Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
| Unterabschnitt 1 - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 231 - 244) |
(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. 2Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig ist; die Versicherung kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. 3Mit der Anordnung nach Satz 1 oder Satz 2 soll das Gericht eine angemessene Frist setzen. 4Zugleich hat es auf die Verpflichtung nach Absatz 3 und auf die nach den §§ 236 und 243 Satz 2 Nr. 3 möglichen Folgen hinzuweisen.
(2) Das Gericht hat nach Absatz 1 vorzugehen, wenn ein Beteiligter dies beantragt und der andere Beteiligte vor Beginn des Verfahrens einer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestehenden Auskunftspflicht entgegen einer Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen ist.
(3) Antragsteller und Antragsgegner sind verpflichtet, dem Gericht ohne Aufforderung mitzuteilen, wenn sich während des Verfahrens Umstände, die Gegenstand der Anordnung nach Absatz 1 waren, wesentlich verändert haben.
(4) Die Anordnungen des Gerichts nach dieser Vorschrift sind nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.
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Rechtsprechung zu § 235 FamFG
38 Entscheidungen zu § 235 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Oldenburg, 17.10.2019 - 11 WF 327/19
Verfahren des Familiengerichts bei Geltendmachung von Trennungs- und ...
- KG, 26.06.2019 - 13 UF 89/17
Kindesunterhaltsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf ...
- OLG Hamm, 04.09.2024 - 9 WF 100/23
Berechnung von Kindesunterhalt; Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit
Zum selben Verfahren:
- AG Lemgo, 23.06.2023 - 8 F 175/22
Befangenheit - verspätete Vorlage eines Schriftsatzes
- AG Lemgo, 23.06.2023 - 8 F 175/22
- AG Ludwigshafen, 23.06.2014 - 5a F 205/13
Unterhaltsstufenklage: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche ...
- OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 100/23
Berechnung Kindesunterhalt nach Verlust des Arbeitsplatzes des ...
- AG Reinbek, 12.04.2011 - 10 F 144/10
Rechtshängigkeit eines bezifferten Zahlungsantrags als Voraussetzung für die ...
- OLG Schleswig, 18.12.2024 - 15 UF 136/23
Kindesunterhalt bei Arbeitszeitreduzierung des Unterhaltspflichtigen; ...
- OLG Brandenburg, 06.09.2021 - 13 UF 83/18
Auflaufenlassen von Unterhaltsrückständen aus einem Vergleich als vorsätzliche ...
- OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 4 WF 112/20
Kostenentscheidung nach Vergleich in Unterhaltssache