Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AsylVfG § 14 Abs. 4 S. 3; ; FEVG § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 14 Abs. 4 S. 3; FEVG § 16
Erstattung von außergerichtlichen Kosten des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Fortführung eines Rechtsmittels mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme nach Erledigung einer; Haftanordnung durch Entlassung aus der Haft; Ende der Abschiebungshaft mit Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes über ...
Verfahrensgang
- AG Essen - 71 XIV 2570
- LG Essen, 08.06.2004 - 7 T 334/04
- OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 49
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04
Nach Erledigung der Haftanordnung durch Entlassung aus der Haft kann der Betroffene sein Rechtsmittel mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme fortführen (BVerfG NJW 2002, 2456). - OLG Düsseldorf, 13.02.2004 - 3 Wx 25/04
Kosten der Rechtsverfolgung bei Aufhebung der Inhafftierung eines zunächst zu …
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2004 - 15 W 269/04
Dabei kann offen bleiben, inwieweit die Vorschrift des § 16 FEVG allgemein durch eine am Gesichtspunkt der Billigkeit orientierte Kostenverteilung auf der Grundlage des § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG verdrängt wird (vgl. dazu sehr weitgehend OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141 = InfAuslR 2004, 210).
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03
Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen …
Die Abschiebungshaft endet mit Zustellung der Entscheidung des Bundesamts, spätestens jedoch vier Wochen nach Eingang des Asylantrags beim Bundesamt, es sei denn, der Asylantrag wurde (vor Ablauf der Frist - vgl. dazu den Beschluss des OLG Hamm vom 30. August 2004 in der Sache 15 W 269/04 - dokumentiert bei Melchior und den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2003 in der Sache 3 Wx 39/03 dokumentiert bei Melchior; vgl. auch BayObLG Beschluss vom 2. März 2004 in der Sache 4Z BR 14/04 - dokumentiert bei Melchior = BayVBl. 2004, 539) als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt. - OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06
Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch …
Wegen der außergerichtlichen Kosten des Betroffenen war infolge der rechtswidrigen Haft eine Erstattungsanordnung zu treffen, wobei es offen bleiben kann, ob diese aus einer entsprechenden Anwendung des § 16 FEVG (so OLG Hamm FGPrax 2005, 49;… OLG München a. a. O.) oder aus § 13 Abs. 1 S. 1 FGG (so OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141) folgt. - OLG Köln, 01.07.2008 - 16 Wx 76/08
Zu den Voraussetzungen einer Sicherungshaft zur Zurückweisung
Wegen der außergerichtlichen Kosten des Betroffenen war infolge der rechtswidrigen Haft eine Erstattungsanordnung zu treffen, wobei es offen bleiben kann, ob diese aus einer entsprechenden Anwendung des § 16 FEVG (so OLG Hamm FGPrax 2005, 49;… OLG München a. a. O.) oder aus § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG (so OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141) folgt.
- OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 13/09
Zulässigkeit der Abschiebungshaft bei Unterbleiben einer möglichen Abschiebung …
Gibt die Ausländerbehörde in dem Freiheitsentziehungsverfahren zur Einlegung eines Rechtsmittels Anlass, weil sie die Haft nicht rechtzeitig beendet, so ist für diese Rechtsmittelinstanz die ungerechtfertigte Aufrechterhaltung der Haft der unbegründeten Antragstellung im Sinne des § 16 FEVG gleichzustellen (vgl. auch Senat FGPrax 2005, 49 = InfAuslR 2005, 114 und OLG München OLG-Report 2009, 24). - OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 327/07
Anfechtung der Feststellung der Rechtswidrigkeit
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Aufrechterhaltung der Haft für einen Zeitraum nach Ablauf der zwingenden Frist des § 14 Abs. 3 S. 3 AsylVfG der unbegründeten Antragstellung im Sinne des § 16 FEVG gleichzustellen ist (FGPrax 2005, 49, 50). - OLG Köln, 04.05.2005 - 16 Wx 61/05
Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebehaft
Diese Feststellung braucht sich nicht darauf zu beziehen, ob die Haft von Anfang an rechtswidrig war, sondern kann auch darauf beschränkt werden, dass diese ab einem bestimmten späteren Zeitpunkt an nicht mehr zulässig war (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 141; OLG Hamm FGPrax 2005, 49 = OLGReport 2005, 38).
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