Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 1631 b; FamFG §§ 151 Nr. 6, 167 Abs. 1 Satz 1, 335 Abs. 1 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Beschwerdebefugnis einer Person seines Vertrauens; Voraussetzungen der Genehmigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1631b BGB, § 151 Nr 6 FamFG, § 167 Abs 1 S 1 FamFG, § 335 Abs 1 Nr 2 FamFG
Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Beschwerdebefugnis einer Person seines Vertrauens; Voraussetzungen der Genehmigung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines minderjährigen Kindes und Beschwerdebefugnis hiergegen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwerdebefugnis bei der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterbringung eines Minderjährigen und die Beschwerdebefugnis
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geschlossene Unterbringung eines noch nicht 14-jährigen Kindes bei Störung der psychosexuellen Entwicklung mangels anderer Therapiemöglichkeiten rechtmäßig
- spiegel.de (Pressemeldung, 04.12.2012)
Sexuell auffälliger Zwölfjähriger: Bundesrichter genehmigen Freiheitsentzug
Verfahrensgang
- AG Coesfeld, 30.01.2012 - 5 F 3/12
- OLG Hamm, 21.05.2012 - 8 UF 46/12
- BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 65
- MDR 2013, 39
- FGPrax 2013, 41 (Ls.)
- FamRZ 2013, 115
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten …
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12
Zur Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines minderjährigen Kindes nach § 1631b BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012, XII ZB 661/11, FamRZ 2012, 1556).Eigen- und Fremdgefährdung sind insoweit eng miteinander verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 - FamRZ 2012, 1556 Rn. 19 mwN).
- BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12
Deshalb können im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Kindeswohls in diesen Verfahren (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079) bei der Auslegung der Unterbringungsvorschriften die Wertungen, die in den §§ 155 ff. zum Ausdruck kommen, berücksichtigt werden (…vgl. Schulte-Bunert/Weinreich/Ziegler FamFG 3. Aufl. § 167 Rn. 4).
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16
Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im …
Dies kann sich aus Äußerungen des Betroffenen, aber auch aus sonstigen Umständen ergeben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012, XII ZB 386/12, FamRZ 2013, 115).Rn. 15 aa) Als solche kommt - anders als nach §§ 315 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 335 Abs. 1 Nr. 2 FamFG bei Unterbringungssachen (zur Ausnahme bei Kindern unter 14 Jahren vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 386/12 - FamRZ 2013, 115 Rn. 13 ff.) und nach §§ 418 Abs. 3 Nr. 2, 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG bei Freiheitsentziehungssachen - auch eine Person in Betracht, die der Betroffene nicht benannt hat.
Dies kann sich aus Äußerungen des Betroffenen, aber auch aus sonstigen Umständen ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 386/12 - FamRZ 2013, 115 Rn. 16;… Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Harm Betreuungsrecht 6. Aufl. § 274 FamFG Rn. 25).
- BGH, 27.11.2024 - XII ZB 164/24
Freiheitsentziehende Maßnahmen gegen Kinder und Jugendliche: …
Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, Gründe für eine geschlossene Unterbringung abschließend aufzuzählen, da diese Gründe zu vielschichtig sind (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 - FamRZ 2012, 1556 Rn. 19 und vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 386/12 - FamRZ 2013, 115 Rn. 20). - OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 6 UF 205/24
Maximale Dauer freiheitsentziehender Unterbringung und Fixierung zur …
Eine geschlossene Unterbringung kommt demnach nur als letztes Mittel und nur für die kürzeste angemessene Zeit in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - XII ZB 386/12 -, NJW-RR 2013, 65).
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Rechtsprechung
| OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Der Gläubiger eines Buchgrundpfandrechts ist unbekannt im Sinne von § 1170 BGB, wenn infolge seiner Eintragung vor über 110 Jahren die Identität des eingetragenen Gläubigers nicht geklärt ist und auch nicht mehr ermittelt werden kann, wer seine Erben geworden sind.
