Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - I-3 Wx 145/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 1162, 1170 Abs. 1 Satz 1
Zum Aufgebotsverfahren durch den Erben des ursprünglichen Eigentümers eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2019, 46
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 204/18
Notwendige Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren zum …
Der Erbe kann in der Regel also nicht versichern, dass er nach materiellem Recht Gläubiger des Grundpfandrechts ist (Heckel, DNotZ 2017, 348 ff.;… Staudinger/Wiegand, a.a.O., § 1162 Rn. 12; vgl. auch Beschluss des Senats RNotZ 2012, 34 ff.; soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2012, FGPrax 2013, 134 f., in Bezug auf einen Grundschuldbrief eine im Ergebnis abweichende Meinung vertreten hat, gelten die dortigen Erwägungen hier schon deshalb nicht, weil es im vorliegenden Fall um einen Hypothekenbrief geht; zudem hat die letztgenannte Entscheidung des Senats Kritik erfahren und es dürften nach Auffassung des Senats gute Gründe dafür sprechen, die im hiesigen Fall für ausschlaggebend gehaltenen Gründe auch auf den Fall der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs anzuwenden; s. dazu auch schon Senat FGPrax 2019, 46 f. für den Ausschluss des unbekannten Gläubigers einer Briefgrundschuld).Rn. 28 Sind die Beteiligten zu 1 bis 4 als frühere Grundstückseigentümer und der Beteiligte zu 5 als gegenwärtiger Grundstückseigentümer also nicht antragsberechtigt für ein Verfahren gemäß § 466 ff. FamFG, bleibt für sie die Möglichkeit des Verfahrens nach §§ 447 ff. FamFG, 1170 BGB (Aufgebot des unbekannten Gläubigers), worauf das Amtsgericht zutreffend hingewiesen hat (s. dazu auch Senat FGPrax 2019, 46 f.).
- OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19
Glaubhaftmachung der Nichtexistenz nicht im Grundbuch eingetragener …
Soweit der Senat in der Vergangenheit eine abweichende Meinung vertreten hat und das Tatbestandsmerkmal des § 1170 Abs. 1 Satz 1 BGB "unbekannt" verneint hat, wenn allein der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist (Senat FGPrax 2013, 134 f.), hat dieser Standpunkt Kritik erfahren und der Senat hat bereits in zwei jüngeren Entscheidungen (FGPrax 2019, 46 und 191) zum Ausdruck gebracht, dass es offen erscheint, ob er an dieser Auffassung weiter festhält.Der Erbe bzw. der Nachlasspfleger kann also in der Regel nicht versichern, dass es in den letzten zehn Jahren nicht zu Rechtsänderungen oder einem Anerkenntnis gekommen ist (vgl. Senat RNotZ 2012, 34 ff.; FGPrax 2019, 46 ff.; OLG Düsseldorf, 25. Zivilsenat, RNotZ 2019, 390 f.;… allgemein: Keidel/Sternal, a.a.O., § 31 Rn. 12).
- OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22
Zulässigkeit eines durch den früheren Eigentümer eines Grundstücks gestellten …
Abgesehen davon, dass sich die vorgelegten Versicherungen hierüber nicht verhalten, ist Folgendes zu beachten: Es ist nicht ersichtlich, dass und aufgrund welcher Umstände die Beteiligten zu 1. und 1. angesichts dessen, dass sie nur von 2015 bis zum 02.01.2017 als Eigentümer eingetragen waren, für den Zehnjahreszeitraum zuverlässige Angaben zu der negativen Tatsache fehlender Anerkenntnishandlungen des jeweiligen Eigentümers aus eigener Wahrnehmung (vgl. zu diesen Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014 - N03 W 22/14 - juris Tz. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 Wx 254/19 - juris Tz. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 Wx 145/17 - juris Tz. 18;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 31 Rn. 12) machen können. - OLG Frankfurt, 27.01.2020 - 20 W 54/19
Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs
An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts unter Berücksichtigung der Auffassung des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 13.12.2012 (…I -3 Wx 247/12, 3 Wx 247/12, a.a.O., Rn. 26; ebenso OLG München Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17;… Rn. 22 - juris; neuerdings wird diese Auffassung vom OLG Düsseldorf allerdings selbst angezweifelt im Beschluss vom 12.10.2018, I-3 Wx 145/17, 3Wx 145/17, Rn. 10 - juris), wonach bei einer Briefgrundschuld - im Gegensatz zur Briefhypothek - der Nachweis, dass der Voreigentümer nicht über die Grundschuld verfügt habe, einfacher zu führen sei, weil mit Tilgung der gesicherten Forderung nicht sofort ein abtretungsfähiges Eigentümerrecht entstehe, sondern zuvor eine Zession an den Eigentümer erfolgen müsse, zu der es wegen der Erteilung der Löschungsbewilligung schon nicht komme.
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