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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.05.2011 - II-8 UF 262/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31285
OLG Hamm, 18.05.2011 - II-8 UF 262/10 (https://dejure.org/2011,31285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2011 - II-8 UF 262/10 (https://dejure.org/2011,31285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - II-8 UF 262/10 (https://dejure.org/2011,31285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Trennungsunterhalt; Abänderung eines Vergleichs; Wohnwert; Verwirkung; verfestigte Lebensgemeinschaft; Obliegenheit zum Einsatz des Vermögensstamms

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 239 FamFG, 313, 1361, 1577 Abs. 3 analog, 1579 Nr. 2, 3, 4, 5, 8 BGB
    Trennungsunterhalt; Abänderung eines Vergleichs; Wohnwert; Verwirkung; verfestigte Lebensgemeinschaft; Obliegenheit zum Einsatz des Vermögensstamms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 3
    Anrechnung kostenfreien Wohnens beim nachehelichen Unterhalt; Pflicht des Unterhaltsberechtigten zum Einsatz des Vermögensstamms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung kostenfreien Wohnens beim nachehelichen Unterhalt; Pflicht des Unterhaltsberechtigten zum Einsatz des Vermögensstamms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamFR 2012, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2011 - 8 UF 262/10
    Anders als bei Zurechnung nur des angemessenen Wohnvorteils für eine den tatsächlichen Wohnbedürfnissen entsprechende Wohnung in der ersten Trennungsphase ist ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens der auf dem Markt objektiv erzielbare Wert anzusetzen, da ab diesem Zeitpunkt das endgültige Scheitern der Ehe eindeutig feststeht (BGH FamRZ 2008, 963).
  • OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23

    Höhe des Trennungsunterhalts; Berücksichtigung des Vermögens bei der Ehegatten …

    Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Heranziehung des Vermögensstamms auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten tendenziell dann in Erwägung gezogen, wenn dieser über erhebliche Vermögenswerte verfügte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Juni 2016, Az. 13 UF 780/15, FamRZ 2017, 108; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2011, Az. 8 UF 262/10, FamFR 2012, 84; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2009, Az. 5 UF 5/08, FamRZ 2010, 655).
  • OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15

    Trennungsunterhaltsverfahren: Obliegenheit des Trennungsunterhalt begehrenden …

    Rn. 58 Aufgrund der grundsätzlich gleichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalts einerseits und jenes auf nachehelichen Unterhalts andererseits kann für die Frage, ob der zu Trennungsunterhalt Berechtigte den Stamm seines Vermögens einzusetzen hat, grundsätzlich auf die Wertungen der Vorschrift des § 1577 Abs. 3 BGB zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm FamFR 2012, 84).
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