Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
| Unterabschnitt 1 - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 231 - 244) |
(1) 1Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. 2Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen.
(2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang der Abänderung richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
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Rechtsprechung zu § 239 FamFG
207 Entscheidungen zu § 239 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17
Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im ...
Zum selben Verfahren:
- AG Aschaffenburg, 31.05.2017 - 3 F 1402/16
Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung
- OLG Bamberg, 04.10.2017 - 2 UF 143/17
Zulässigkeit der Umdeutung oder Änderung eines Abänderungsantrages gem. § 239 ...
- AG Aschaffenburg, 31.05.2017 - 3 F 1402/16
- OLG Hamburg, 18.06.2025 - 7 UF 73/20
Berufsunfähigkeit und unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit bei ausbleibender ...
- KG, 26.06.2019 - 13 UF 89/17
Kindesunterhaltsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf ...
- OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 13 UF 74/15
Ehegattenunterhalt: Abänderung eines Vergleichs über Trennungsunterhalt; ...
- OLG Brandenburg, 03.02.2023 - 13 UF 40/22
Abänderung eines Vergleichs über Kindesunterhalt; Fiktives Einkommen bei ...
- OLG Brandenburg, 07.04.2026 - 13 UF 111/25
Kein Anspruch des Kindesvaters auf Abänderung seines Vergleichs über ...
- BGH, 29.01.2020 - XII ZB 580/18
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs bei konkurrierenden gleichrangigen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 6 UF 96/18
Abänderung eines Vergleichs über Kindesunterhalt
- OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 6 UF 96/18
Querverweise
Auf § 239 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Unterhaltssachen
- Besondere Verfahrensvorschriften
- § 231 (Unterhaltssachen)