Rechtsprechung
| BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Satz 2; AO 1977 § 162
- Kanzlei Prof. Schweizer
Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Trinkgelder - Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer auf Trinkgelder
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 19, 38 EStG
Lohnsteuer; Trinkgeldzahlungen im Gaststättengewerbe
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.10.1992 - 14 K 3210/90L
- FG Münster, 17.09.1993 - 14 K 3210/90
- BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Papierfundstellen
- BFHE 184, 474
- NZA 1998, 360
- BB 1998, 80
- DB 1998, 43
- BStBl II 1999, 323
- FR 1998, 107
- NZA-RR 1998, 224
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.10.1992 - VI R 62/88
Schätzung von Trinkgeldeinnahmen bei unglaubwürdigen Angaben
Auszug aus BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Entscheidend ist vielmehr, daß es "für eine Beschäftigung" (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gewährt wird, also als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu betrachten ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117).Denn es entspricht der Lebenserfahrung und bedarf deshalb keiner weiteren Feststellungen, daß an Bedienungen im Gaststättengewerbe üblicherweise Trinkgelder gezahlt werden (BFH in BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117).
- BFH, 13.03.1974 - VI R 212/70
Lohnsteuerabzug bei Zahlung von Arbeitslohn durch Dritte
Auszug aus BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Während die Gesetzesfassung, zu der das BFH-Urteil vom 13. März 1974 VI R 212/70 (BFHE 112, 150, BStBl II 1974, 411) ergangen ist, noch keine Regelung über Lohnzahlungen Dritter enthalten hatte, ist eine solche mit § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG 1975 eingefügt worden.Dem steht nicht entgegen, daß die Neufassung in § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG lediglich als Klarstellung angesehen worden war (…vgl. BTDrucks., a. a. O.), da sie vor Ergehen des BFH-Urteils in BFHE 112, 150, BStBl II 1974, 411 formuliert worden ist und an die in Abschn. 3 Abs. 6 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) vor 1975 wiedergegebene Rechtspraxis anknüpfte.
- BFH, 24.10.1990 - X R 161/88
Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der …
Auszug aus BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Dies stimmt mit den obigen Grundsätzen überein, denen zufolge gewerkschaftliche Streitunterstützungen keinen Arbeitslohn darstellen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337). - BFH, 22.10.1996 - III R 240/94
Trinkgelder können als mittelbare Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung …
Auszug aus BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Dem steht nicht entgegen, daß das Trinkgeld nicht wie das eigentliche, als vertragliche Gegenleistung vereinbarte Arbeitsentgelt vorher ausdrücklich versprochen und der Höhe nach festgelegt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1996 III R 240/94, BFHE 181, 468, BStBl II 1997, 346, 347, li. Sp., m. w. N.). - FG München, 20.10.1992 - 3 K 1886/91
Auszug aus BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 465 veröffentlichten Gründen statt.
- BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03
Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der …
Denn der Veranlassungszusammenhang einer Geldzuwendung mit dem Arbeitsverhältnis setzt stets voraus, dass diese "für eine Beschäftigung" (§ 19 Abs. 1 Satz 1 EStG) gezahlt wird, also im weitesten Sinn als Frucht der Arbeitsleistung anzusehen ist (BFH-Urteile vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337; vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117; vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323). - BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98
Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine …
Jedenfalls unterliegen derartige Drittlöhne dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber nur insoweit, als dieser über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird, z.B. dadurch, dass er in den Zahlungsvorgang eingeschaltet wird, oder dass seine Arbeitnehmer über derartige Zuflüsse Angaben machen (BFH-Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323;… in BFH/NV 2001, 35; vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512; in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; in BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496).Der Arbeitgeber ist auch nicht befugt, Besteuerungsgrundlagen zu Lasten seiner Arbeitnehmer zu schätzen, da das Gesetz eine derartige Befugnis, wie sie dem FA in § 162 der Abgabenordnung (AO 1977) eingeräumt wird, nicht eröffnet (BFH-Urteil in BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323).
Die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323, hält das FG wegen der "Konzerneinbindung des Belegschaftsgeschäfts" im Streitfall nicht für anwendbar.
- BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Geldwerter Vorteil - Überlassung einer Ware - Überlassung einer Dienstleistung - …
Auch bedürfte es Feststellungen dazu, ob die Klägerin nach Maßgabe der Ausführungen des erkennenden Senats in dem Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94 (BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323) entweder in den Vorgang der Vorteilsgewährung eingeschaltet war oder die Arbeitnehmer der Klägerin diese über die Vorteile unterrichtet haben.Der Senat kann (wie bereits im Urteil in BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323) dahinstehen lassen, ob die Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) bereits im Lohnsteuer-Abzugsverfahren verpflichtet sind, sich wie im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären.
