Rechtsprechung
| AG Rendsburg, 28.11.1994 - 11 C 1039/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung auf Räumung des Wohnraumes bei Misshandlung durch Mitmieter; Vorliegen von verbotener Eigenmacht; Kriterien für die Zumutbarkeit der Duldung des Mitbesitzes des Mitbewohners; Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FPR 1998, 150
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- LG Bochum, 09.03.1990 - 5 S 22/90
Auszug aus AG Rendsburg, 28.11.1994 - 11 C 1039/94
In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß unabhängig von dem Vorliegen einer verbotenen Eigenmacht im Sinne der §§ 858 BGB 940 a ZPO eine einstweilige Verfügung auf Räumung des Wohnraumes in Betracht kommt, wenn - wie hier - die Mitmieterin mißhandelt und bedroht wird und eine weitere Duldung des Mitbesitzes des Mitbewohners nicht mehr zugemutet werden kann (LG Bochum, NJW-RR 1990, Seite 896 (896); LG Braunschweig, NJW-RR 1991, Seite 832 (832); LG Mannheim WuM 1986, Seite 351 (351); Helle NJW 1991, Seite 212 (212 f.); Zöller-Vollkommer, § 940 a Rn 2).Dieser Auffassung, die unabhängig von dem gemeinsamen Abschluß eines Mietvertrages gilt (vergl. LG Bochum, NJW-RR 1990, Seite 896 (896)), schließt sich das Amtsgericht an.
- LG Braunschweig, 21.11.1990 - 3 T 44/90
Einstweilige Verfügung auf Untersagung des Betretens der Wohnung; Einstweilige …
Auszug aus AG Rendsburg, 28.11.1994 - 11 C 1039/94
In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß unabhängig von dem Vorliegen einer verbotenen Eigenmacht im Sinne der §§ 858 BGB 940 a ZPO eine einstweilige Verfügung auf Räumung des Wohnraumes in Betracht kommt, wenn - wie hier - die Mitmieterin mißhandelt und bedroht wird und eine weitere Duldung des Mitbesitzes des Mitbewohners nicht mehr zugemutet werden kann (LG Bochum, NJW-RR 1990, Seite 896 (896); LG Braunschweig, NJW-RR 1991, Seite 832 (832); LG Mannheim WuM 1986, Seite 351 (351); Helle NJW 1991, Seite 212 (212 f.); Zöller-Vollkommer, § 940 a Rn 2). - LG Mannheim, 10.04.1985 - 4 T 33/85
Auszug aus AG Rendsburg, 28.11.1994 - 11 C 1039/94
In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß unabhängig von dem Vorliegen einer verbotenen Eigenmacht im Sinne der §§ 858 BGB 940 a ZPO eine einstweilige Verfügung auf Räumung des Wohnraumes in Betracht kommt, wenn - wie hier - die Mitmieterin mißhandelt und bedroht wird und eine weitere Duldung des Mitbesitzes des Mitbewohners nicht mehr zugemutet werden kann (LG Bochum, NJW-RR 1990, Seite 896 (896); LG Braunschweig, NJW-RR 1991, Seite 832 (832); LG Mannheim WuM 1986, Seite 351 (351); Helle NJW 1991, Seite 212 (212 f.); Zöller-Vollkommer, § 940 a Rn 2).
- AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
Wohnraummiete: Räumungsanspruch des Mieters gegen ehemaligen nichtehelichen …
11 In der Rechtspraxis herrscht keine erkennbare Einigkeit, welche Rechtsgrundlage den Beklagten verpflichtet, die Wohnung, für die er kein vertragliches Mietrecht hat, zu räumen (Kündigung der GbR: AG Hamburg NJW-RR 1989, 271; AG Potsdam WuM 1994, 528; Wegfall der Geschäftsgrundlage: AG Gelsenkirchen WuM 1994, 194; § 1004 BGB: AG Rendsburg FPR 1998, 150; Ausübung des Hausrechts: AG Altenkirchen WuM 1989, 175; Wohnungsleihe: § 604 BGB;… gefälligkeitsmäßige Überlassung der Wohnung: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. vor § 535 Rz. 126).
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