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| OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 09.12.2010 - 20 F 193/10
- OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
Papierfundstellen
- FamFR 2011, 328
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
- OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
Ein dagegen verstoßender Beschluss konnte keinen Bestand haben (OLGR Saarbrücken 2006, 398).Ein dagegen verstoßender Beschluss konnte keinen Bestand haben (OLGR Saarbrücken 2006, 398).
- OLG Köln, 20.02.2001 - 25 UF 180/00
Begründungspflicht bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
- OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 2 UF 317/95
Mündliche; Anhörung; Verfahrensfehler; Aktenvermerk; Sitzungsprotokoll
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
- OLG Saarbrücken, 23.05.2002 - 9 UF 59/02
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
- BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in …
Um eine dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügende Information der Eltern über den Inhalt der in ihrer Abwesenheit erfolgten Kindesanhörung zu gewährleisten, bedarf es nach § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2 FamFG einer Dokumentation des wesentlichen Inhalts der Anhörung in den Verfahrensakten (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 30. April 1996 - 1Z BR 36/96 -, FamRZ 1997, S. 223 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 13 UF 7/11 -, juris, Rn. 5). - BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der …
Fehlt es an einem Anhörungsvermerk und wird das Ergebnis der Anhörung auch nicht in anderer Weise dokumentiert, stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung der Entscheidung führen kann (OLG Brandenburg FamFR 2011, 328;… Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann FamFG 4. Aufl. § 28 Rn. 35;… Bork/Jacoby/Schwab/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 28 Rn. 10.2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908;… a.A. MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 28 Rn. 32). - OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der …
Nur auf diese Weise wird dem Rechtsmittelgericht ermöglicht nachzuprüfen, ob die Feststellungen ohne Rechtsfehler zustande gekommen sind, insbesondere der Inhalt der Anhörung vollständig und ohne Widersprüche gewürdigt worden ist (BGH FamRZ 2001, 907; 2008, 251; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861; Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398; vgl. auch OLG Brandenburg FamFR 2011, 328), was unter anderem für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ausschlaggebend ist, ob es nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der erneuten Kindesanhörung absieht. - OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 13 UF 48/11 Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat den Beschluss vom 09.12.2010 durch Beschluss vom 11.02.2011 - 13 UF 7/11 - wegen schwerwiegender Verletzungen der Verfahrensrechte der Kinder und des Antragstellers aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Annahme, der Aufhebungsbeschluss des Senats vom 11.02.2011 - 13 UF 7/11 -, der mit den Beschwerdeführer schwerwiegend belastenden Verfahrensfehlern begründet war, lasse den bereits am 09.12.2010 aufgehobenen Ausgangsbeschluss vom 19.11.2010, der die Verfahrensrechte der Kinder und des Antragsstellers noch schwerer verletzt hatte, wieder aufleben, verbietet sich, wie der Senat der Vollständigkeit halber ergänzt, von selbst.
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