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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49205
OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11 (https://dejure.org/2011,49205)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2011 - 4 UF 257/11 (https://dejure.org/2011,49205)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 4 UF 257/11 (https://dejure.org/2011,49205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • familienrechtsiegen.de

    Elterliche Sorge - Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2
    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil allein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf ein Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamFR 2012, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
    Rn. 8 Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge entspricht dem Kindeswohl dann am bestem, wenn eine hinreichende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit im Rahmen einer tragfähigen sozialen Beziehung zwischen beiden Elternteilen nicht (mehr) gegeben ist und im Falle einer Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge deshalb negative Auswirkungen auf das Kind zu befürchten sind (BVerfG, NJW 2010, 3008 ff.; BGH, FamRZ 2008, 592; NJW 2008, 994; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2011, Aktenzeichen 4 UF 96/11, zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
    Rn. 8 Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge entspricht dem Kindeswohl dann am bestem, wenn eine hinreichende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit im Rahmen einer tragfähigen sozialen Beziehung zwischen beiden Elternteilen nicht (mehr) gegeben ist und im Falle einer Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge deshalb negative Auswirkungen auf das Kind zu befürchten sind (BVerfG, NJW 2010, 3008 ff.; BGH, FamRZ 2008, 592; NJW 2008, 994; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2011, Aktenzeichen 4 UF 96/11, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
    Wegen des mit der Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil verbundenen Eingriffs in das durch Artikel 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils unterliegt die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie kommt nur in Betracht, wenn dem Kindeswohl nicht durch für den betroffenen Elternteil mildere geeignete Mittel begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2004, 1015; FamRZ 2004, 354).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
    Wegen des mit der Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil verbundenen Eingriffs in das durch Artikel 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils unterliegt die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie kommt nur in Betracht, wenn dem Kindeswohl nicht durch für den betroffenen Elternteil mildere geeignete Mittel begegnet werden kann (BVerfG, FamRZ 2004, 1015; FamRZ 2004, 354).
  • OLG Köln, 04.07.2011 - 4 UF 96/11

    Ablehnung der Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
    Rn. 8 Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge entspricht dem Kindeswohl dann am bestem, wenn eine hinreichende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit im Rahmen einer tragfähigen sozialen Beziehung zwischen beiden Elternteilen nicht (mehr) gegeben ist und im Falle einer Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge deshalb negative Auswirkungen auf das Kind zu befürchten sind (BVerfG, NJW 2010, 3008 ff.; BGH, FamRZ 2008, 592; NJW 2008, 994; OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2011, Aktenzeichen 4 UF 96/11, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 UF 60/09

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
    Die gemeinsame elterliche Sorge ist hingegen dann vollständig oder teilweise aufzuheben, wenn zwischen den Eltern in den im Rahmen der gemeinsamen Sorgerechtsausübung gemeinsam zu regelnden Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB kein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten hergestellt werden kann (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 391).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls

    Kann hingegen in den wenigen Angelegenheiten, in denen eine Mitwirkung beider Elternteile erforderlich ist, eine Verständigung erwartet werden, ist die gemeinsame elterliche Sorge in der Regel beizubehalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLG Frankfurt, FamFR 2012, 310; so auch OLG Köln, ZKJ 2011, 472; AG Erfurt, FamRZ 2013, 1590).
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 2 UF 227/12

    Aufhebunng der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter …

    Einvernehmen müssen die Antragstellerin und der Antragsgegner mithin bei gemeinsamer elterlicher Sorge nur in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung herbeiführen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011 - 4 UF 257/11 - FamFR 2012, 310).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18

    Geteilte Betreuung und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Die vollständige oder teilweise Aufhebung der gemeinsamen Sorge ist zum Wohle des Kindes dann geboten, wenn und soweit zwischen den Eltern in den im Rahmen der gemeinsamen Sorgerechtsausübung zu regelnden Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung kein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten hergestellt werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2008, 592; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 317; FamFR 2012, 310; OLG Köln, ZKJ 2011, 472; AG Erfurt, FamRZ 2013, 1590).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20

    Kostenentscheidung in Kindschaftssachen

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.4.2020 - XII ZB 112/19 -, FamRZ 2020, 1171) und des Senats (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 16.12.2011 - 4 UF 257/11 -, veröffentlicht unter www.hefam.de) kommt als milderes Mittel gegenüber einer Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil die Erteilung einer Vollmacht in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 4 UF 162/22

    Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis der minderjährigen Kindesmutter

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil daher auch im Falle einer im Übrigen fehlenden Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern zu unterbleiben, wenn die Bevollmächtigung eines Elternteils durch den anderen zur Folge hat, dass das Kindeswohl durch den elterlichen Konflikt nicht (mehr) beeinträchtigt wird (Beschluss vom 16.12.2011, 4 UF 257/2011 und FamRB 2012, 358).
  • OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des …

    Entsprechender Regelungsbedarf muss mithin nur in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011 - 4 UF 257/11 - FamFR 2012, 310).
  • AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13

    Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines …

    Aus einer anderen Sicht betrachtet: Immer dann also, wenn im Wege einer Prognose - wobei nach Auffassung des Gerichts hieran Zweifel nicht ausreichend sind - davon ausgegangen werden kann, dass in den Angelegenheiten, in denen eine Mitwirkung beider Elternteile erforderlich ist, eine Verständigung zu erwarten ist, ist die gemeinsame elterliche Sorge in der Regel beizubehalten (…OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011, Aktenzeichen: 4 UF 257/11).
  • AG Erfurt, 14.09.2012 - 36 F 141/11

    Elterliche Sorge: Gemeinsame Sorge bei Getrenntleben; Zulässigkeit der …

    Aus einer anderen Sicht betrachtet: Immer dann also, wenn im Wege einer Prognose davon ausgegangen werden kann, dass in den Angelegenheiten, in denen eine Mitwirkung beider Elternteile erforderlich ist, eine Verständigung zu erwarten ist, ist die gemeinsame elterliche Sorge in der Regel beizubehalten (…OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011, Aktenzeichen: 4 UF 257/11).
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