Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.04.2005 - 15 W 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
WEG § 45 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses betr. Ermächtigung des Verwalters zum Einzug der Wohngeldzahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Mehrheitsbeschluss über die Erteilung von Einzugsermächtigungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtswirkung eines Eigentümerbeschlusses; Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Befolgung der Versammlung; Abwicklung von Wohngeldzahlungen; Erteilung einer Einzugsermächtigung für den Lastschriftverkehr; Sofortige erste Beschwerde gegen den Beschluß des ...
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen, 02.06.2004 - 3 II 37/04
- LG Essen, 12.11.2004 - 9 T 98/04
- OLG Hamm, 21.04.2005 - 15 W 26/05
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 255
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2005 - 15 W 26/05
Die Beschwer des Rechtsmittelführers ist im Hinblick auf die von ihm geltend gemachten Rechtsbeeinträchtigung zu bewerten, die nach der auch im Verfahren nach dem WEG anwendbaren Vorschrift des § 20 Abs. 1 FGG Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels ist (BGH NJW 2003, 3124).Besonderheiten können allerdings im Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG gelten, wenn dem Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung keine meßbaren Vermögensnachteile entstehen, er vielmehr mit seinem Rechtsmittel allein eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß seinen Vorstellungen durchsetzen will (BGH NJW 2003, 3124, 3125 für die Anfechtung einer Entscheidung, durch die ein Eigentümerbeschluß für ungültig erklärt worden ist).
- BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99
Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2005 - 15 W 26/05
Eine konkludente Genehmigung des Schuldners liegt nicht bereits in einem mehrmonatigen Schweigen auf einen ihm zugegangenen Tageskontoauszug oder auch auf einen Rechnungsabschluß (vgl. BGHZ 144, 349 = NJW 2000, 2667 m.w.N.). - BGH, 24.06.1985 - II ZR 277/84
Widerspruch - Genehmigung im Einzugsermächtigungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2005 - 15 W 26/05
Aufgrund des Girovertrages ist der Beteiligte zu 1) zwar gegenüber seinem Bankinstitut zur Vermeidung einer etwa entstehenden Schadensersatzpflicht in gewissem Maß zu einer laufenden Kontrolle der Kontobewegungen (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2326, 2327) und im Fall der Verhinderung gehalten, für seine Vertretung in dieser Beziehung Sorge zu tragen. - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2005 - 15 W 26/05
Maßgebend ist danach regelmäßig die vermögensmäßige Beeinträchtigung allein des Beschwerdeführers, die sich für ihn ergibt, wenn es bei der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts verbleibt (BGHZ 119, 216 = NJW 1993, 2205).
- LG München I, 06.05.2010 - 16 T 16191/09
Zur Anerkennung einer durch ein kamerunisches Gericht ausgesprochenen …
Ein solches ist dem Kindeswohl aber eher abträglich (BayObLGZ 2000, 180, 186 f.; KG FGPrax 2005, 255, 258).
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