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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.2005 - 4 UF 114/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4986
OLG Köln, 07.03.2005 - 4 UF 114/02 (https://dejure.org/2005,4986)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2005 - 4 UF 114/02 (https://dejure.org/2005,4986)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2005 - 4 UF 114/02 (https://dejure.org/2005,4986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c
    Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei finanzierter Schul- bzw. Universitätsausbildung durch den ausgleichspflichtigen Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Ausgleichs der Rentenanwartschaften; Voraussetzungen für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1485
  • FamRB 2005, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.2004 - XII ZB 27/99

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei Absolvierung …

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 4 UF 114/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, welcher der Senat folgt, kommt eine Herabsetzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht, wenn aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer Ehe die Durchführung des Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. BGH FamRZ 2004, 862 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2005 - 4 UF 114/02
    Der Gesetzgeber wollte mit dem Versorgungsausgleich vornehmlich die soziale Lage desjenigen Ehegatten verbessern, der wegen in der Ehe übernommener anderer Aufgaben Einschränkungen in seiner beruflichen Entfaltung auf sich genommen und dadurch ehebedingte Nachteile in seiner versorgungsrechtlichen Lage erlitten hat (BGHZ 74, 38).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2008 - 9 UF 37/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen angleichungsdynamischer und …

    Darlegungs- und beweisbelastet ist der Ehegatte, der durch den vollständigen oder teilweisen Ausschluss begünstigt würde, also der Ausgleichsverpflichtete (BGH FamRZ 1990, 1341 f.; Borth FamRB 2006, 171; Goering FamRB 2005, 195, 196).
  • OLG Köln, 22.04.2008 - 2 W 31/08

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Streitwertbeschwerde - keine Beschwerde …

    Die Streitwertbeschwerde ist unzulässig, weil das Landgericht den Streitwert durch den Ausspruch unter Ziff. I des Beschlusses vom 7. März 2008 - ausdrücklich - nur vorläufig festgesetzt hat und gegen eine solche bloß vorläufige Wertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 1 GKG kein Rechtsmittel gegeben ist (vgl. Senat, Beschluß vom 26. Juli 2006 - 2 W 75/06 - Senat, Beschluß vom 31. August 2007 - 2 W 64/07 - OLG Köln, OLG-Report 2005, 38: OLG Hamm, OLG-Report 2005, 341; OLG Stuttgart, MDR 2007, 422; VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 854;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 68, Rdn. 4;… Zimmermann in Binz/Dörndorfer, a.a.O., § 68 GKG, Rdn. 1).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2006 - 9 UF 97/06

    Versorgungsausgleich: Entschädigungsloser Verzicht auf den Versorgungsausgleich …

    Rn. 14 Dabei ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich solcher Ausschlussgründe die vollständige Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich durch den vollständigen oder teilweisen Ausschluss begünstigen würde, also der Ausgleichsverpflichtete (BGH, FamRZ 1990, 1341 f.; Borth, FamRB 2006, 171; Göring, FamRB 2005, 195, 196) und damit hier die Antragstellerin.
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