AuAs 2002, 200, 201).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen …

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Zusammenhang mit der …

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
    Gemäß dem Beschleunigungsgebot darf die Ausländerbehörde den Erlass der Ausweisungsverfügung nicht bis zu einer etwaigen Verurteilung des Betroffenen zurückstellen, um dessen Ausweisung zusätzlich hierauf stützen zu können (vgl. BayObLGZ 1998, 124, 133).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags …

    3 Z 7/79">BayObLGZ 1979, 211, 213; FGPrax 2004, 307, 308), kann offen bleiben.

    Erforderlich für die Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde ist jedenfalls ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Freiheit (vgl. BVerfGE 104, 220, 233; BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308;… Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 12) durch die gerichtliche Entscheidung, an dem es hier fehlt.

  • KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07

    Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen …

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führe zu keinem schwerwiegenden hoheitlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründe somit auch kein Feststellungsinteresse nach der Erledigung der Hauptsache (BayObLG, Beschluss vom 16. August 2004 - 4Z BR 045/04 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG, 25. ZS, Beschluss vom 29. März 2006 - 25 W 32/05).

    Insofern ist der hiesige Fall auch anders gelagert als der Sachverhalt, den das BayObLG in seinem Beschluss vom 16. August 2004 - 4Z BR 045/04 - (…a.a.O) zu entscheiden hatte.

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der …

    An einem Rehabilitierungsinteresse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Anordnung der Sicherungshaft erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich - wie hier - in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris; BayObLG FGPrax 2004, 307, 308).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

    An einem anerkennenswerten Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen fehlt es aber, wenn dieser - wie hier - in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe wegen einer von ihm begangenen Straftat verbüßte und der Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht damit in der Sache gerechtfertigt war (vgl. BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308 mwN).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96;… OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung …

    Ein berechtigtes Interesse an einer zusätzlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ist dann nicht gegeben (BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 88, 89; Jennissen, FGPrax 2009, 93, 98;… Keidel/Budde, a.a.O., § 62 Rn. 12;… Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 62 Rn. 16; vgl. auch BGH, NJOZ 2008, 1890, 1897 Tz. 28; a.A. OLG Köln, FGPrax 2006, 232).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2004 - 20 W 421/04

    Erledigte Unterbringungsmaßnahme: Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Dies gilt jedoch nur für den Zeitraum, vom 03. bis zum 08. Juni 2004, in welchem die Unterbringungsanordnung auch vollzogen wurde, wo hingegen ein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer nicht mehr vollzogenen Unterbringungsanordnung zu verneinen ist (vgl. ebenso für den Fall der Abschiebungshaft BayObLG, Beschluss vom 16. August 2004 - 4 Z BR 45/04 - dokumentiert bei Melichor - und Senatsbeschluss vom 07. Oktober 2004 - 20 W 308/04).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 98/06

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung bei …

    Ob ein solcher Antrag auch deshalb hätte erfolglos bleiben müssen, weil die beantragte Haft zu keinem Zeitpunkt vollzogen wurde (vgl. BayObLGZ 2004, 233), kann auf sich beruhen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - 18 E 703/03

    Ersatzzwangshaft Haftanordnung Haftantrag Fortsetzungsfeststellungsinteresse …

    Rn. 29 Vgl. zu der entsprechenden Problematik einer nicht vollzogenen (als Überhaft angeordneten) Abschiebungshaft Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. August 2004 - 4 Z BR 45/04 -, InfAuslR 2004, 444.
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde ( BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04 ; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96;… OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04

    Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des …

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