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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3854
OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03 (https://dejure.org/2004,3854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2004 - 15 W 456/03 (https://dejure.org/2004,3854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2004 - 15 W 456/03 (https://dejure.org/2004,3854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 154 Abs. 2
    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in der Kostenberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine gerichtliche Sachentscheidung auf eine Notariatskostenbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer notariellen Kostenrechnung für Beurkundung der Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Einrede der Verjährung; Aufhebung einer Kostenberechnung; Anforderungen an Kostenrechnung; Reichweite des Zitiergebots; Erstreckung auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 45
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung

    Hierzu wird es in Rechtsprechung und Literatur teilweise für notwendig erachtet, dass nicht nur der jeweilige Paragraph der angewendeten Vorschrift der Kostenordnung angegeben wird, sondern auch deren maßgeblicher Absatz und eine Gliederungsnummer, soweit die Vorschrift in dieser Weise gegliedert ist und mehrere Gebührentatbestände enthält (OLG Köln JurBüro 1982, 1876, 1877; OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 1244, 1245; OLG Zweibrücken MDR 1986, 1038; OLG Hamm MDR 1992, 716; JurBüro 1997, 100; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Düsseldorf RNotZ 2001, 174, 175; LG Hannover JurBüro 1995, 102 m. Anm. Mümmler; Schmidt, FGPrax 1996, 41; a.M. KG DNotZ 1974, 505, 506; OLG Düsseldorf JurBüro 1975, 810, 811; OLG Braunschweig MDR 1976, 411, 412; OLG Hamm FGPrax 2005, 45, 46; Delp, JurBüro 1976, 733, 734).

    Die Angabe des Absatzes oder Gliederungspunktes der Vorschrift ist entbehrlich (vgl. BayObLGZ 1990, 275, 278; KG FGPrax 1996, 157, 158 m. Anm. Schmidt; OLG Hamm, FGPrax 2005, 45, 46;… Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 154 Rdn. 8).

  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06

    Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an …

    3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; NJW-RR 2000, 366; FGPrax 2005, 45; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.
  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04

    Bewertung einer Belastungsvollmacht

    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06

    Zur Reichweite des Zitiergebots des § 154 Abs. 2 KostO

    Das Landgericht hat zu dieser Frage unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 02.09.2004 - 15 W 456/03 (JurBüro 2005, 152 ff) ausgeführt: Das Zitiergebot unterliege hinsichtlich der Auslagenvorschriften nicht derselben Strenge wie bei den Gebührenvorschriften, wenn sich der angewendete Auslagentatbestand unter Hinzuziehung der Teilangabe aus den Gesamtumständen ergebe.
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen …

    Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewandten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (Vgl. BGH NJW-RR 2007, 784 = ZNotP 2007, 118, 119; Senat FGPrax 2005, 45, 46).
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06

    Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b …

    Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewendeten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (vgl. BGH, ZNotP 2007, 118, 119; Senat, FGPrax 2005, 45, 46).
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