- rechtsportal.de
BGB § 1170; FamFG § 449
Begriff des unbekannten Gläubigers im Sinne von § 1170 BGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Aufgebot bei Altgrundpfandrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unbekannter Gläubiger einer 114 Jahre alten Buchhypothek kann im Wege des Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 03.08.2012 - II 78/12
- OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12
Papierfundstellen
- DNotZ 2013, 146
- FGPrax 2013, 41
- Rpfleger 2013, 324
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt …
Auszug aus OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12
12 a) Ein Grundpfandberechtigter ist in jedem Falle dann unbekannt im Sinne von § 1170 BGB, wenn seine Identität nicht zu klären ist (BGH NJW-RR 2004, 664/665; Rpfleger 2009, 325/326). - BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03
Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts
Auszug aus OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12
12 a) Ein Grundpfandberechtigter ist in jedem Falle dann unbekannt im Sinne von § 1170 BGB, wenn seine Identität nicht zu klären ist (BGH NJW-RR 2004, 664/665; Rpfleger 2009, 325/326). - OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 6 Wx 1/12
Erlass eines Aufgebots zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes: …
Auszug aus OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12
Danach ist in der Regel eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit für die glaubhaft zu machende Tatsache ausreichend, aber auch erforderlich (OLG Brandenburg vom 10.5.2012, 6 Wx 1/12 zitiert nach juris).
- OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht iSv § 12 Abs. 1 GBO bei bloßer …
Glaubhaftmachung erfordert eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit für die glaubhaft zu machende Tatsache (BGHZ 156, 139/142; Senat vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12 = Rpfleger 2013, 324;… Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 294 Rn. 6). - OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Grundeigentümers an einer Gehwegfläche
Da die Eintragung der letzten Eigentümer schon über 110 Jahre zurückliegt und seitdem keine weiteren Eintragungen dazu beantragt wurden, erfordern die möglichen Folgen der Durchführung des Aufgebots auch kein besonders hohes Maß an Sicherheit dafür, dass die Identität des Berechtigten nicht zu klären ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12, FGPrax 2013, 41, zum Fall einer 114 Jahre zurück liegenden Eintragung eines Grundpfandrechtsgläubigers). - OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 302/17
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss unbekannter Gläubiger
Denn Glaubhaftmachung (§ 31 FamFG) setzt voraus, dass dem Gericht die überwiegende erhebliche Wahrscheinlichkeit der Wahrheit der glaubhaft zu machenden Tatsache vermittelt wird (BGHZ 156, 139/141 f.; Senat vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12 = FGPrax 2013, 41/42). - OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 360/16
Kein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Hypothekengläubigers bei Erfüllung der …
Ist - wie hier - eine natürliche Person als Inhaber einer Buchhypothek eingetragen, kann der Gläubiger unbekannt im Sinne von § 1170 BGB sein, wenn der eingetragene Gläubiger verstorben und nicht aufzuklären ist, wer ihn beerbt hat (vgl. BGH NJW-RR 2004, 664/665; 2014, 1360/1361; NJW 2014, 693/694; Senat vom 29.11.2012, 34 Wx 478/11 = NJOZ 2013, 967; vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12 = FGPrax 2013, 41; Schäuble ZEV 2013, 589/590). - OLG München, 29.11.2012 - 34 Wx 478/11
Ausschluss eines Hypothekengläubigers: Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens bei …
Dies ist _ wie in der Rechtsprechung anerkannt _ nicht nur bei Briefrechten, sondern auch im Fall von Buchpfandrechten denkbar (…BGH aaO.; Senat vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12) und kommt etwa dann in Betracht, wenn eine juristische Person als Gläubiger eingetragen ist, die nicht (mehr) existiert und für die auch keine Feststellungen zur Rechtsnachfolge möglich sind (Wenckstern DNotZ 1993, 547/549).
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