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Rechtsprechung
   OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35512
OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16 (https://dejure.org/2016,35512)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2016 - 31 Wx 99/16 (https://dejure.org/2016,35512)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2016 - 31 Wx 99/16 (https://dejure.org/2016,35512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 42
  • Rpfleger 2017, 16
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 13.10.2011 - 6 W 206/11

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrags im Beschwerdeverfahren gegen …

    Auszug aus OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16
    Dies gilt umso mehr, als die Beschwerdeführerin auch im Abhilfeverfahren ihren Erbscheinsantrag ändern kann (OLG Celle FGPrax 2011, 321) bzw. auch eine Antragstellung im Wege von Haupt- und Hilfsantrag möglich ist (…J. Mayer: in MüKo BGB 6. Auflage § 2353 Rn. 72).
  • OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorlage an das Beschwerdegericht …

    Auszug aus OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16
    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Begründung der Beschwerde angekündigt wird (OLG Koblenz BeckRS 2007, 18250;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 36. Auflage § 572 Rn. 3;… Keidel/Sternal, a. a. O.).
  • OLG Braunschweig, 10.08.2020 - 3 W 92/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Keine Anwendbarkeit des …

    Aufgrund dieser Schreiben hätte der Rechtspfleger die Sache gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 ZustVO-Justiz dem Nachlassrichter zur weiteren Bearbeitung vorlegen müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. September 2016 - 31 Wx 99/16 -, FGPrax 2017, S. 42 [43] zur bayerischen Parallelvorschrift; OLG Hamburg…, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 W 85/16 -, FGPrax 2017, S. 129 zur hamburgischen Parallelvorschrift).

    Rn. 20 2. Hat - wie hier - statt des zuständigen Richters der unzuständige Rechtspfleger entschieden, ist die Sache - unabhängig von ihrer etwaigen inhaltlichen Richtigkeit - vom Beschwerdegericht aufzuheben, an das Nachlassgericht zurückzuverweisen und zugleich dem Richter vorzulegen (BGH…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03 -, NJW-RR 2005, S. 1299; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 W 129/19 -, juris, Rn. 10; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. März 2018 - 2 W 31/16 -, FGPrax 2018, S. 223 [225] [die frühere a.A. aufgebend]; OLG München, Beschluss vom 13. September 2016 - 31 Wx 99/16 -, FGPrax 2017, S. 42 [43]; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 15 W 210/16 -, FGPrax 2016, 229 [230] m.w.N.;… Keller/von Schrenck, in: JA 2016, S. 51 [53];… Krätzschel, in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage 2019, § 38 Rn. 16 und § 39, Rn. 5).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2026 - 5 W 80/25

    Nachlassrichterzuständigkeit für Abhilfeverfahren bei Beschwerde gegen die …

    Sind allerdings die Umstände, die die Zuständigkeit begründen, im - maßgeblichen - Zeitpunkt der Entscheidung über die (Nicht-)Abhilfe entfallen, muss das im weiteren Verfahren berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 8. März 2024 - 5 W 7/24; vgl. OLG München, FGPrax 2017, 42).

    Solche zur Zuständigkeit des Nachlassrichters führende Einwände hat die Beteiligte zu 1) hier mit ihrer Beschwerde gegen die ebenfalls noch von der Rechtspflegerin getroffene Einziehungsentscheidung erhoben, was ihr mangels vorheriger, an sich auch gebotener Anhörung (Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes;… Weidlich, in: Grüneberg, BGB 85. Aufl., § 2361 Rn. 9) zuvor auch nicht möglich war; spätestens dann hätte die Sache dem Nachlassrichter zur verfahrenskonformen Durchführung des Abhilfeverfahrens vorgelegt werden müssen, was nicht geschehen ist und zur Unwirksamkeit dieser Entscheidung führt (Senat, Beschluss vom 8. März 2024 - 5 W 7/24; OLG München, FGPrax 2017, 42, 43; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03, NJW-RR 2005, 1299; OLG Braunschweig, ErbR 2021, 357, 359).