- FG Köln, 18.02.2020 - 1 K 1309/18
Preisgeld für Dissertation ist einkommensteuerpflichtig
Das ist der Fall, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist, also (nach objektiven und wirtschaftlichen Gesichtspunkten) als "Frucht der Arbeitsleistung" für den Arbeitnehmer zu betrachten ist (BFH-Urteile vom 23.04.2009 VI R 39/08, BFHE 224, 571, BStBl II 2009, 668, vom 24.10.1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323). - BFH, 03.05.2007 - VI R 37/05
Sonderzahlung aus dem Konzernverbund des Arbeitgebers ist kein steuerfreies …
Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2004 VI R 33/97, BFHE 207, 230, BStBl II 2004, 1076, m.w.N.; zu Trinkgeldzahlungen vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117, und vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323). - BFH, 24.01.2001 - I R 119/98
Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn
Denn die seitens der B eingeräumten Optionsrechte unterfielen nicht dem Steuerabzug (§§ 38 ff. EStG 1990), weil es sich bei den Zuwendungen nach den den Senat bindenden (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) Feststellungen des FG nicht um Arbeitslohn handelt, der i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 "im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlt" wird, und weil die A als Arbeitgeberin des Klägers hiervon keine hinreichende Kenntnis hatte (vgl. dazu Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323; vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2000, 1313;… Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 38 Rdnr. B 40). - FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07
Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie
Trinkgelder gehören nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG als - von Dritten gezahlter - Arbeitslohn bei einem Kellner zu dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BStBl II 1999, 323). - BFH, 18.08.2005 - VI B 40/05
Steuerbefreiung für Trinkgelder gemäß § 3 Nr. 51 EStG für "Tronc-Einnahmen"?
Das FG hat zutreffend erkannt, dass es sich bei den Trinkgeldern, die von den Besuchern der S oder in deren Auftrag von den bei der S beschäftigten Personen dem Tronc zugewendet werden, um zusätzliches Entgelt für die erbrachte Dienstleistung handelt, das gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117, und vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323). - BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02
Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH unterliegen derartige Drittlöhne nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber unter anderem nur dann, wenn dieser über deren Höhe dadurch in Kenntnis gesetzt wird, dass er in den Vorgang der Vorteilsgewährung eingeschaltet war oder die Arbeitnehmer ihn über die Vorteile unterrichtet haben (…BFH-Urteile vom 10. Mai 2006 IX R 110/00, BFH/NV 2006, 2048; IX R 82/98, BStBl II 2006, 669; in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; in BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496; vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512; vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323). - BFH, 30.10.2003 - III R 32/01
Trinkgelder bei Heilbehandlung keine außergewöhnliche Belastung
Dies gilt unabhängig davon, ob zivilrechtlich Trinkgeld als eine Art Zusatzvergütung für gute Vertragserfüllung gilt und daher vom Empfänger als Einkommen versteuert werden muss (…Kollhosser in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, herausgegeben von Rebmann/Säcker, 3. Aufl., § 516 Rz. 19, m.w.N.; BFH-Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323). - BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96
Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen …
- BFH, 04.04.2006 - VI R 11/03
Einräumung von Aktien-Optionsrechten durch die Konzernmutter beinhaltet nicht …
- BFH, 21.02.2003 - VI R 74/00
Entschädigungen aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
- LSG Hamburg, 28.11.2012 - L 2 R 16/10
Sozialversicherung - Freie und Hansestadt Hamburg - alleinige Arbeitgeberin für …
- FG Köln, 21.03.2002 - 15 K 5161/95
Gewährung verbilligter Versicherungstarife an Beschäftigte und Beschäftigte von …
- FG Köln, 01.06.2017 - 10 K 3444/15
Einkommensteuer: Steuerpflicht einer Verdienstausfallentschädigung bei …
- BFH, 20.08.2008 - I R 35/08
Besteuerungsrecht für den Deutschland geleistete Vergütungen für Dienste in …
- BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04
Rabatte - Der günstigste Preis am Markt ist der Vergleichspreis
- BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98
Lohnsteuer für Trinkgelder im Pauschalierungsverfahren
- BFH, 10.05.2006 - IX R 110/00
Schwestergesellschaft; Gewährung von geldwerten Vorteilen; Lohnsteuereinbehalt
- BFH, 14.04.2005 - VI R 134/01
Vom Bund nach § 15 FELEG getragenen Sozialversicherungsbeiträge sind kein …
- FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als …
- BFH, 23.09.1998 - XI R 18/98
Spende an Dritte kein Arbeitslohn
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
Unbeschränkte Steuerpflicht und Einkommensbesteuerung eines bei einem …
- FG Niedersachsen, 17.11.2011 - 11 K 128/10
Dem Lohnsteuerabzug unterliegender Arbeitslohn von dritter Seite bei Bezug von …
- FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer …
- FG Münster, 09.07.2003 - 8 K 5308/02
Lohnsteuerabzug und -haftung des Arbeitsgebers für Trinkgelder
- FG Köln, 22.11.2021 - 6 K 1902/19
Steuerfreiheit von Einnahmen aus Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag
- FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und …
- SG Stade, 31.08.2009 - S 13 EG 1/09
Ermittlung des maßgeblichen Durchschnittseinkommens i.R.d. Gewährung von …
- BFH, 28.12.2006 - VI S 15/05
Trinkgeld; Sonderzahlung
- FG Köln, 21.10.1998 - 11 K 1662/97
Erzielter Gewinn aus erhaltenen Optionsrechten auf den späteren Erwerb von Aktien …
- FG München, 18.06.2009 - 15 K 2482/06
Abgrenzungskriterien für nichtselbständig tätige von selbständigen Prostituierten
- FG München, 24.04.2008 - 15 K 1124/08
Liquidationseinnahmen eines Chefarztes aus wahlärztlichen Leistungen als …
- BFH, 14.04.2005 - VI R 74/01
Arbeitslohn: Beiträge des Bundes nach § 15 des Gesetzes zur Förderung der …
- FG Köln, 17.01.2001 - 11 K 795/99
Regelmäßige Arbeitsstätte und Arbeitslohn bei Abgeltung von Nebenleistungen des …
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2000 - 2 K 164/00
Nachträgliche Einnahmen eines Arbeitnehmergrenzgängers zur Schweiz; Leistungen …
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - L 4 KR 4448/99
Steuerlicher Freibetrag bzgl. eines freiwilligen Trinkgeldes einer Kellnerin; …
- FG Brandenburg, 09.03.2005 - 4 V 205/05
Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002; …
- FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 151/01
Arbeitslohn bei verbilligter Vermietung an Arbeitnehmer infolge einer vom …
- FG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 2 K 49/00
Steuerfreiheit von Tagegeldzahlungen einer Schweizer Krankenversicherung an …
- FG Münster, 04.02.1998 - 13 K 5956/95
Bewertung verbilligter Warenüberlassung an Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns
- FG Baden-Württemberg, 31.08.2005 - 2 K 66/03
Steuerfreiheit von Tagegeldzahlungen aus einer (Schweizer) Krankenversicherung
- FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03
Besteuerungsrecht für Gehaltszuschüsse der GTZ an im Ausland tätige Berater
- FG München, 25.08.2005 - 1 K 3173/04
Preisnachlass beim Fahrzeugkauf eines Bundesligafußballers als geldwerter Vorteil …
- FG Berlin, 28.06.2005 - 2 B 2036/05
Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters
- FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9357/98
Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und …
- FG Brandenburg, 05.12.2001 - 6 K 1585/00
Steuerpflicht der vom Deutschen Akademischen Austauschdienst wegen Abschluss …
- FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06
Teilnahme eines Bankvorstands und seiner Ehefrau an für Kunden der Bank …
- FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 135/96
Lohnsteuerpflicht bei geldwerten Vorteilen von Dritten
- FG Rheinland-Pfalz, 25.05.1999 - 2 K 2379/98
- FG München, 01.02.2006 - 10 K 2212/03
Schätzung von Trinkgeldern bei Kellnern
- FG Hamburg, 27.04.2005 - II 374/03
Einkommensteuergesetz: Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern auf …
- FG Brandenburg, 15.03.2005 - 4 V 256/05
Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002; …
- FG Brandenburg, 20.02.2002 - 6 K 1883/01
Schätzung der Trinkgelder von Kellnern nach dem Umsatz des Kellners; …
- FG München, 12.07.2000 - 13 K 2952/97
Schätzung von Trinkgeldern einer Serviererin in einem gutbürgerlichen …
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