Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 GBO
Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren - notar-drkotz.de
Anforderungen an eine Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 18
Verfahren des Grundbuchamts bei Möglichkeit der Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund Anwendung ausländischen Güterrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2017, 60
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- OLG Schleswig, 19.08.2009 - 2 W 82/09
Eintragung von im gesetzlichen Güterstand nach niederländischem Recht lebenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Es bleibt dann unklar, was mit einem "Nachtrag gemäß Art. 15 EGBGB" gemeint sein soll, etwa eine klarstellende Bezeichnung bzw. ein Nachweis des geltenden Güterrechts (vgl. den letzten Satz der Zwischenverfügung) oder gar der Abschluss einer Rechtswahlvereinbarung nach Art. 15 Abs. 2 EGBGB, die ausweislich der Zwischenverfügung als "nicht getroffen" vermisst wird (vgl. hierzu etwa Schleswig-Holsteinisches OLG Rpfleger 2010, 73, zitiert nach juris).Jedenfalls ergibt sich der konkrete Inhalt einer derartigen Vereinbarung, der dem gestellten Eintragungsantrag zum Erfolg verhelfen könnte, aus der Zwischenverfügung nicht (vgl. auch dazu Schleswig-Holsteinisches OLG Rpfleger 2010, 73).
Anders verhält es sich nur, wenn die Anwendbarkeit eines bestimmten inländischen oder ausländischen Güterrechts - etwa auf Grund der Angaben in den vorgelegten Urkunden - feststeht und dieses Güterrecht der beantragten Eintragung in dem Sinne entgegen steht, dass hierdurch das Grundbuch unrichtig würde (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542 [OLG Düsseldorf 03.11.1999 - 3 Wx 343/99] ; Schleswig-Holsteinisches OLG Rpfleger 2010, 73, je m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99
Eintragung des Erwerbs in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts im Grundbuch
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Anders verhält es sich nur, wenn die Anwendbarkeit eines bestimmten inländischen oder ausländischen Güterrechts - etwa auf Grund der Angaben in den vorgelegten Urkunden - feststeht und dieses Güterrecht der beantragten Eintragung in dem Sinne entgegen steht, dass hierdurch das Grundbuch unrichtig würde (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542 [OLG Düsseldorf 03.11.1999 - 3 Wx 343/99] ; Schleswig-Holsteinisches OLG Rpfleger 2010, 73, je m. w. N.).Insbesondere erlauben bloße Zweifel - wie gesagt - keine Zwischenverfügung zu dem Zweck, erstmals eine IPR-Aufklärung zu betreiben (…vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3421 b;… Zeiser in BeckOK GBO, Stand 01.06.2016, "Internationale Bezüge" Rz. 77;… Meikel/Hertel, GBO, 11. Aufl., Einl G Rz. 182; BayObLG NJW-RR 1986, 893; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542; Senat, Beschluss vom 20.02.2014, 20 W 38/14).
- BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00
Eintragung ausländischer Ehegatten als Bruchteilseigentümer
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Auch in diesem Falle dürfte die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch im Falle der Eintragung unrichtig werden könnte, für eine Zurückweisung des Eintragungsantrags oder eine Zwischenverfügung, die hierzu auf eine weitere Klärung abzielt, nicht ausreichen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 893 und NJW-RR 2001, 879 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ).Hier dürfte aufgrund des Eingangs der notariellen Urkunde feststehen, dass die Beteiligte zu 3. die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, nachdem sie sich durch einen thailändischen Reisepass ausgewiesen hat (vgl. dazu auch BayObLG MittBayNot 2001, 221).
- BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86
Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Auch in diesem Falle dürfte die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch im Falle der Eintragung unrichtig werden könnte, für eine Zurückweisung des Eintragungsantrags oder eine Zwischenverfügung, die hierzu auf eine weitere Klärung abzielt, nicht ausreichen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 893 und NJW-RR 2001, 879 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ).Insbesondere erlauben bloße Zweifel - wie gesagt - keine Zwischenverfügung zu dem Zweck, erstmals eine IPR-Aufklärung zu betreiben (…vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3421 b;… Zeiser in BeckOK GBO, Stand 01.06.2016, "Internationale Bezüge" Rz. 77;… Meikel/Hertel, GBO, 11. Aufl., Einl G Rz. 182; BayObLG NJW-RR 1986, 893; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542; Senat, Beschluss vom 20.02.2014, 20 W 38/14).
- OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 20 W 186/12
Grundbuch: Inhalt einer Zwischenverfügung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Nach herrschender Auffassung und ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 03.07.2012, 20 W 186/12, zitiert nach juris) kann es nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das erst die Grundlage einer einzutragenden Rechtsänderung sein soll.Es ist grundsätzlich auch nicht Aufgabe des Senats als Beschwerdegericht, vor der abschließenden Entscheidung des Grundamts über dessen in formal unzulässiger Zwischenverfügung vorgebrachte inhaltliche Bedenken zu entscheiden bzw. dem Grundbuchamt zu einer weiteren Verfahrensführung - angesichts der die Senatsentscheidung tragenden Gründe dann ohnehin für dieses nur nicht bindende - Vorgaben zu machen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 03.07.2012, 20 W 186/12, zitiert nach juris).
- BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Allerdings ist das Grundbuchamt verpflichtet, das Grundbuch möglichst mit der wirklichen Rechtslage im Einklang zu halten, woraus gefolgert wird, dass das Grundbuchamt nicht an einer Eintragung mitwirken soll, durch die das Grundbuch unrichtig wird (vgl. BGHZ 35, 135;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 209 m. w. N.). - OLG München, 11.04.2011 - 34 Wx 160/11
Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Ob eine anfechtbare Zwischenverfügung vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats aufgrund des objektiven Erklärungsinhalts der Verfügung zu beurteilen, wobei ohne Bedeutung ist, dass das Grundbuchamt eine Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet hat oder behandelt wissen will (…vgl. dazu die Nachweise bei Demharter, a.a.O., § 71 Rz. 19; Senat Rpfleger 1997, 105 [OLG Frankfurt am Main 04.09.1996 - 20 W 299/96] ; OLG München Rpfleger 2011, 495 [OLG München 11.04.2011 - 34 Wx 160/11] ). - OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98
Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Ist aber dem jeweiligen Antragsteller nach dem Inhalt der erlassenen Zwischenverfügung eine diesbezügliche und sachgerechte Wahrnehmung seiner Rechte nicht möglich, ist sie ohne weiteres aufzuheben (vgl. dazu Senat FGPrax 1998, 170 [OLG Frankfurt am Main 29.06.1998 - 20 W 144/98] ). - BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92
Antrags- und Beschwerderecht eines Notars
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Die Zwischenverfügung ist nämlich ein Mittel, um dem Eintragungsantrag zum Erfolg, nämlich zur Eintragung zu verhelfen, wobei ihm alle sich nach dem Eingang richtenden Rechtswirkungen erhalten bleiben (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530 [BayObLG 09.12.1992 - 2 Z BR 106/92] ). - BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
Bestimmtheit der Zwischenverfügung - Verpflichtung zum ausschließlichen Verkauf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16
Dementsprechend hat die Zwischenverfügung zu enthalten die Angabe sämtlicher Hindernisse, die der Eintragung entgegenstehen, ferner die Bezeichnung sämtlicher Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse und schließlich die Setzung einer Frist zur Beseitigung der aufgezeigten Hindernisse (vgl. die Nachweise bei Senat Rpfleger 1994, 204; BayObLGZ 1997, 129). - OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96
Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung
- OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93
Belastbarkeit eines Grundstücks zugunsten eines Miteigentümers mit einem …
- OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16
Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Es ist grundsätzlich auch nicht Aufgabe des Senats als Beschwerdegericht, vor der abschließenden Entscheidung des Grundbuchamts über dessen in formal unzulässiger Zwischenverfügung vorgebrachte inhaltliche Bedenken zu entscheiden bzw. dem Grundbuchamt zu einer weiteren Verfahrensführung - angesichts der die Senatsentscheidung tragenden Gründe dann ohnehin für dieses nur nicht bindende - Vorgaben zu machen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt etwa in FGPrax 2017, 60, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts
Allerdings hat das Grundbuchamt, wenn Ehegatten als Berechtigte eingetragen werden sollen, das Güterrecht - auch im Falle einer möglichen Auslandsberührung - nicht zu erforschen (Senat vom FGPrax 2017, 60;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 3421).Insofern wird die Prüfungspflicht des Grundbuchamts nicht dadurch erweitert, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs in Betracht kommen kann, die nicht kraft deutschen, sondern kraft ausländischen Güterrechts eintreten könnte (Senat FGPrax 2017, 60).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt aufgrund der gemachten Angaben oder in sonstiger Weise die sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, weil z.B. ein Ehegatte als Alleinberechtigter eingetragen werden soll, obwohl das Recht in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft fällt; bloße Zweifel hingegen genügen nicht (Senat FGPrax 2017, 60; OLG München Rpfleger 2009, 445 [OLG München 16.02.2009 - 34 Wx 095/08] ; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 319; BayObLG …
Die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch durch die Eintragung eines Ehegatten etwa mit fremdländischem Namen wegen eines ausländischen Güterrechts unrichtig werden könnte, kann weder zur Zurückweisung eines Eintragungsantrags noch zum Erlass einer Zwischenverfügung zur Klärung des Güterstandes führen (Senat FGPrax 2017, 60; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107 [OLG Düsseldorf 03.11.1999 - 3 Wx 343/99] ;… 2017, 329, Demharter, aaO, § 33 Rz. 29).
- OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 166/18
Grundbuch: Auslegung einer Erklärung zur Auflassung
Ob die erstgenannte Verfügung überhaupt die Voraussetzungen einer wirksamen Zwischenverfügung erfüllt (vgl. dazu Senat FGPrax 2017, 60, zitiert nach juris) oder lediglich einen rechtlichen Hinweis darstellt, kann offenbleiben.
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