    Rn. 11 Weist das Nichtabhilfeverfahren schwere Mängel auf, insbesondere weil es - wie hier - bislang an einer (wirksamen) Entscheidung über die Abhilfe fehlt, so kann das Beschwerdegericht, gegebenenfalls unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfe- bzw. Vorlageverfügung, die Sache an das Erstgericht - und dort an den zuständigen Nachlassrichter - zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 8. März 2024 - 5 W 7/24; Beschluss vom Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 5 W 71/17; OLG München, FGPrax 2017, 42; FamRZ 2017, 331; OLG Düsseldorf, ZEV 2017, 178; KG, JurBüro 2015, 435;… Sternal, in: Sternal (vorm. Keidel), a.a.O., § 69 Rn. 20).

  • OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle …

    Funktionell zuständig für die Entscheidung über die Einziehung des Erbscheins ist dann nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter (im Anschluss an OLG München Beschluss v. 13.9.2016 - 31 Wx 99/16).
  • OLG München, 16.01.2019 - 31 Wx 438/18

    Verstoß gegen den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes bei Entscheidung auf …

    Zweck des Abhilfeverfahrens - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ist es, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung noch einmal überprüft und der Beschwerde gegebenfalls abhilft, bevor das Obergericht mit ihr befasst wird (OLG München Rpfleger 2017, 16;… Lipp in: MüKo ZPO, 4. Auflage § 572 Rn. 5).
  • OLG München, 08.10.2025 - 33 W 1013/25

    Notarielles Nachlassverzeichnis, Zwangsgeldantrag, Disziplinarmaßnahme, …

    Rn. 10 a) Zweck des Abhilfeverfahrens ist es, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung noch einmal überprüft und der Beschwerde gegebenenfalls abhilft, bevor das Obergericht mit ihr befasst wird (OLG München, 31 Wx 99/16, FGPrax 2017, 42;… MüKoZPO/Hamdorf, 6. Auflage 2020, § 572 Rn. 5).
  • OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23

    Zu den Anforderungen an eine Nichtabhilfeentscheidung in einem Nachlassverfahren

    Rn. 10 1. Zweck des Abhilfeverfahrens - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ist es, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung noch einmal überprüft und der Beschwerde gegebenenfalls abhilft, bevor das Obergericht mit ihr befasst wird (OLG München, 31 Wx 99/16, FGPrax 2017, 42;… MüKoZPO/Hamdorf, 6. Auflage 2020, § 572 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 83/22

    Zurückweisung eines geänderten Erbscheinsantrags - Beschwerde

    Jedoch folgt der Senat der Auffassung, dass ein Antrag bereits dann noch rechtzeitig in das Verfahren eingeführt worden ist, wenn er so zusammen mit der Beschwerde gestellt wird, dass er vom Nachlassgericht im Rahmen seiner Abhilfeentscheidung berücksichtigt werden kann (…MüKo BGB/Grigowitz, 9. Aufl. 2022, § 2353, Rn 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007,3 Wx 44/07; OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, 6 W 206/11, FGPrax 2011, 321; OLG München FGPrax 2017, 42).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 3 W 83/22

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Aufhebung einer …

    Jedoch folgt der Senat der Auffassung, dass ein Antrag bereits dann noch rechtzeitig in das Verfahren eingeführt worden ist, wenn er so zusammen mit der Beschwerde gestellt wird, dass er vom Nachlassgericht im Rahmen seiner Abhilfeentscheidung berücksichtigt werden kann (…MüKo BGB/Grigowitz, 9. Aufl. 2022, § 2353, Rn 147; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007, 3 Wx 44/07; OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2011, 6 W 206/11, FGPrax 2011, 321 ; OLG München FGPrax 2017, 42 ).
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