Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
| Unterabschnitt 1 - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 231 - 244) |
(1) 1Enthält eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. 2Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt.
(2) Der Antrag kann nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.
(3) 1Die Abänderung ist zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. 2Ist der Antrag auf Erhöhung des Unterhalts gerichtet, ist er auch zulässig für die Zeit, für die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. 3Ist der Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts gerichtet, ist er auch zulässig für die Zeit ab dem Ersten des auf ein entsprechendes Auskunfts- oder Verzichtsverlangen des Antragstellers folgenden Monats. 4Für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit liegende Zeit kann eine Herabsetzung nicht verlangt werden.
(4) Liegt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vor, ist die Entscheidung unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen.
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Rechtsprechung zu § 238 FamFG
257 Entscheidungen zu § 238 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 17.03.2021 - XII ZB 221/19
Unterhaltsabänderung beim Ehegattenunterhalt: Anpassung nachehelichen Unterhalts ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 12.04.2019 - 13 UF 124/17
Abänderung nachehelichen Unterhalts: Bindung des Gerichts an die Feststellungen ...
- KG, 28.06.2022 - 13 UF 124/17
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen ...
- KG, 12.04.2019 - 13 UF 124/17
- BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel
- BGH, 20.09.2023 - XII ZB 177/22
Unterhaltsverfahren: Widerruf eines Anerkenntnisses; Bemessung von ...
- OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 13 UF 71/15
Abänderung gerichtlicher Unterhaltsentscheidungen, § 238 FamFG: Einkünfte aus ...
- KG, 02.04.2024 - 16 UF 60/23
Stufenklage auf Kindesunterhalt: Beschwerdewert nach Abweisung eines Antrags auf ...
- OLG Bamberg, 18.09.2023 - 2 WF 149/23
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltstitels
- OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19
Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19
Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem ...
- OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19