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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42713
OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22 (https://dejure.org/2022,42713)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2022 - 2 Wx 219/22 (https://dejure.org/2022,42713)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2022 - 2 Wx 219/22 (https://dejure.org/2022,42713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 241
  • FGPrax 2023, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Rn. 16 Hiergegen hat die rechtliche Betreuerin im Namen der Betroffenen mit am 21.04.2022 beim Amtsgericht Bergisch Gladbach eingegangenen Schreiben vom 15.04.2022 Erinnerung eingelegt und sich hierbei auf den Beschluss des Senats vom 19.09.2019 berufen (2 Wx 264/19).

    Rn. 25 Hierzu hat der Senat in dem Beschluss vom 19.09.2019 (2 Wx 264/19) Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Sie hat sich hierbei auf Entscheidungen des OLG Nürnberg (Beschluss vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21) und OLG Celle (Beschluss vom 21.02.2020 - 2 W 27/20) gestützt.

    Hierbei hat sich das Landgericht auf die Entscheidung des OLG Nürnberg (Beschluss vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21) gestützt.

  • LG Köln, 21.09.2022 - 6 T 138/22
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 01.10.2022 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.09.2022, 6 T 138/22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 7 Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 01.10.2022 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.09.2022, 6 T 138/22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Hiergegen ist jedoch anzuführen, dass es nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes für die Bemessung des Geschäftswertes zwar nicht darauf ankommt, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar ist, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben bezieht (vgl. OLG München, Beschluss v. 18.01.2019, 34 Wx 165/18)..
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    So wird darauf abgestellt, nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostenvorschrift des Nr. 11101 KV GNotKG käme es (ebenso wie bei der vorhergehenden Bestimmung des § 92 KostO) allein darauf an, dass der Betreute Inhaber des Vermögens sei, so dass die Verwertbarkeit bzw. Verfügbarkeit unerheblich sei (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, 2 W 255/16; OLG Hamm, Beschluss v. 18.08.2015, 15 Wx 203/15).
  • LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17

    Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts des Nacherben bei der Bewertung des …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Insofern würde auch der teilweise beschrittene Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens zu kurz greifen (so u.a. LG Augsburg, Beschluss v. 06.04.2017, 51 T 258/17).
  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Rn. 27 Soweit der Senat mit Beschluss vom 14.09.2009 - 2 Wx 66/09 - zur Vorschrift des §.
  • OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Sie hat sich hierbei auf Entscheidungen des OLG Nürnberg (Beschluss vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21) und OLG Celle (Beschluss vom 21.02.2020 - 2 W 27/20) gestützt.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2025 - 20 W 212/24

    Berechnung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV-GNotKG bei Behindertentestament

    So wird die (erste) Auffassung vertreten, dass in Fällen des "Behindertentestaments", wenn also einer betreuten Person durch ein Testament eine Erbschaft als nicht befreitem Vorerben bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen ist, der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV-GNotKG (a. F.) für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen ist, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung seien (vgl. etwa OLG München FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg FamRZ 2020, 947; OLG Köln ZEV 2019, 704 und FGPrax 2023, 43; OLG Zweibrücken FGPrax 2021, 45; LG Ravensburg FamRZ 2023, 76, je zitiert nach juris;… Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 22. Aufl., KV Nr. 11101, Rz. 37a;… Rohsmedewer/Waldner, GNotKG, Stand: Juni 2025, Anl. 1 KV/Teil 1 -11101 Rz. 22;… Toussaint/Benner, Kostenrecht, 55. Aufl., GNotKG KV 11101 Rz. 4;… NK-Gesamtes KostenrechtNolpert, 3. Aufl., KV GNotKG Vorbem 1.1 Rz. 20e;… Dodegge/Roth/Dodegge, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 6. Aufl., Teil l, l. 5. a. bb.

    Auch auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung gerade nicht an (vgl. OLG Hamm FGPrax 2015, 278;… Bormann/Diehn/Sommerfeldt/Sommerfeldt, a.a.O., GNotKG KV Vorbem. 1.1, Rz. 11 m. w. N.); dies sehen auch Vertreter der ersten Ansicht (vgl. etwa OLG München FGPrax 2019, 89 m. w. N.; OLG Bamberg FamRZ 2020, 947; OLG Köln FGPrax 2023, 43;… NK-Gesamtes Kostenrecht Nolpert, a.a.O., KV GNotKG Vorbem 1.1 Rz. 20) nicht anders.

    Zum einen ist bereits fraglich, ob mit der Überwachung der die Vorerbschaft betreffenden Tätigkeiten des Betreuers in den hier einschlägigen Sachverhaltskonstellationen regelmäßig ein geringerer Aufwand verbunden ist als mit der Überwachung der Vermögensverwaltung durch einen sonstigen Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, wozu unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. etwa OLG München FGPrax 2019, 89; OLG Köln FGPrax 2023, 43 einerseits und etwa OLG Hamm FGPrax 2020, 293; OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 882; Harm Rpfleger 2021, 229 andererseits).

    Ungeachtet der Frage, ob nach der hier maßgeblichen Gesetzeslage ein Wertkorrektiv bei der Ermittlung des (Rein-)Vermögens überhaupt möglich ist (vgl. ablehnend zu unterschiedlichen Ansätzen OLG München FGPrax 2019, 89; OLG Köln FGPrax 2023, 43; OLG Rostock FGPrax 2021, 187) und diese Auffassung durch das Abstellen (nur) auf den Gebrauchs- bzw. Nutzungswert der Vorerbschaft im Ergebnis den obigen Ausführungen zur Nichtberücksichtigung der Verfügbarkeit des Vermögens bzw. der insoweit bestehenden Einschränkung für die Berechnung des Vermögens widerspricht, kann der Senat hierin auf dem Vermögen lastende und damit abzugsfähige Verbindlichkeiten im Sinne der Vorbem. 1.1 KV-GNotKG (a. F.) nicht erkennen.

  • OLG Schleswig, 20.04.2023 - 9 Wx 6/22

    Berücksichtigung von der Dauertestamentsvollstreckung unterliegendem …

    Rn. 58 Der Senat vertritt dabei die rechtliche Auffassung, dass es bei der Anwendung der Anmerkung 1 Satz 2 zu Nr. 11101 KV GNotKG formal auf den Beschluss über die Betreuerbestellung ankommt, ob die Betreuung sich lediglich auf einen Teil des Vermögens bezieht oder nicht (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 3. November 2022 - 2 Wx 219/22, MDR 2023, 241 f. m.w.N. in Rspr.).
  • LG Lübeck, 28.10.2024 - 7 T 259/24

    Wertfestsetzung entsprechend § 79 GNotKG bei einer Dauerbetreuung; Beginn der …

    Rn. 78 Der Senat vertritt dabei die rechtliche Auffassung, dass es bei der Anwendung der Anmerkung 1 Satz 2 zu Nr. 11101 KV GNotKG formal auf den Beschluss über die Betreuerbestellung ankommt, ob die Betreuung sich lediglich auf einen Teil des Vermögens bezieht oder nicht (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 3. November 2022 - 2 Wx 219/22, MDR 2023, 241 f. m.w.N. in Rspr.).
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