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   BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/2000   

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https://dejure.org/2000,9587
BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/2000 (https://dejure.org/2000,9587)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 1Z BR 65/2000 (https://dejure.org/2000,9587)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 1Z BR 65/2000 (https://dejure.org/2000,9587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Vorliegen eines wichtigen Grundes bei begründetem Anlass zur Annahme der Hinderung der Ausführung des Willens des Erblassers oder erhebliche Gefährdung der Interessen der am NAchlass Beteiligten durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227
    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00
    Maßgebend ist, ob die tatsächlichen Umstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" erfüllen (vgl. BayObLGZ 1997, 1/12 m.w.N.).

    Der Testamentsvollstrecker hat bei der Erfüllung des Erblasserwillens auf die berechtigten Interessen des Erben Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 905 /908).

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00
    Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht angenommen, daß für die von der Beteiligten zu 1 als antragsberechtigter Erbin (BayObLG FamRZ 1998, 325/326) beantragte Entlassung des Beteiligten zu 2 als Testamentsvollstrecker ein wichtiger Grund i. S. des § 2227 Abs. 1 BGB gegeben ist und überwiegende Gründe für das Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt nicht bejaht werden können.
  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00
    Diese Entscheidung hat der Senat auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 mit Beschluß vom 7.12.1999 (Az. 1Z BR 105/99) aufgehoben und die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00
    Das Landgericht hat aufgrund der persönlichen Anhörung des Beteiligten zu 2 (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 987 /988) festgestellt, daß dieser sich nach Durchführung der Testamentsvollstreckung im übrigen weigert, das restliche Nachlaßvermögen von ca. DM 15000,-- an das von der Erblasserin bedachte BRK auszufolgen.
  • OLG Rostock, 25.07.2018 - 3 W 158/17

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Missachtung der

    So ist eine grobe Pflichtverletzung anzunehmen, wenn der Testamentsvollstrecker die Verwaltungsanordnungen des Erblassers in relevanter Weise missachtet und ein Vermächtnis nicht oder nur zögerlich erfüllt (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2227 Rn. 3; OLG Hamm, a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 21.06.2000, 1 Z SR 64/00, FamRZ 2001, 124 ).
  • OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18

    Entlassung und Neubestellung eines Testamentsvollstreckers

    So ist eine grobe Pflichtverletzung anzunehmen, wenn der Testamentsvollstrecker die Verwaltungsanordnungen des Erblassers in relevanter Weise missachtet und ein Vermächtnis nicht oder nur zögerlich erfüllt (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2227 Rn. 3; OLG Hamm, a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 21.06.2000, 1 Z SR 64/00, FamRZ 2001, 124).
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